05.08.2013 Aufrufe

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 199 – Drucksache 16/160<br />

63 Über 4 Mio. Euro Einsparungen<br />

bei Querungshilfen für Wildtiere<br />

(Kapitel 1210 Titel 741 22)<br />

63.0<br />

Der Bund spart 4,2 Mio. Euro durch kleinere Querungshilfen<br />

für Wildtiere beim Bau der Bun<strong>des</strong>traße B 178 n.<br />

63.1<br />

Beim Straßenbau sind nach dem Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

möglichst zu vermeiden. Um diesem Gebot Rechnung zu<br />

tragen, bauen die Straßenbauverwaltungen der Länder<br />

Querungshilfen für Wildtiere. Diese dienen der Verbindung<br />

<strong>des</strong> Landschaftsraumes und erleichtern es Wildtieren,<br />

Straßen zu queren. Die Querungshilfen können als<br />

Brücken, Unterführungen oder Durchlässe hergestellt<br />

werden.<br />

Die Straßenbauverwaltung <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Straßenbauverwaltung)<br />

plante den Neubau der Bun<strong>des</strong>straße<br />

(B) 178 n von Löbau nach Zittau. Die Gesamtbaukosten<br />

für die 16,2 km lange Strecke betrugen 82,5 Mio. Euro.<br />

Bestandteil <strong>des</strong> Neubaus waren sieben Bauwerke, die unter<br />

anderem die Funktion einer Querungsmöglichkeit für<br />

Wildtiere erfüllen sollten. Die Straßenbauverwaltung<br />

legte die Standorte und die Abmessungen dieser Bauwerke<br />

nach den Vorgaben eines ökologischen Gutachtens<br />

fest.<br />

63.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte die Planung für den Bau<br />

der Querungshilfen im Zuge <strong>des</strong> Neubaus der B 178 n<br />

und stellte u. a. fest:<br />

● Notwendigkeit und Abmessungen der Querungshilfen<br />

waren ökologisch nicht hinreichend begründet.<br />

● Für Querungshilfen mit einer vergleichbaren Anzahl<br />

von Wildwechseln waren unterschiedliche Abmessungen<br />

vorgesehen.<br />

● Empfehlungen aus der Fachliteratur zur Dimensionierung<br />

von Brücken über Fließgewässer mit der Möglichkeit<br />

von Wildwechseln beachtete die Straßenbauverwaltung<br />

nicht.<br />

63.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Straßenbauverwaltung<br />

bei der Planung der Querungshilfen<br />

einseitig dem ökologischen Gutachten folgte. Die Grundsätze<br />

der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigte<br />

sie nicht genügend.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher empfohlen, den Bedarf<br />

und die Abmessungen der Querungshilfen zu überprüfen.<br />

Hierbei sollten die Belange <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzes<br />

einerseits und eines wirtschaftlichen und<br />

sparsamen Straßenbaus andererseits ausgewogen bewertet<br />

werden.<br />

63.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

und die Straßenbauverwaltung sind der<br />

Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gefolgt. Die<br />

Überprüfung hat ergeben, dass eine der ursprünglich vorgesehenen<br />

Querungshilfen nicht notwendig ist. Statt einer<br />

Brücke mit einer lichten Weite von 230 m werden nun<br />

zwei kleinere Brücken mit lichten Weiten von 25 m und<br />

30 m gebaut. Zwei weitere Brücken werden um jeweils<br />

ein Drittel gekürzt, die Abmessungen der übrigen Querungshilfen<br />

deutlich verringert. Die Einsparungen für den<br />

Bund betragen 4,2 Mio. Euro.<br />

64 Verzicht auf Landschaftstunnel spart<br />

10 Mio. Euro<br />

(Kapitel 1210)<br />

64.0<br />

Durch den Verzicht auf einen unnötigen Landschaftstunnel<br />

konnten beim Bau der Bun<strong>des</strong>autobahn A 17 Baukosten<br />

von 10 Mio. Euro und jährliche Betriebskosten<br />

von 150 000 Euro vermieden werden.<br />

64.1<br />

Zuständig für die Planung und den Bau der Bun<strong>des</strong>autobahn<br />

(BAB) A 17 von Dresden nach Prag ist die Deutsche<br />

Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH<br />

(DEGES) im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung<br />

und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das<br />

Bauvorhaben bereits im Planungsstadium geprüft und dabei<br />

u. a. Folgen<strong>des</strong> festgestellt:<br />

Die BAB A 17 soll auf einer 2 km langen Strecke südlich<br />

der Gemeinde Breitenau überwiegend im Einschnitt geführt<br />

werden, also auf einem tieferen Niveau als die umgebende<br />

Hügellandschaft. Die Landschaft in diesem Abschnitt<br />

zeichnet sich durch artenarmes Saatgrasland sowie<br />

durch intensiv genutzte Wiesen und Weiden aus. Zwei<br />

kleine Wäldchen lockern als „Inseln“ die landwirtschaftlichen<br />

Flächen auf.<br />

Aufgrund von Forderungen eines Umweltschutzvereins<br />

und eines Umweltfachamtes erwog die Planfeststellungsbehörde,<br />

in diesem Abschnitt einen Landschaftstunnel<br />

als Auflage in ihren Beschluss aufzunehmen. Auf einer<br />

Länge von 300 m sollte die Autobahn nicht offen im<br />

Einschnitt, sondern in einem Tunnel durch die Hügel geführt<br />

werden. Der Bau <strong>des</strong> zusätzlichen Tunnels hätte<br />

10 Mio. Euro gekostet und jährliche Betriebskosten von<br />

150 000 Euro verursacht. Diese Kosten hätten der Bund<br />

sowie die Europäische Gemeinschaft, die diese Maßnahme<br />

zu rund 54 % mit Mitteln aus dem Europäischen<br />

Fonds für Regionale Entwicklung kofinanziert, zu tragen<br />

gehabt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!