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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 134 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dementsprechend die Auffassung<br />

vertreten, dass der Ausbau <strong>des</strong> „Blauen Netzes“<br />

mit den höchsten Ausbaustandards volkswirtschaftlich<br />

nicht in jedem Fall sinnvoll ist. Die Straßenbauverwaltung<br />

zielte darauf ab, den Nutzen einer einzelnen Maßnahme<br />

durch erhöhte Ausbaustandards zu steigern, solange<br />

noch ein ausreichen<strong>des</strong> NKV erreicht wird. Das<br />

Beispiel <strong>des</strong> Teilabschnitts der Oder-Lausitz-Straße belegt,<br />

dass die Verwaltung dabei jedoch nicht berücksichtigte,<br />

dass sich das NKV der Gesamtmaßnahme durch<br />

einen höheren Ausbaustandard vermindert. Insbesondere<br />

die Vorgabe, höhenungleiche Knotenpunkte zur Regellösung<br />

zu machen, führt zu Mehrkosten im dreistelligen<br />

Millionenbereich und verschlechtert damit das NKV.<br />

Diese Vorgabe steht auch im Widerspruch zu den bun<strong>des</strong>einheitlichen<br />

Richtlinien, nach denen an einbahnigen<br />

Straßen höhenungleiche Knotenpunkte nur ausnahmsweise<br />

gebaut werden können.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat der Straßenbauverwaltung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg empfohlen, die knappen verfügbaren<br />

Haushaltsmittel so einzusetzen, dass für das „Blaue<br />

Netz“ insgesamt ein möglichst hoher Nutzen erreicht<br />

wird. Dazu sollte die Straßenbauverwaltung im Rahmen<br />

einer volkswirtschaftlichen Betrachtung<br />

● nicht nur den Nutzenzuwachs durch höchste Ausbaustandards<br />

bei einer Maßnahme prüfen, sondern auch<br />

● netzweit prüfen, ob – bei gleichen finanziellen Mitteln –<br />

der Gesamtnutzen aller Maßnahmen im „Blauen Netz“<br />

verbessert werden kann, insbesondere z. B. durch die<br />

Realisierung von mehreren Maßnahmen mit lediglich<br />

den verkehrlich notwendigen Ausbaustandards anstelle<br />

von wenigen Maßnahmen mit höchsten Ausbaustandards.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es für volkswirtschaftlich<br />

sinnvoll, die vorhandenen Haushaltsmittel auf Ortsumgehungen<br />

in einem zweistreifigen Straßenquerschnitt mit<br />

überwiegend höhengleichen Knoten zu konzentrieren.<br />

Dadurch würden die verkehrlichen Ziele der Netzkonzeption<br />

auch erreicht. Die vorhandenen Mittel würden<br />

dann ausreichen, in kürzerer Zeit mehr Ortsumgehungen<br />

in diesem Ausbaustandard zu bauen, der Gesamtnutzen<br />

der eingesetzten Mittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> würde deutlich steigen.<br />

So würde in einem kürzeren Zeitraum im Gesamtnetz<br />

mehr für die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität<br />

sowie – durch die Verlagerung <strong>des</strong> Verkehrs aus<br />

hoch belasteten Ortsdurchfahrten – für die Lebensqualität<br />

der Bevölkerung im Land Brandenburg erreicht als mit<br />

höchsten Ausbaustandards in Teilnetzbereichen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert,<br />

auf ein erhöhtes NKV und damit auf einen gesteigerten<br />

Gesamtnutzen der einzusetzenden Haushaltsmittel<br />

zu drängen.<br />

15.3.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof zugestimmt,<br />

dass bei den Investitionen im Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau<br />

ein möglichst hoher Gesamtnutzen anzustreben<br />

ist. Es hat aber die Auffassung vertreten, dass dies nicht<br />

allein durch eine Absenkung der Ausbaustandards zu erreichen<br />

sei. Es hänge vielmehr von vielen Faktoren ab und<br />

müsse in jedem Einzelfall geprüft werden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

hat bezweifelt, dass die Steigerung <strong>des</strong> Nutzens<br />

einer Maßnahme durch qualitativ hochwertige Ausbaustandards<br />

das NKV senke.<br />

Bei einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung müssten die<br />

drei Nutzenkomponenten Transportkostensenkung, Verbesserung<br />

der Erreichbarkeit und Umwelteffekte berücksichtigt<br />

werden. Diese Nutzenkomponenten stünden mit<br />

den Reisezeitvorteilen in Zusammenhang. Eine Absenkung<br />

der Ausbaustandards reduziere zwar die Kosten,<br />

vermindere aber gleichzeitig die Reisezeitvorteile, die Attraktivität,<br />

die Verlagerungseffekte und die positiven Effekte<br />

für die Verkehrssicherheit und senke <strong>des</strong>halb den<br />

Nutzen. Es sei <strong>des</strong>halb zu prüfen, ob die angestrebten<br />

Ziele auch mit reduzierten Ausbaustandards erreicht werden<br />

könnten und ob die Maßnahme dann noch ein ausreichen<strong>des</strong><br />

NKV erreiche.<br />

15.3.4<br />

Den Bun<strong>des</strong>rechnungshof überzeugen die vorgebrachten<br />

Argumente <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums nicht. In die angeführten<br />

verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen, die<br />

renommierte Ingenieurbüros auf Basis <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />

Bewertungsverfahrens für den Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan<br />

durchführen, gehen die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

angegebenen Nutzen- und Kostenkomponenten<br />

ein. Bei den begrenzten finanziellen Mitteln kann der<br />

höchste gesamtwirtschaftliche Nutzen dadurch erreicht<br />

werden, möglichst viele Maßnahmen mit einem hohen<br />

NKV in einem Min<strong>des</strong>tstandard zu realisieren, und nicht<br />

durch die Realisierung weniger Maßnahme mit möglichst<br />

hohen Ausbaustandards.<br />

Die Vorgehensweise der Straßenbauverwaltung beim<br />

„Blauen Netz“ macht deutlich, dass zunächst möglichst<br />

hohe Ausbaustandards geplant werden, da die Auffassung<br />

vorherrscht, reduzierte Ausbaustandards erreichten kein<br />

ausreichen<strong>des</strong> NKV. Diese Vorgehensweise ist gesamtwirtschaftlich<br />

nicht nachvollziehbar, da verkehrswirtschaftliche<br />

Untersuchungen der Straßenbauverwaltung<br />

regelmäßig belegen, dass Maßnahmen, die sich an den<br />

Min<strong>des</strong>tausbaustandards orientieren, das höchste NKV<br />

haben. Durch qualitativ hochwertige Ausbaustandards<br />

sinkt dagegen das NKV.<br />

15.4 Ökologische Aspekte unzureichend<br />

berücksichtigt<br />

15.4.1<br />

Die bun<strong>des</strong>einheitlichen Richtlinien sehen vor, bei der<br />

Straßennetzkonzeption auch zu prüfen, ob die umweltbezogenen<br />

Zielkonflikte deutlich verringert werden können,<br />

wenn die angestrebte Verkehrsqualität gesenkt und damit<br />

die Ausbaustandards für den Kfz-Verkehr reduziert werden.<br />

Die Straßenbauverwaltung plant, das gesamte „Blaue<br />

Netz“ als Kraftfahrstraße auszuweisen. Für den langsam<br />

fahrenden Verkehr müssen Ersatzstraßen und -wege vor-

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