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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 184 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

In seinem Beschluss vom 28. Mai 2004 würdigte der<br />

Rechnungsprüfungsausschuss die Vorreiterrolle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums,<br />

äußerte aber zugleich die Erwartung,<br />

dass die Bun<strong>des</strong>regierung den Aufbau eines vollständigen<br />

und bereinigten Bestands- und Gültigkeitsverzeichnisses<br />

der Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zügig fortsetzt<br />

und nach Ablauf einer einjährigen Karenzzeit das Gesamtvorhaben<br />

abschließt.<br />

Auf der Grundlage dieses Beschlusses hob das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

bis Ende <strong>des</strong> Jahres 2004 nach kritischer<br />

Durchsicht etwa 20 % der Verwaltungsvorschriften in seinem<br />

Zuständigkeitsbereich auf und stellte den so bereinigten<br />

Normenbestand in das Verzeichnis ein.<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung stimmte am 16. Februar <strong>2005</strong> den<br />

vom Bun<strong>des</strong>ministerium entwickelten Grundsätzen der<br />

„Datenbank Verwaltungsvorschriften Bund“ zu. Sie gab<br />

zugleich das Ziel vor, die Datenbank als bereinigtes und<br />

abschließen<strong>des</strong> Gültigkeitsverzeichnis auch auf die übrigen<br />

Bun<strong>des</strong>ministerien auszudehnen. Der Präsident <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes als Bun<strong>des</strong>beauftragter für Wirtschaftlichkeit<br />

in der Verwaltung hat in seiner Stellungnahme<br />

zu der Kabinettvorlage hervorgehoben, dass nur<br />

ein umfassen<strong>des</strong> Vorschriftenverzeichnis, das auf Ausnahmen<br />

und ressortspezifische Nebenbestände verzichtet,<br />

über das geltende Innenrecht der Verwaltung verlässlich<br />

Auskunft geben kann.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium erklärte, es sei gemeinsames Ziel<br />

der Bun<strong>des</strong>ministerien, das Gesamtvorhaben bis zum<br />

1. August 2006 abzuschließen. Nicht in die Datenbank<br />

aufgenommen werden sollen Verschlusssachen und Regelungen<br />

zur polizeilichen Gefahrenabwehr.<br />

46.3<br />

Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium errichtete Datenbank bedeutet<br />

einen Meilenstein auf dem Weg zu einem vollständigen<br />

Bestands- und Gültigkeitsverzeichnis aller Verwaltungsvorschriften<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Sie kann damit Vorbildfunktion<br />

auch für andere Regelungsbereiche haben. Als Beispiel ist<br />

hierbei an ein zentrales Verzeichnis aller gebührenrechtlichen<br />

Vorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zu denken. Mit Blick auf<br />

die Datenbank für Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

kommt es darauf an, dass möglichst bald eine vollständige<br />

und abschließende Sammlung der Normenbestände aller<br />

Ressorts zur Verfügung steht. Auf Sonderbestände oder<br />

Nebenverzeichnisse sollte bei der Pflege und Weiterentwicklung<br />

der Datenbank schrittweise verzichtet werden.<br />

47 Qualität der Beihilfebearbeitung<br />

verbessert und Verfahren<br />

vereinfacht<br />

(alle Einzelpläne mit Beihilfeausgaben,<br />

Titel 441)<br />

47.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern wird auf Anregung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes die Qualität der Beihilfebearbeitung<br />

verbessern. Das Verwaltungsverfahren will es<br />

durch gesetzliche Änderungen vereinfachen. Es wird für<br />

den Bun<strong>des</strong>bereich verlässliche Strukturdaten erheben<br />

und mit deren Hilfe das Beihilferecht fortentwickeln.<br />

47.1<br />

Beamtinnen und Beamte haben gegenüber dem Dienstherrn<br />

neben dem Anspruch auf angemessene Alimentation<br />

einen Fürsorgeanspruch. Dazu gehören auch Beihilfen<br />

für Aufwendungen im Krankheitsfall. Diesen Anspruch<br />

konkretisieren die Beihilfevorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Mitte<br />

2003 beschäftigte der Bund 131 000 Beamtinnen und Beamte<br />

sowie Richterinnen und Richter. Neben diesen waren<br />

158 000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger<br />

beihilfeberechtigt. Im Jahre 2003 gab der Bund für Beihilfen<br />

insgesamt 1,1 Mrd. Euro aus. Dieser Betrag umfasste<br />

auch die Beihilfeausgaben für unmittelbare Familienangehörige<br />

der Beihilfeberechtigten.<br />

Auf Bun<strong>des</strong>ebene ist für die Beihilfe das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

<strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium) grundsätzlich zuständig.<br />

Es hat das Beihilferecht fortzuentwickeln und die<br />

Tätigkeit der Dienststellen, die Beihilfen bearbeiten, zu<br />

erleichtern. Auch muss es eine einheitliche Rechtsanwendung<br />

gewährleisten. Dazu sollte es den Beihilfestellen,<br />

die es auch bei anderen Ressorts gibt, zeitnah ergänzende<br />

Vorschriften und Durchführungshinweise zur Verfügung<br />

stellen. Die Beihilfestellen bearbeiten die Beihilfeanträge<br />

in der Regel IT-unterstützt und verwenden hierzu überwiegend<br />

ein einheitliches Abrechnungsprogramm.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung der<br />

Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> die Beihilfebearbeitung in der<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung. Er hat festgestellt:<br />

● Den Beihilfestellen fehlten notwendige Hilfsmittel<br />

(z. B. Listen zur Erstattungsfähigkeit von Medikamenten<br />

– so genannte Positiv- und Negativlisten), mit denen<br />

in der Bun<strong>des</strong>verwaltung eine einheitliche Anwendung<br />

der Beihilfevorschriften sichergestellt wird.<br />

● Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen hat für automatisierte<br />

Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />

Min<strong>des</strong>tanforderungen vorgegeben. Diese<br />

sehen u. a. vor, dass eine Stichprobe von min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der Abrechnungen und Einmalzahlungen von<br />

mehr als 2 500 Euro zu kontrollieren sind. Daneben<br />

sollen nach bestimmten Kriterien gezielt weitere Abrechnungen<br />

überprüft werden. Nur ein Fünftel der geprüften<br />

Beihilfestellen hat dem entsprechend weitere<br />

Abrechnungen kontrolliert.<br />

● Die Beihilfeberechtigung ist abhängig von den persönlichen<br />

Verhältnissen. Die entsprechenden Daten mussten<br />

die Beihilfeberechtigten den Beihilfestellen gesondert<br />

mitteilen, obwohl sie diese bei der Verwaltung<br />

– zum Teil bereits zwei Mal – angegeben hatten. Vielfach<br />

teilten die Beihilfeberechtigten Änderungen nur<br />

der Personalverwaltung mit. Die Beihilfestellen berechneten<br />

daher Beihilfen falsch und es kam zu Überzahlungen.<br />

Darüber hinaus stellte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof fest, dass<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium keine umfassenden Statistiken

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