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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 84 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

2.3.4 Vertikaler Finanzausgleich (Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen)<br />

Die Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen haben vor allem<br />

seit der Neuordnung <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>staatlichen Finanzausgleichs<br />

ab dem Jahre 1995 erhebliche finanzielle Größenordnungen<br />

erreicht, die aufgrund der Anschlussregelungen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> so genannten Solidarpaktfortführungsgesetzes<br />

ab dem Jahre <strong>2005</strong> fortbestehen werden. Die<br />

Zuweisungen werden als negative Einnahmen bei Kapitel<br />

6001 Titel 016 12 veranschlagt und vermindern das<br />

zur Haushaltsfinanzierung einsetzbare Steueraufkommen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entsprechend. 15<br />

Die Ergänzungszuweisungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> übertreffen das<br />

Finanzvolumen <strong>des</strong> horizontalen Länderfinanzausgleichs<br />

deutlich. Sie betrugen im Jahre 2004 rund 15,2 Mrd.<br />

Euro, während die Ausgleichzahlungen im Länderfinanz-<br />

15 Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat sich in seinen <strong>Bemerkungen</strong> 2000 und<br />

2002 eingehend mit der Entwicklung der Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />

befasst (vgl. Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 14/4226 Nr. 2.4 und<br />

Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/60 Nr. 2.4.2).<br />

Abbildung 12<br />

Mrd. Euro<br />

18,0<br />

16,0<br />

14,0<br />

12,0<br />

10,0<br />

8,0<br />

6,0<br />

4,0<br />

2,0<br />

0,0<br />

ausgleich nicht einmal halb so hoch waren (rund 6,8 Mrd.<br />

Euro). Der überwiegende Teil der Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />

entfiel auf die neuen Länder und Berlin, die<br />

über vier Fünftel der Zuweisungen erhielten . Seit dem<br />

Jahre <strong>2005</strong> ist dieser Anteil noch gestiegen, nachdem die<br />

Sonderbun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen zur Haushaltssanierung<br />

für die (alten) Länder Bremen und Saarland letztmals<br />

im Jahre 2004 gezahlt wurden. Im Haushaltsjahr<br />

<strong>2005</strong> gehen rund 92 % der Ergänzungszuweisungen an<br />

die neuen Länder und Berlin (vgl. Abbildung 12). Die Ergänzungszuweisungen<br />

umfassen auch jährliche Zuweisungen<br />

von jeweils 1 Mrd. Euro an die neuen Länder<br />

(ohne Berlin) im Zeitraum <strong>2005</strong> bis 2009 für den Ausgleich<br />

der Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Zusammenführung<br />

von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für<br />

Erwerbsfähige. Diese Leistungen hat der Bund gegenüber<br />

den neuen Ländern im Zuge <strong>des</strong> Gesetzgebungsverfahrens<br />

zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen<br />

am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) zugestanden. Hierfür erhält<br />

er einen entsprechend erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen<br />

in Form eines Festbetrags von jährlich<br />

1 Mrd. Euro.<br />

Volumen und Aufteilung der Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen auf alte und neue Länder 1<br />

1,4<br />

3,7<br />

9,4 9,4 9,4 9,4 9,5 9,6<br />

3,5 3,5 3,5 3,7 3,7 3,8<br />

3,2 3,0<br />

2,5 2,2<br />

1,2 1,2<br />

1 Ab <strong>2005</strong>: Unter Einbeziehung eines Betrags von jährlich 1 Mrd. Euro, welchen die neuen Länder bis 2009 als Sonderbedarfs-BEZ zum Ausgleich<br />

der Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhalten (vgl. Artikel 30<br />

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl. I 2003, S. 2954, 2990).<br />

9,4<br />

12,8<br />

12,7 12,9<br />

13,4 13,3<br />

1989 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 <strong>2005</strong> 2006<br />

Jahr<br />

BEZ Neue Länder BEZ Alte Länder

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