Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 184 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
In seinem Beschluss vom 28. Mai 2004 würdigte der<br />
Rechnungsprüfungsausschuss die Vorreiterrolle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums,<br />
äußerte aber zugleich die Erwartung,<br />
dass die Bun<strong>des</strong>regierung den Aufbau eines vollständigen<br />
und bereinigten Bestands- und Gültigkeitsverzeichnisses<br />
der Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zügig fortsetzt<br />
und nach Ablauf einer einjährigen Karenzzeit das Gesamtvorhaben<br />
abschließt.<br />
Auf der Grundlage dieses Beschlusses hob das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
bis Ende <strong>des</strong> Jahres 2004 nach kritischer<br />
Durchsicht etwa 20 % der Verwaltungsvorschriften in seinem<br />
Zuständigkeitsbereich auf und stellte den so bereinigten<br />
Normenbestand in das Verzeichnis ein.<br />
Die Bun<strong>des</strong>regierung stimmte am 16. Februar <strong>2005</strong> den<br />
vom Bun<strong>des</strong>ministerium entwickelten Grundsätzen der<br />
„Datenbank Verwaltungsvorschriften Bund“ zu. Sie gab<br />
zugleich das Ziel vor, die Datenbank als bereinigtes und<br />
abschließen<strong>des</strong> Gültigkeitsverzeichnis auch auf die übrigen<br />
Bun<strong>des</strong>ministerien auszudehnen. Der Präsident <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes als Bun<strong>des</strong>beauftragter für Wirtschaftlichkeit<br />
in der Verwaltung hat in seiner Stellungnahme<br />
zu der Kabinettvorlage hervorgehoben, dass nur<br />
ein umfassen<strong>des</strong> Vorschriftenverzeichnis, das auf Ausnahmen<br />
und ressortspezifische Nebenbestände verzichtet,<br />
über das geltende Innenrecht der Verwaltung verlässlich<br />
Auskunft geben kann.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium erklärte, es sei gemeinsames Ziel<br />
der Bun<strong>des</strong>ministerien, das Gesamtvorhaben bis zum<br />
1. August 2006 abzuschließen. Nicht in die Datenbank<br />
aufgenommen werden sollen Verschlusssachen und Regelungen<br />
zur polizeilichen Gefahrenabwehr.<br />
46.3<br />
Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium errichtete Datenbank bedeutet<br />
einen Meilenstein auf dem Weg zu einem vollständigen<br />
Bestands- und Gültigkeitsverzeichnis aller Verwaltungsvorschriften<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Sie kann damit Vorbildfunktion<br />
auch für andere Regelungsbereiche haben. Als Beispiel ist<br />
hierbei an ein zentrales Verzeichnis aller gebührenrechtlichen<br />
Vorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zu denken. Mit Blick auf<br />
die Datenbank für Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
kommt es darauf an, dass möglichst bald eine vollständige<br />
und abschließende Sammlung der Normenbestände aller<br />
Ressorts zur Verfügung steht. Auf Sonderbestände oder<br />
Nebenverzeichnisse sollte bei der Pflege und Weiterentwicklung<br />
der Datenbank schrittweise verzichtet werden.<br />
47 Qualität der Beihilfebearbeitung<br />
verbessert und Verfahren<br />
vereinfacht<br />
(alle Einzelpläne mit Beihilfeausgaben,<br />
Titel 441)<br />
47.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern wird auf Anregung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes die Qualität der Beihilfebearbeitung<br />
verbessern. Das Verwaltungsverfahren will es<br />
durch gesetzliche Änderungen vereinfachen. Es wird für<br />
den Bun<strong>des</strong>bereich verlässliche Strukturdaten erheben<br />
und mit deren Hilfe das Beihilferecht fortentwickeln.<br />
47.1<br />
Beamtinnen und Beamte haben gegenüber dem Dienstherrn<br />
neben dem Anspruch auf angemessene Alimentation<br />
einen Fürsorgeanspruch. Dazu gehören auch Beihilfen<br />
für Aufwendungen im Krankheitsfall. Diesen Anspruch<br />
konkretisieren die Beihilfevorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Mitte<br />
2003 beschäftigte der Bund 131 000 Beamtinnen und Beamte<br />
sowie Richterinnen und Richter. Neben diesen waren<br />
158 000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger<br />
beihilfeberechtigt. Im Jahre 2003 gab der Bund für Beihilfen<br />
insgesamt 1,1 Mrd. Euro aus. Dieser Betrag umfasste<br />
auch die Beihilfeausgaben für unmittelbare Familienangehörige<br />
der Beihilfeberechtigten.<br />
Auf Bun<strong>des</strong>ebene ist für die Beihilfe das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
<strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium) grundsätzlich zuständig.<br />
Es hat das Beihilferecht fortzuentwickeln und die<br />
Tätigkeit der Dienststellen, die Beihilfen bearbeiten, zu<br />
erleichtern. Auch muss es eine einheitliche Rechtsanwendung<br />
gewährleisten. Dazu sollte es den Beihilfestellen,<br />
die es auch bei anderen Ressorts gibt, zeitnah ergänzende<br />
Vorschriften und Durchführungshinweise zur Verfügung<br />
stellen. Die Beihilfestellen bearbeiten die Beihilfeanträge<br />
in der Regel IT-unterstützt und verwenden hierzu überwiegend<br />
ein einheitliches Abrechnungsprogramm.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung der<br />
Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> die Beihilfebearbeitung in der<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltung. Er hat festgestellt:<br />
● Den Beihilfestellen fehlten notwendige Hilfsmittel<br />
(z. B. Listen zur Erstattungsfähigkeit von Medikamenten<br />
– so genannte Positiv- und Negativlisten), mit denen<br />
in der Bun<strong>des</strong>verwaltung eine einheitliche Anwendung<br />
der Beihilfevorschriften sichergestellt wird.<br />
● Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen hat für automatisierte<br />
Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />
Min<strong>des</strong>tanforderungen vorgegeben. Diese<br />
sehen u. a. vor, dass eine Stichprobe von min<strong>des</strong>tens<br />
5 % der Abrechnungen und Einmalzahlungen von<br />
mehr als 2 500 Euro zu kontrollieren sind. Daneben<br />
sollen nach bestimmten Kriterien gezielt weitere Abrechnungen<br />
überprüft werden. Nur ein Fünftel der geprüften<br />
Beihilfestellen hat dem entsprechend weitere<br />
Abrechnungen kontrolliert.<br />
● Die Beihilfeberechtigung ist abhängig von den persönlichen<br />
Verhältnissen. Die entsprechenden Daten mussten<br />
die Beihilfeberechtigten den Beihilfestellen gesondert<br />
mitteilen, obwohl sie diese bei der Verwaltung<br />
– zum Teil bereits zwei Mal – angegeben hatten. Vielfach<br />
teilten die Beihilfeberechtigten Änderungen nur<br />
der Personalverwaltung mit. Die Beihilfestellen berechneten<br />
daher Beihilfen falsch und es kam zu Überzahlungen.<br />
Darüber hinaus stellte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof fest, dass<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium keine umfassenden Statistiken