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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 144 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Noch im Jahre <strong>2005</strong> sei mit einer aktualisierten Aussonderungsplanung<br />

zu rechnen. Dabei werde neben den Planungen<br />

zu einem Nachfolgesystem mit deutlich gesteigerter<br />

Leistungsfähigkeit auch der zeitlich befristete Ausfall <strong>des</strong><br />

Aufklärungssystems bewertet werden.<br />

21.4<br />

Die Bewertungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums sind nicht widerspruchsfrei.<br />

Bei der Begründung für die Notwendigkeit<br />

eines leistungsgesteigerten Nachfolgesystems betont<br />

es seit dem Jahre 2002 die erheblichen Defizite <strong>des</strong> vorhandenen<br />

Systems. Die Konsequenzen aus diesen Defiziten<br />

will es jedoch nicht ziehen. Danach müsste es das<br />

nahezu unbrauchbare System schnell außer Dienst stellen<br />

und die eingesparten Betriebsausgaben von rund<br />

110 Mio. Euro militärisch besser einsetzen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt daher bei seiner Empfehlung.<br />

Er geht davon aus, dass auch den internationalen<br />

Partnern eher an der zügigen Einführung eines leistungsfähigen<br />

Nachfolgesystems gelegen ist, als am Beibehalten<br />

eines veralteten Systems, das die militärischen Forderungen<br />

und internationalen Verpflichtungen schon lange<br />

nicht mehr erfüllt. Das Bun<strong>des</strong>ministerium sollte den internationalen<br />

Partnern die derzeitige Projektplanung zum<br />

Nachfolgesystem erläutern und so verdeutlichen, wann<br />

das Bündnis mit einer Verbesserung der Aufklärungsfähigkeiten<br />

rechnen kann. Je länger im Übrigen der derzeitige<br />

militärisch und wirtschaftlich unbefriedigende Zustand<br />

dauert, <strong>des</strong>to geringer sind die möglichen Einsparungen.<br />

22 Managementfehler am Beginn eines<br />

Rüstungsvorhabens<br />

(Kapitel 1420)<br />

22.0<br />

Die Bun<strong>des</strong>wehr hat Vorarbeiten zur Entwicklung einer<br />

Rakete zur Bekämpfung von Bodenzielen weitergeführt<br />

und dafür insgesamt rund 45 Mio. Euro ausgegeben, obwohl<br />

wegen absehbarer finanzieller Engpässe eine spätere<br />

Entwicklung und Beschaffung der Rakete nicht mehr<br />

möglich waren. Die Steuerung der Experimentalprogramme,<br />

die Erarbeitung der militärischen Forderungen<br />

und die Haushaltsplanungen wiesen Lücken und Abstimmungsfehler<br />

auf. Entgegen einschlägigen Regelungen<br />

waren Ausschüsse <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages und die<br />

Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung von<br />

wesentlichen Entscheidungen nicht unterrichtet worden.<br />

22.1<br />

Die Bun<strong>des</strong>wehr forderte Waffen zur Bekämpfung von<br />

Punktzielen am Boden (Stellungen, Geschütze, Bunker,<br />

Versorgungseinrichtungen usw.), die bei geringer Eigengefährdung<br />

bis unmittelbar vor dem Eintreffen im Ziel<br />

noch beeinflusst werden können. Zusammen mit Frankreich<br />

und Italien begann Deutschland daher im Jahre<br />

1991 Experimentalprogramme mit mehreren Studien als<br />

Vorbereitung für die Entwicklung und Beschaffung einer<br />

Rakete, die mit Hilfe eines Lichtwellenleiters von einer<br />

Bodenstation aus gelenkt werden sollte. Sie sollte ursprünglich<br />

als Waffe <strong>des</strong> Heeres in der Artillerie eingesetzt<br />

und später auch als leichter Seezielflugkörper der<br />

Marine in die neue Korvette integriert werden. Die deutschen<br />

Ausgaben für die Experimentalprogramme und<br />

Studien betrugen insgesamt rund 45 Mio. Euro. Obwohl<br />

die Bun<strong>des</strong>wehr die Experimentalprogramme und Studien<br />

als erfolgreich bezeichnet hatte, beendete sie im<br />

Jahre 2004 wegen anderer finanzieller Prioritäten das<br />

Vorhaben vor Eintritt in die Entwicklung.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof untersuchte mit Unterstützung<br />

