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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 189 – Drucksache 16/160<br />

zeitaufwendige Arbeitsschritte und Fehler bei der manuellen<br />

Berechnung der Brutto- und Nettobezüge.<br />

● Eine gute Dokumentation macht die Arbeitsprozesse<br />

transparenter. Dies und die systematische Einarbeitung<br />

eines Vertreters oder die verstärkte Einbindung<br />

von Vorgesetzten erleichtern die Bearbeitung, wenn<br />

z. B. ein Bediensteter vertreten werden muss oder ausscheidet.<br />

● Die Zuwendungsempfänger sollten das Vier-Augen-<br />

Prinzip nicht nur formal einhalten, sondern durch<br />

Plausibilitätsprüfungen und stichprobenartige Kontrollen<br />

sicherstellen.<br />

51.3<br />

Zahlreiche Zuwendungsempfänger nutzen einfache Gehaltsabrechnungs-Software.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat hierzu folgende Hinweise<br />

gegeben:<br />

● Die Zuwendungsempfänger sollten die Software-Produkte<br />

wegen ihres uneinheitlichen und teilweise unzureichenden<br />

Leistungsumfangs besonders sorgfältig<br />

auswählen. Es kommt darauf an, möglichst wenige<br />

Schnittstellen zu erzeugen. Die eingesetzten Programme<br />

sollten die für die Zuwendungsempfänger<br />

maßgeblichen Lohn- und Gehaltstabellen enthalten,<br />

sodass die Bruttobezüge nicht mehr zusätzlich von<br />

Hand berechnet werden müssen.<br />

● Mit den Programmen sollten möglichst alle erforderlichen<br />

Nebenpapiere wie Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen<br />

ausgedruckt werden können, insbesondere<br />

die Formulare für die weit verbreitete<br />

Zusatzversorgung beim Versorgungsverband bun<strong>des</strong>und<br />

lan<strong>des</strong>geförderter Unternehmen.<br />

● Die Programme sollten die Auszahlung der Gehälter<br />

vorbereiten, indem sie Überweisungsaufträge erstellen<br />

oder den elektronischen Datenaustausch mit der Bank<br />

unterstützen. Steuern und Abgaben sollten die Zuwendungsempfänger<br />

möglichst im Lastschriftverfahren<br />

abbuchen lassen und für andere Zahlungsvorgänge das<br />

Online-Banking nutzen.<br />

● Die Daten der Gehaltsabrechnung sollten in die Finanzbuchhaltungs-Software<br />

nicht aufwendig manuell, sondern<br />

automatisiert übertragen werden können.<br />

51.4<br />

Professionelle IT-Verfahren zur Gehaltsabrechnung setzen<br />

im Eigenbetrieb nur Zuwendungsempfänger mit vielen<br />

Beschäftigten ein.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, bei der erforderlichen<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor der Anschaffung<br />

eines solchen Systems sowohl die Einfüh-<br />

rungs- und Betriebskosten als auch das unterschiedliche<br />

Leistungsspektrum der Produkte zu beachten:<br />

● Die IT-Systeme müssen in der Regel umfassend an die<br />

spezifischen Anforderungen beim jeweiligen Zuwendungsempfänger<br />

angepasst werden, bevor sie einsetzbar<br />

sind. Der Aufwand für den Einkauf zusätzlicher<br />

Dienstleistungen oder der Einsatz eigener Personalkapazitäten<br />

muss berücksichtigt werden.<br />

● Das für die Gehaltsabrechnung maßgebliche Datenmaterial<br />

wie Gehaltsbestandteile und Abzugsarten<br />

muss sorgfältig gepflegt werden.<br />

● Gerade die professionellen IT-Verfahren sollten alle<br />

benötigten Nebenpapiere für Meldungen und Mitteilungen<br />

zur Verfügung stellen. In die engere Wahl gehören<br />

nur solche Produkte, die einen hohen Automationsgrad<br />

gewährleisten und je nach Bedarf<br />

ergänzende Auswertungen wie Statistiken oder Personalkostenhochrechnungen<br />

ermöglichen. Eine Datenübernahme<br />

in die Finanzbuchhaltungs-Software ohne<br />

manuelle Zwischenschritte sollte selbstverständlich<br />

sein.<br />

51.5<br />

Viele Zuwendungsempfänger wickeln die Gehaltsabrechnung<br />

mit Hilfe externer Dienstleister ab. Mit Ausnahme<br />

der Datenbereitstellung kommen grundsätzlich alle Arbeitsphasen<br />

für eine solche Fremdvergabe in Betracht.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, vor allem auf<br />

die Schnittstellen zum Dienstleister zu achten und den<br />

Leistungsumfang so zu bestimmen, dass möglichst hohe<br />

Einsparungen in der eigenen Verwaltung entstehen. Die<br />

Zuwendungsempfänger sollten auf die erheblichen Unterschiede<br />

sowohl bei den Kosten als auch bei Leistungsumfang<br />

und Qualität achten. Die Preise für vergleichbare<br />

Leistungen können um das Fünffache voneinander abweichen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat darüber hinaus auf Folgen<strong>des</strong><br />

hingewiesen:<br />

● Auch bei maximaler Fremdvergabe verbleiben Arbeitsschritte<br />

beim Zuwendungsempfänger, die ein besonderes<br />

Augenmerk erfordern. So ist die Datenbereitstellung<br />

beispielsweise weniger aufwendig, wenn<br />

relevante Änderungen dem Dienstleister formlos übermittelt<br />

werden.<br />

● Die Arbeitsteilung mit dem Dienstleister sollte eindeutig<br />

und transparent sein und nur einen minimalen Abstimmungsaufwand<br />

erfordern. Doppelarbeiten sind zu<br />

vermeiden.<br />

● Werden nur einzelne Arbeitsschritte extern vergeben,<br />

sinken zwar die hierfür notwendigen Ausgaben. Verbleiben<br />

jedoch neben der Abstimmung mit dem<br />

Dienstleister zu viele weitere Arbeiten beim Zuwendungsempfänger,<br />

stellt dies den erstrebten Entlastungseffekt<br />

in Frage.

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