Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 134 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dementsprechend die Auffassung<br />
vertreten, dass der Ausbau <strong>des</strong> „Blauen Netzes“<br />
mit den höchsten Ausbaustandards volkswirtschaftlich<br />
nicht in jedem Fall sinnvoll ist. Die Straßenbauverwaltung<br />
zielte darauf ab, den Nutzen einer einzelnen Maßnahme<br />
durch erhöhte Ausbaustandards zu steigern, solange<br />
noch ein ausreichen<strong>des</strong> NKV erreicht wird. Das<br />
Beispiel <strong>des</strong> Teilabschnitts der Oder-Lausitz-Straße belegt,<br />
dass die Verwaltung dabei jedoch nicht berücksichtigte,<br />
dass sich das NKV der Gesamtmaßnahme durch<br />
einen höheren Ausbaustandard vermindert. Insbesondere<br />
die Vorgabe, höhenungleiche Knotenpunkte zur Regellösung<br />
zu machen, führt zu Mehrkosten im dreistelligen<br />
Millionenbereich und verschlechtert damit das NKV.<br />
Diese Vorgabe steht auch im Widerspruch zu den bun<strong>des</strong>einheitlichen<br />
Richtlinien, nach denen an einbahnigen<br />
Straßen höhenungleiche Knotenpunkte nur ausnahmsweise<br />
gebaut werden können.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat der Straßenbauverwaltung<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg empfohlen, die knappen verfügbaren<br />
Haushaltsmittel so einzusetzen, dass für das „Blaue<br />
Netz“ insgesamt ein möglichst hoher Nutzen erreicht<br />
wird. Dazu sollte die Straßenbauverwaltung im Rahmen<br />
einer volkswirtschaftlichen Betrachtung<br />
● nicht nur den Nutzenzuwachs durch höchste Ausbaustandards<br />
bei einer Maßnahme prüfen, sondern auch<br />
● netzweit prüfen, ob – bei gleichen finanziellen Mitteln –<br />
der Gesamtnutzen aller Maßnahmen im „Blauen Netz“<br />
verbessert werden kann, insbesondere z. B. durch die<br />
Realisierung von mehreren Maßnahmen mit lediglich<br />
den verkehrlich notwendigen Ausbaustandards anstelle<br />
von wenigen Maßnahmen mit höchsten Ausbaustandards.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es für volkswirtschaftlich<br />
sinnvoll, die vorhandenen Haushaltsmittel auf Ortsumgehungen<br />
in einem zweistreifigen Straßenquerschnitt mit<br />
überwiegend höhengleichen Knoten zu konzentrieren.<br />
Dadurch würden die verkehrlichen Ziele der Netzkonzeption<br />
auch erreicht. Die vorhandenen Mittel würden<br />
dann ausreichen, in kürzerer Zeit mehr Ortsumgehungen<br />
in diesem Ausbaustandard zu bauen, der Gesamtnutzen<br />
der eingesetzten Mittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> würde deutlich steigen.<br />
So würde in einem kürzeren Zeitraum im Gesamtnetz<br />
mehr für die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität<br />
sowie – durch die Verlagerung <strong>des</strong> Verkehrs aus<br />
hoch belasteten Ortsdurchfahrten – für die Lebensqualität<br />
der Bevölkerung im Land Brandenburg erreicht als mit<br />
höchsten Ausbaustandards in Teilnetzbereichen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert,<br />
auf ein erhöhtes NKV und damit auf einen gesteigerten<br />
Gesamtnutzen der einzusetzenden Haushaltsmittel<br />
zu drängen.<br />
15.3.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof zugestimmt,<br />
dass bei den Investitionen im Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau<br />
ein möglichst hoher Gesamtnutzen anzustreben<br />
ist. Es hat aber die Auffassung vertreten, dass dies nicht<br />
allein durch eine Absenkung der Ausbaustandards zu erreichen<br />
sei. Es hänge vielmehr von vielen Faktoren ab und<br />
müsse in jedem Einzelfall geprüft werden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
hat bezweifelt, dass die Steigerung <strong>des</strong> Nutzens<br />
einer Maßnahme durch qualitativ hochwertige Ausbaustandards<br />
das NKV senke.<br />
Bei einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung müssten die<br />
drei Nutzenkomponenten Transportkostensenkung, Verbesserung<br />
der Erreichbarkeit und Umwelteffekte berücksichtigt<br />
werden. Diese Nutzenkomponenten stünden mit<br />
den Reisezeitvorteilen in Zusammenhang. Eine Absenkung<br />
der Ausbaustandards reduziere zwar die Kosten,<br />
vermindere aber gleichzeitig die Reisezeitvorteile, die Attraktivität,<br />
die Verlagerungseffekte und die positiven Effekte<br />
für die Verkehrssicherheit und senke <strong>des</strong>halb den<br />
Nutzen. Es sei <strong>des</strong>halb zu prüfen, ob die angestrebten<br />
Ziele auch mit reduzierten Ausbaustandards erreicht werden<br />
könnten und ob die Maßnahme dann noch ein ausreichen<strong>des</strong><br />
NKV erreiche.<br />
15.3.4<br />
Den Bun<strong>des</strong>rechnungshof überzeugen die vorgebrachten<br />
Argumente <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums nicht. In die angeführten<br />
verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen, die<br />
renommierte Ingenieurbüros auf Basis <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />
Bewertungsverfahrens für den Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan<br />
durchführen, gehen die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
angegebenen Nutzen- und Kostenkomponenten<br />
ein. Bei den begrenzten finanziellen Mitteln kann der<br />
höchste gesamtwirtschaftliche Nutzen dadurch erreicht<br />
werden, möglichst viele Maßnahmen mit einem hohen<br />
NKV in einem Min<strong>des</strong>tstandard zu realisieren, und nicht<br />
durch die Realisierung weniger Maßnahme mit möglichst<br />
hohen Ausbaustandards.<br />
Die Vorgehensweise der Straßenbauverwaltung beim<br />
„Blauen Netz“ macht deutlich, dass zunächst möglichst<br />
hohe Ausbaustandards geplant werden, da die Auffassung<br />
vorherrscht, reduzierte Ausbaustandards erreichten kein<br />
ausreichen<strong>des</strong> NKV. Diese Vorgehensweise ist gesamtwirtschaftlich<br />
nicht nachvollziehbar, da verkehrswirtschaftliche<br />
Untersuchungen der Straßenbauverwaltung<br />
regelmäßig belegen, dass Maßnahmen, die sich an den<br />
Min<strong>des</strong>tausbaustandards orientieren, das höchste NKV<br />
haben. Durch qualitativ hochwertige Ausbaustandards<br />
sinkt dagegen das NKV.<br />
15.4 Ökologische Aspekte unzureichend<br />
berücksichtigt<br />
15.4.1<br />
Die bun<strong>des</strong>einheitlichen Richtlinien sehen vor, bei der<br />
Straßennetzkonzeption auch zu prüfen, ob die umweltbezogenen<br />
Zielkonflikte deutlich verringert werden können,<br />
wenn die angestrebte Verkehrsqualität gesenkt und damit<br />
die Ausbaustandards für den Kfz-Verkehr reduziert werden.<br />
Die Straßenbauverwaltung plant, das gesamte „Blaue<br />
Netz“ als Kraftfahrstraße auszuweisen. Für den langsam<br />
fahrenden Verkehr müssen Ersatzstraßen und -wege vor-