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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 220 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

87.1.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte bei sieben Agenturen mit<br />

Unterstützung der Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Berlin,<br />

Hannover und Köln die Ordnungsmäßigkeit der Beauftragung,<br />

die Wirtschaftlichkeit und die Zielerreichung von<br />

Personal-Service-Agenturen. Er beanstandete, dass die<br />

Agenturen die Aufträge vielfach fehlerhaft vergaben. Geeignete<br />

Anbieter und verhandlungsfähige Angebote blieben<br />

unberücksichtigt. Die Eignung der Anbieter und die<br />

Qualität ihrer Konzepte bewerteten sie uneinheitlich. Ihre<br />

Entscheidungen dokumentierten sie zum Teil nicht oder<br />

nur unvollständig.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte weiter fest, dass die von<br />

der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Bun<strong>des</strong>agentur) entwickelten<br />

Musterverträge weder konkrete Zielvorgaben noch<br />

wirksame Sanktionen bei schlechter Leistung vorsahen.<br />

Die Personal-Service-Agenturen verliehen ihre Arbeitnehmer<br />

im Durchschnitt nur an 44 % der Arbeitstage. Sie<br />

kündigten häufig vorzeitig ohne erkennbaren Grund. Statt<br />

der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeit von zwölf Monaten<br />

beschäftigten die Personal-Service-Agenturen ihre<br />

Arbeitnehmer durchschnittlich nur fünf Monate. Sie nutzten<br />

auch die verleihfreien Zeiten nicht im vorgesehenen<br />

Umfang für Kurzzeitqualifizierungen. Die Agenturen<br />

kontrollierten nicht ausreichend, ob die Personal-Service-<br />

Agenturen ihre vertraglichen Pflichten erfüllten. Sie<br />

schöpften die vereinbarten Stellenkontingente nicht aus<br />

und verzichteten oft auf eine systematische Auswahl der<br />

Arbeitslosen, die sie den Personal-Service-Agenturen als<br />

Arbeitnehmer vorschlugen. Zudem betreuten die Agenturen,<br />

entgegen ihrer Verpflichtung, die in Personal-<br />

Service-Agenturen beschäftigten Arbeitnehmer überwiegend<br />

nicht mehr. Sie stellten eigene Vermittlungsversuche<br />

in den ersten Arbeitsmarkt ein. Bis Herbst 2004 integrierten<br />

die Personal-Service-Agenturen mit rund 13 700 Arbeitnehmern<br />

nur ein Viertel ihrer Beschäftigten. Die Entlastung<br />

<strong>des</strong> Arbeitsmarktes blieb damit weit hinter den<br />

Erwartungen zurück.<br />

Die Agenturen versäumten es weitgehend, die von den<br />

Personal-Service-Agenturen vorgelegten Abrechnungen<br />

der Leistungen zumin<strong>des</strong>t anhand von Stichproben zu<br />

prüfen. So zahlten sie zum Teil Vermittlungsprämien<br />

ohne schlüssigen Vermittlungsnachweis und bei bloßer<br />

Weitervermittlung an Zeitarbeitsunternehmen, obwohl dies<br />

vertraglich ausgeschlossen war. Die Abrechnungspraxis<br />

der Bun<strong>des</strong>agentur ermöglichte auch Mitnahmeeffekte<br />

bei den monatlichen Fallpauschalen für die bei den Personal-Service-Agenturen<br />

beschäftigten Arbeitnehmer.<br />

87.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Bun<strong>des</strong>agentur aufgefordert,<br />

das Vergabeverfahren auf öffentliche Ausschreibung<br />

umzustellen. Er hat empfohlen, die Personal-Service-Agenturen<br />

stärker an ihren Integrationserfolgen zu<br />

messen, verbindliche Eingliederungs- und Verleihquoten<br />

zu vereinbaren und die Betreuung der Arbeitnehmer<br />

durch die Agenturen zu verbessern.<br />

87.3<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur hat die Empfehlungen aufgegriffen<br />

und zugesagt, einzurichtende Personal-Service-Agenturen<br />

künftig öffentlich auszuschreiben, um den Wettbewerb<br />

zu erhöhen. Ihre neu geschaffenen Regionalen<br />

Einkaufszentren wollen dabei für einheitliche Kriterien<br />

und Bewertungen sorgen. Mit vertraglich vereinbarten<br />

konkreten und konsequent überwachten Zielvorgaben<br />

werde die Bun<strong>des</strong>agentur die Vermittlungsaktivitäten der<br />

Personal-Service-Agenturen verstärken. Damit wolle sie<br />

deren Integrationserfolge steigern. Ergänzend beabsichtige<br />

sie, die Vergütung stärker an den Integrationserfolgen<br />

auszurichten und Mitnahmeeffekten entgegenzuwirken.<br />

Dazu gestalte sie die Fallpauschalen und die Vermittlungsprämien<br />

neu. Parallel zu den Aktivitäten der Personal-Service-Agenturen<br />

sollen die Agenturen die Beschäftigten<br />

weiterhin mit dem Ziel der Vermittlung betreuen.<br />

87.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Veränderungen für geeignet,<br />

das arbeitsmarktpolitische Instrument der Personal-Service-Agenturen<br />

wirksamer und kostengünstiger<br />

zu nutzen.<br />

Die <strong>Bemerkungen</strong> sind am 12. September <strong>2005</strong> vom Großen Senat <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes beschlossen worden.<br />

Bonn, den 12. Dezember <strong>2005</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

Prof. Dr. Dieter Engels<br />

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin<br />

Vertrieb: Bun<strong>des</strong>anzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44<br />

ISSN 0722-8333

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