<strong>des</strong> Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz den Beginn und<br />

Verlauf <strong>des</strong> Vorhabens und stellte u. a. fest:<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB)<br />

gab Ende <strong>des</strong> Jahres 1991 in einem ersten multinationalen<br />

Experimentalprogramm eine Studie für 27,4 Mio. Euro<br />

(53,6 Mio. DM) für eine – durch einen Lichtwellenleiter<br />

gelenkte – Rakete für die Bekämpfung von Bodenzielen<br />

in Auftrag. Mit dem Auftragnehmer war eine vorläufige<br />

Kostenbeteiligung in Höhe von 8,2 Mio. Euro vereinbart<br />

worden, die er später bei anderen Bun<strong>des</strong>wehraufträgen<br />

geltend machen konnte. Der Haushaltsausschuss <strong>des</strong><br />

Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Haushaltsausschuss) war vor<br />

Abschluss <strong>des</strong> Vertrages nicht unterrichtet worden, weil<br />

nach Ansicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) der Auftragswert durch die Kostenbeteiligung<br />

die für die Unterrichtung maßgebliche Wertgrenze<br />

von 25 Mio. Euro (50 Mio. DM) unterschritten<br />

hatte. Erst im Jahre 1994 erstellte die Bun<strong>des</strong>wehr ein<br />

Taktisches Konzept und begründete damit den militärischen<br />

Bedarf für die Rakete und den Auftrag für die teure<br />

Studie. Am 21. Dezember 1995 informierte der Führungsstab<br />

<strong>des</strong> Heeres die Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

darüber, dass die Ergebnisse <strong>des</strong> ersten Experimentalprogramms<br />

für den Abschluss der Experimentalphase<br />

ausreichten. Dies konnte mit einem erfolgreichen Probeschuss<br />

im Jahre 1997 bestätigt werden. Das Programm<br />

wurde mit 24,1 Mio. Euro abgerechnet. Unter Berücksichtigung<br />

der Kostenbeteiligung von 8,2 Mio. Euro, die<br />

der Auftragnehmer später bei anderen Aufträgen geltend<br />

machen konnte, erhöhte sich der Betrag auf 32,3 Mio.<br />

Euro.<br />

Vor Ablauf <strong>des</strong> ersten Experimentalprogramms war Anfang<br />

<strong>des</strong> Jahres 1994 schon ein zweites in die Wege geleitet<br />

worden. Eine entsprechende Regierungsvereinbarung<br />

unterzeichnete das Bun<strong>des</strong>ministerium zusammen mit<br />

Italien und Frankreich im März 1998. Im Rahmen dieses<br />

Programms gab das BWB Ende Juli 1998 einen Studienvertrag<br />

im Wert von 6,1 Mio. Euro als deutschen Anteil<br />

und in der Folge weitere Studien und Unterstützungsleistungen<br />

im Wert von 6,6 Mio. Euro in Auftrag. Diese Verträge<br />

im Gesamtwert von 12,7 Mio. Euro waren abgeschlossen<br />

worden, obwohl der Inspekteur <strong>des</strong> Heeres<br />

Anfang Juni 1998 in einer Planungsklausur entschieden<br />

hatte, das Vorhaben im Hinblick auf die finanziellen Rahmenbedingungen<br />

zu beenden. In der Planungsklausur war<br />

auch die Rüstungsabteilung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums vertreten,<br />

der das BWB nachgeordnet ist.

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