Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 144 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Noch im Jahre <strong>2005</strong> sei mit einer aktualisierten Aussonderungsplanung<br />
zu rechnen. Dabei werde neben den Planungen<br />
zu einem Nachfolgesystem mit deutlich gesteigerter<br />
Leistungsfähigkeit auch der zeitlich befristete Ausfall <strong>des</strong><br />
Aufklärungssystems bewertet werden.<br />
21.4<br />
Die Bewertungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums sind nicht widerspruchsfrei.<br />
Bei der Begründung für die Notwendigkeit<br />
eines leistungsgesteigerten Nachfolgesystems betont<br />
es seit dem Jahre 2002 die erheblichen Defizite <strong>des</strong> vorhandenen<br />
Systems. Die Konsequenzen aus diesen Defiziten<br />
will es jedoch nicht ziehen. Danach müsste es das<br />
nahezu unbrauchbare System schnell außer Dienst stellen<br />
und die eingesparten Betriebsausgaben von rund<br />
110 Mio. Euro militärisch besser einsetzen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt daher bei seiner Empfehlung.<br />
Er geht davon aus, dass auch den internationalen<br />
Partnern eher an der zügigen Einführung eines leistungsfähigen<br />
Nachfolgesystems gelegen ist, als am Beibehalten<br />
eines veralteten Systems, das die militärischen Forderungen<br />
und internationalen Verpflichtungen schon lange<br />
nicht mehr erfüllt. Das Bun<strong>des</strong>ministerium sollte den internationalen<br />
Partnern die derzeitige Projektplanung zum<br />
Nachfolgesystem erläutern und so verdeutlichen, wann<br />
das Bündnis mit einer Verbesserung der Aufklärungsfähigkeiten<br />
rechnen kann. Je länger im Übrigen der derzeitige<br />
militärisch und wirtschaftlich unbefriedigende Zustand<br />
dauert, <strong>des</strong>to geringer sind die möglichen Einsparungen.<br />
22 Managementfehler am Beginn eines<br />
Rüstungsvorhabens<br />
(Kapitel 1420)<br />
22.0<br />
Die Bun<strong>des</strong>wehr hat Vorarbeiten zur Entwicklung einer<br />
Rakete zur Bekämpfung von Bodenzielen weitergeführt<br />
und dafür insgesamt rund 45 Mio. Euro ausgegeben, obwohl<br />
wegen absehbarer finanzieller Engpässe eine spätere<br />
Entwicklung und Beschaffung der Rakete nicht mehr<br />
möglich waren. Die Steuerung der Experimentalprogramme,<br />
die Erarbeitung der militärischen Forderungen<br />
und die Haushaltsplanungen wiesen Lücken und Abstimmungsfehler<br />
auf. Entgegen einschlägigen Regelungen<br />
waren Ausschüsse <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages und die<br />
Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung von<br />
wesentlichen Entscheidungen nicht unterrichtet worden.<br />
22.1<br />
Die Bun<strong>des</strong>wehr forderte Waffen zur Bekämpfung von<br />
Punktzielen am Boden (Stellungen, Geschütze, Bunker,<br />
Versorgungseinrichtungen usw.), die bei geringer Eigengefährdung<br />
bis unmittelbar vor dem Eintreffen im Ziel<br />
noch beeinflusst werden können. Zusammen mit Frankreich<br />
und Italien begann Deutschland daher im Jahre<br />
1991 Experimentalprogramme mit mehreren Studien als<br />
Vorbereitung für die Entwicklung und Beschaffung einer<br />
Rakete, die mit Hilfe eines Lichtwellenleiters von einer<br />
Bodenstation aus gelenkt werden sollte. Sie sollte ursprünglich<br />
als Waffe <strong>des</strong> Heeres in der Artillerie eingesetzt<br />
und später auch als leichter Seezielflugkörper der<br />
