Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 220 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
87.1.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte bei sieben Agenturen mit<br />
Unterstützung der Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Berlin,<br />
Hannover und Köln die Ordnungsmäßigkeit der Beauftragung,<br />
die Wirtschaftlichkeit und die Zielerreichung von<br />
Personal-Service-Agenturen. Er beanstandete, dass die<br />
Agenturen die Aufträge vielfach fehlerhaft vergaben. Geeignete<br />
Anbieter und verhandlungsfähige Angebote blieben<br />
unberücksichtigt. Die Eignung der Anbieter und die<br />
Qualität ihrer Konzepte bewerteten sie uneinheitlich. Ihre<br />
Entscheidungen dokumentierten sie zum Teil nicht oder<br />
nur unvollständig.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte weiter fest, dass die von<br />
der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Bun<strong>des</strong>agentur) entwickelten<br />
Musterverträge weder konkrete Zielvorgaben noch<br />
wirksame Sanktionen bei schlechter Leistung vorsahen.<br />
Die Personal-Service-Agenturen verliehen ihre Arbeitnehmer<br />
im Durchschnitt nur an 44 % der Arbeitstage. Sie<br />
kündigten häufig vorzeitig ohne erkennbaren Grund. Statt<br />
der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeit von zwölf Monaten<br />
beschäftigten die Personal-Service-Agenturen ihre<br />
Arbeitnehmer durchschnittlich nur fünf Monate. Sie nutzten<br />
auch die verleihfreien Zeiten nicht im vorgesehenen<br />
Umfang für Kurzzeitqualifizierungen. Die Agenturen<br />
kontrollierten nicht ausreichend, ob die Personal-Service-<br />
Agenturen ihre vertraglichen Pflichten erfüllten. Sie<br />
schöpften die vereinbarten Stellenkontingente nicht aus<br />
und verzichteten oft auf eine systematische Auswahl der<br />
Arbeitslosen, die sie den Personal-Service-Agenturen als<br />
Arbeitnehmer vorschlugen. Zudem betreuten die Agenturen,<br />
entgegen ihrer Verpflichtung, die in Personal-<br />
Service-Agenturen beschäftigten Arbeitnehmer überwiegend<br />
nicht mehr. Sie stellten eigene Vermittlungsversuche<br />
in den ersten Arbeitsmarkt ein. Bis Herbst 2004 integrierten<br />
die Personal-Service-Agenturen mit rund 13 700 Arbeitnehmern<br />
nur ein Viertel ihrer Beschäftigten. Die Entlastung<br />
<strong>des</strong> Arbeitsmarktes blieb damit weit hinter den<br />
Erwartungen zurück.<br />
Die Agenturen versäumten es weitgehend, die von den<br />
Personal-Service-Agenturen vorgelegten Abrechnungen<br />
der Leistungen zumin<strong>des</strong>t anhand von Stichproben zu<br />
prüfen. So zahlten sie zum Teil Vermittlungsprämien<br />
ohne schlüssigen Vermittlungsnachweis und bei bloßer<br />
Weitervermittlung an Zeitarbeitsunternehmen, obwohl dies<br />
vertraglich ausgeschlossen war. Die Abrechnungspraxis<br />
der Bun<strong>des</strong>agentur ermöglichte auch Mitnahmeeffekte<br />
bei den monatlichen Fallpauschalen für die bei den Personal-Service-Agenturen<br />
beschäftigten Arbeitnehmer.<br />
87.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Bun<strong>des</strong>agentur aufgefordert,<br />
das Vergabeverfahren auf öffentliche Ausschreibung<br />
umzustellen. Er hat empfohlen, die Personal-Service-Agenturen<br />
stärker an ihren Integrationserfolgen zu<br />
messen, verbindliche Eingliederungs- und Verleihquoten<br />
zu vereinbaren und die Betreuung der Arbeitnehmer<br />
durch die Agenturen zu verbessern.<br />
87.3<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur hat die Empfehlungen aufgegriffen<br />
und zugesagt, einzurichtende Personal-Service-Agenturen<br />
künftig öffentlich auszuschreiben, um den Wettbewerb<br />
zu erhöhen. Ihre neu geschaffenen Regionalen<br />
Einkaufszentren wollen dabei für einheitliche Kriterien<br />
und Bewertungen sorgen. Mit vertraglich vereinbarten<br />
konkreten und konsequent überwachten Zielvorgaben<br />
werde die Bun<strong>des</strong>agentur die Vermittlungsaktivitäten der<br />
Personal-Service-Agenturen verstärken. Damit wolle sie<br />
deren Integrationserfolge steigern. Ergänzend beabsichtige<br />
sie, die Vergütung stärker an den Integrationserfolgen<br />
auszurichten und Mitnahmeeffekten entgegenzuwirken.<br />
Dazu gestalte sie die Fallpauschalen und die Vermittlungsprämien<br />
neu. Parallel zu den Aktivitäten der Personal-Service-Agenturen<br />
sollen die Agenturen die Beschäftigten<br />
weiterhin mit dem Ziel der Vermittlung betreuen.<br />
87.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Veränderungen für geeignet,<br />
das arbeitsmarktpolitische Instrument der Personal-Service-Agenturen<br />
wirksamer und kostengünstiger<br />
zu nutzen.<br />
Die <strong>Bemerkungen</strong> sind am 12. September <strong>2005</strong> vom Großen Senat <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes beschlossen worden.<br />
Bonn, den 12. Dezember <strong>2005</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
Prof. Dr. Dieter Engels<br />
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin<br />
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ISSN 0722-8333