Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 199 – Drucksache 16/160<br />
63 Über 4 Mio. Euro Einsparungen<br />
bei Querungshilfen für Wildtiere<br />
(Kapitel 1210 Titel 741 22)<br />
63.0<br />
Der Bund spart 4,2 Mio. Euro durch kleinere Querungshilfen<br />
für Wildtiere beim Bau der Bun<strong>des</strong>traße B 178 n.<br />
63.1<br />
Beim Straßenbau sind nach dem Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz<br />
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
möglichst zu vermeiden. Um diesem Gebot Rechnung zu<br />
tragen, bauen die Straßenbauverwaltungen der Länder<br />
Querungshilfen für Wildtiere. Diese dienen der Verbindung<br />
<strong>des</strong> Landschaftsraumes und erleichtern es Wildtieren,<br />
Straßen zu queren. Die Querungshilfen können als<br />
Brücken, Unterführungen oder Durchlässe hergestellt<br />
werden.<br />
Die Straßenbauverwaltung <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Straßenbauverwaltung)<br />
plante den Neubau der Bun<strong>des</strong>straße<br />
(B) 178 n von Löbau nach Zittau. Die Gesamtbaukosten<br />
für die 16,2 km lange Strecke betrugen 82,5 Mio. Euro.<br />
Bestandteil <strong>des</strong> Neubaus waren sieben Bauwerke, die unter<br />
anderem die Funktion einer Querungsmöglichkeit für<br />
Wildtiere erfüllen sollten. Die Straßenbauverwaltung<br />
legte die Standorte und die Abmessungen dieser Bauwerke<br />
nach den Vorgaben eines ökologischen Gutachtens<br />
fest.<br />
63.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte die Planung für den Bau<br />
der Querungshilfen im Zuge <strong>des</strong> Neubaus der B 178 n<br />
und stellte u. a. fest:<br />
● Notwendigkeit und Abmessungen der Querungshilfen<br />
waren ökologisch nicht hinreichend begründet.<br />
● Für Querungshilfen mit einer vergleichbaren Anzahl<br />
von Wildwechseln waren unterschiedliche Abmessungen<br />
vorgesehen.<br />
● Empfehlungen aus der Fachliteratur zur Dimensionierung<br />
von Brücken über Fließgewässer mit der Möglichkeit<br />
von Wildwechseln beachtete die Straßenbauverwaltung<br />
nicht.<br />
63.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Straßenbauverwaltung<br />
bei der Planung der Querungshilfen<br />
einseitig dem ökologischen Gutachten folgte. Die Grundsätze<br />
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigte<br />
sie nicht genügend.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher empfohlen, den Bedarf<br />
und die Abmessungen der Querungshilfen zu überprüfen.<br />
Hierbei sollten die Belange <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzes<br />
einerseits und eines wirtschaftlichen und<br />
sparsamen Straßenbaus andererseits ausgewogen bewertet<br />
werden.<br />
63.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
und die Straßenbauverwaltung sind der<br />
Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gefolgt. Die<br />
Überprüfung hat ergeben, dass eine der ursprünglich vorgesehenen<br />
Querungshilfen nicht notwendig ist. Statt einer<br />
Brücke mit einer lichten Weite von 230 m werden nun<br />
zwei kleinere Brücken mit lichten Weiten von 25 m und<br />
30 m gebaut. Zwei weitere Brücken werden um jeweils<br />
ein Drittel gekürzt, die Abmessungen der übrigen Querungshilfen<br />
deutlich verringert. Die Einsparungen für den<br />
Bund betragen 4,2 Mio. Euro.<br />
64 Verzicht auf Landschaftstunnel spart<br />
10 Mio. Euro<br />
(Kapitel 1210)<br />
64.0<br />
Durch den Verzicht auf einen unnötigen Landschaftstunnel<br />
konnten beim Bau der Bun<strong>des</strong>autobahn A 17 Baukosten<br />
von 10 Mio. Euro und jährliche Betriebskosten<br />
von 150 000 Euro vermieden werden.<br />
64.1<br />
Zuständig für die Planung und den Bau der Bun<strong>des</strong>autobahn<br />
(BAB) A 17 von Dresden nach Prag ist die Deutsche<br />
Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH<br />
(DEGES) im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung<br />
und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das<br />
Bauvorhaben bereits im Planungsstadium geprüft und dabei<br />
u. a. Folgen<strong>des</strong> festgestellt:<br />
Die BAB A 17 soll auf einer 2 km langen Strecke südlich<br />
der Gemeinde Breitenau überwiegend im Einschnitt geführt<br />
werden, also auf einem tieferen Niveau als die umgebende<br />
Hügellandschaft. Die Landschaft in diesem Abschnitt<br />
zeichnet sich durch artenarmes Saatgrasland sowie<br />
durch intensiv genutzte Wiesen und Weiden aus. Zwei<br />
kleine Wäldchen lockern als „Inseln“ die landwirtschaftlichen<br />
Flächen auf.<br />
Aufgrund von Forderungen eines Umweltschutzvereins<br />
und eines Umweltfachamtes erwog die Planfeststellungsbehörde,<br />
in diesem Abschnitt einen Landschaftstunnel<br />
als Auflage in ihren Beschluss aufzunehmen. Auf einer<br />
Länge von 300 m sollte die Autobahn nicht offen im<br />
Einschnitt, sondern in einem Tunnel durch die Hügel geführt<br />
werden. Der Bau <strong>des</strong> zusätzlichen Tunnels hätte<br />
10 Mio. Euro gekostet und jährliche Betriebskosten von<br />
150 000 Euro verursacht. Diese Kosten hätten der Bund<br />
sowie die Europäische Gemeinschaft, die diese Maßnahme<br />
zu rund 54 % mit Mitteln aus dem Europäischen<br />
Fonds für Regionale Entwicklung kofinanziert, zu tragen<br />
gehabt.