Marine in die neue Korvette integriert werden. Die deutschen<br />
Ausgaben für die Experimentalprogramme und<br />
Studien betrugen insgesamt rund 45 Mio. Euro. Obwohl<br />
die Bun<strong>des</strong>wehr die Experimentalprogramme und Studien<br />
als erfolgreich bezeichnet hatte, beendete sie im<br />
Jahre 2004 wegen anderer finanzieller Prioritäten das<br />
Vorhaben vor Eintritt in die Entwicklung.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof untersuchte mit Unterstützung<br />
<strong>des</strong> Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz den Beginn und<br />
Verlauf <strong>des</strong> Vorhabens und stellte u. a. fest:<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB)<br />
gab Ende <strong>des</strong> Jahres 1991 in einem ersten multinationalen<br />
Experimentalprogramm eine Studie für 27,4 Mio. Euro<br />
(53,6 Mio. DM) für eine – durch einen Lichtwellenleiter<br />
gelenkte – Rakete für die Bekämpfung von Bodenzielen<br />
in Auftrag. Mit dem Auftragnehmer war eine vorläufige<br />
Kostenbeteiligung in Höhe von 8,2 Mio. Euro vereinbart<br />
worden, die er später bei anderen Bun<strong>des</strong>wehraufträgen<br />
geltend machen konnte. Der Haushaltsausschuss <strong>des</strong><br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Haushaltsausschuss) war vor<br />
Abschluss <strong>des</strong> Vertrages nicht unterrichtet worden, weil<br />
nach Ansicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) der Auftragswert durch die Kostenbeteiligung<br />
die für die Unterrichtung maßgebliche Wertgrenze<br />
von 25 Mio. Euro (50 Mio. DM) unterschritten<br />
hatte. Erst im Jahre 1994 erstellte die Bun<strong>des</strong>wehr ein<br />
Taktisches Konzept und begründete damit den militärischen<br />
Bedarf für die Rakete und den Auftrag für die teure<br />
Studie. Am 21. Dezember 1995 informierte der Führungsstab<br />
<strong>des</strong> Heeres die Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
darüber, dass die Ergebnisse <strong>des</strong> ersten Experimentalprogramms<br />
für den Abschluss der Experimentalphase<br />
ausreichten. Dies konnte mit einem erfolgreichen Probeschuss<br />
im Jahre 1997 bestätigt werden. Das Programm<br />
wurde mit 24,1 Mio. Euro abgerechnet. Unter Berücksichtigung<br />
der Kostenbeteiligung von 8,2 Mio. Euro, die<br />
der Auftragnehmer später bei anderen Aufträgen geltend<br />
machen konnte, erhöhte sich der Betrag auf 32,3 Mio.<br />
Euro.<br />
Vor Ablauf <strong>des</strong> ersten Experimentalprogramms war Anfang<br />
<strong>des</strong> Jahres 1994 schon ein zweites in die Wege geleitet<br />
worden. Eine entsprechende Regierungsvereinbarung<br />
unterzeichnete das Bun<strong>des</strong>ministerium zusammen mit<br />
Italien und Frankreich im März 1998. Im Rahmen dieses<br />
Programms gab das BWB Ende Juli 1998 einen Studienvertrag<br />
im Wert von 6,1 Mio. Euro als deutschen Anteil<br />
und in der Folge weitere Studien und Unterstützungsleistungen<br />
im Wert von 6,6 Mio. Euro in Auftrag. Diese Verträge<br />
im Gesamtwert von 12,7 Mio. Euro waren abgeschlossen<br />
worden, obwohl der Inspekteur <strong>des</strong> Heeres<br />
Anfang Juni 1998 in einer Planungsklausur entschieden<br />
hatte, das Vorhaben im Hinblick auf die finanziellen Rahmenbedingungen<br />
zu beenden. In der Planungsklausur war<br />
auch die Rüstungsabteilung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums vertreten,<br />
der das BWB nachgeordnet ist.