Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 189 – Drucksache 16/160<br />
zeitaufwendige Arbeitsschritte und Fehler bei der manuellen<br />
Berechnung der Brutto- und Nettobezüge.<br />
● Eine gute Dokumentation macht die Arbeitsprozesse<br />
transparenter. Dies und die systematische Einarbeitung<br />
eines Vertreters oder die verstärkte Einbindung<br />
von Vorgesetzten erleichtern die Bearbeitung, wenn<br />
z. B. ein Bediensteter vertreten werden muss oder ausscheidet.<br />
● Die Zuwendungsempfänger sollten das Vier-Augen-<br />
Prinzip nicht nur formal einhalten, sondern durch<br />
Plausibilitätsprüfungen und stichprobenartige Kontrollen<br />
sicherstellen.<br />
51.3<br />
Zahlreiche Zuwendungsempfänger nutzen einfache Gehaltsabrechnungs-Software.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat hierzu folgende Hinweise<br />
gegeben:<br />
● Die Zuwendungsempfänger sollten die Software-Produkte<br />
wegen ihres uneinheitlichen und teilweise unzureichenden<br />
Leistungsumfangs besonders sorgfältig<br />
auswählen. Es kommt darauf an, möglichst wenige<br />
Schnittstellen zu erzeugen. Die eingesetzten Programme<br />
sollten die für die Zuwendungsempfänger<br />
maßgeblichen Lohn- und Gehaltstabellen enthalten,<br />
sodass die Bruttobezüge nicht mehr zusätzlich von<br />
Hand berechnet werden müssen.<br />
● Mit den Programmen sollten möglichst alle erforderlichen<br />
Nebenpapiere wie Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen<br />
ausgedruckt werden können, insbesondere<br />
die Formulare für die weit verbreitete<br />
Zusatzversorgung beim Versorgungsverband bun<strong>des</strong>und<br />
lan<strong>des</strong>geförderter Unternehmen.<br />
● Die Programme sollten die Auszahlung der Gehälter<br />
vorbereiten, indem sie Überweisungsaufträge erstellen<br />
oder den elektronischen Datenaustausch mit der Bank<br />
unterstützen. Steuern und Abgaben sollten die Zuwendungsempfänger<br />
möglichst im Lastschriftverfahren<br />
abbuchen lassen und für andere Zahlungsvorgänge das<br />
Online-Banking nutzen.<br />
● Die Daten der Gehaltsabrechnung sollten in die Finanzbuchhaltungs-Software<br />
nicht aufwendig manuell, sondern<br />
automatisiert übertragen werden können.<br />
51.4<br />
Professionelle IT-Verfahren zur Gehaltsabrechnung setzen<br />
im Eigenbetrieb nur Zuwendungsempfänger mit vielen<br />
Beschäftigten ein.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, bei der erforderlichen<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor der Anschaffung<br />
eines solchen Systems sowohl die Einfüh-<br />
rungs- und Betriebskosten als auch das unterschiedliche<br />
Leistungsspektrum der Produkte zu beachten:<br />
● Die IT-Systeme müssen in der Regel umfassend an die<br />
spezifischen Anforderungen beim jeweiligen Zuwendungsempfänger<br />
angepasst werden, bevor sie einsetzbar<br />
sind. Der Aufwand für den Einkauf zusätzlicher<br />
Dienstleistungen oder der Einsatz eigener Personalkapazitäten<br />
muss berücksichtigt werden.<br />
● Das für die Gehaltsabrechnung maßgebliche Datenmaterial<br />
wie Gehaltsbestandteile und Abzugsarten<br />
muss sorgfältig gepflegt werden.<br />
● Gerade die professionellen IT-Verfahren sollten alle<br />
benötigten Nebenpapiere für Meldungen und Mitteilungen<br />
zur Verfügung stellen. In die engere Wahl gehören<br />
nur solche Produkte, die einen hohen Automationsgrad<br />
gewährleisten und je nach Bedarf<br />
ergänzende Auswertungen wie Statistiken oder Personalkostenhochrechnungen<br />
ermöglichen. Eine Datenübernahme<br />
in die Finanzbuchhaltungs-Software ohne<br />
manuelle Zwischenschritte sollte selbstverständlich<br />
sein.<br />
51.5<br />
Viele Zuwendungsempfänger wickeln die Gehaltsabrechnung<br />
mit Hilfe externer Dienstleister ab. Mit Ausnahme<br />
der Datenbereitstellung kommen grundsätzlich alle Arbeitsphasen<br />
für eine solche Fremdvergabe in Betracht.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, vor allem auf<br />
die Schnittstellen zum Dienstleister zu achten und den<br />
Leistungsumfang so zu bestimmen, dass möglichst hohe<br />
Einsparungen in der eigenen Verwaltung entstehen. Die<br />
Zuwendungsempfänger sollten auf die erheblichen Unterschiede<br />
sowohl bei den Kosten als auch bei Leistungsumfang<br />
und Qualität achten. Die Preise für vergleichbare<br />
Leistungen können um das Fünffache voneinander abweichen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat darüber hinaus auf Folgen<strong>des</strong><br />
hingewiesen:<br />
● Auch bei maximaler Fremdvergabe verbleiben Arbeitsschritte<br />
beim Zuwendungsempfänger, die ein besonderes<br />
Augenmerk erfordern. So ist die Datenbereitstellung<br />
beispielsweise weniger aufwendig, wenn<br />
relevante Änderungen dem Dienstleister formlos übermittelt<br />
werden.<br />
● Die Arbeitsteilung mit dem Dienstleister sollte eindeutig<br />
und transparent sein und nur einen minimalen Abstimmungsaufwand<br />
erfordern. Doppelarbeiten sind zu<br />
vermeiden.<br />
● Werden nur einzelne Arbeitsschritte extern vergeben,<br />
sinken zwar die hierfür notwendigen Ausgaben. Verbleiben<br />
jedoch neben der Abstimmung mit dem<br />
Dienstleister zu viele weitere Arbeiten beim Zuwendungsempfänger,<br />
stellt dies den erstrebten Entlastungseffekt<br />
in Frage.