Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 84 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
2.3.4 Vertikaler Finanzausgleich (Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen)<br />
Die Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen haben vor allem<br />
seit der Neuordnung <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>staatlichen Finanzausgleichs<br />
ab dem Jahre 1995 erhebliche finanzielle Größenordnungen<br />
erreicht, die aufgrund der Anschlussregelungen<br />
im Rahmen <strong>des</strong> so genannten Solidarpaktfortführungsgesetzes<br />
ab dem Jahre <strong>2005</strong> fortbestehen werden. Die<br />
Zuweisungen werden als negative Einnahmen bei Kapitel<br />
6001 Titel 016 12 veranschlagt und vermindern das<br />
zur Haushaltsfinanzierung einsetzbare Steueraufkommen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entsprechend. 15<br />
Die Ergänzungszuweisungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> übertreffen das<br />
Finanzvolumen <strong>des</strong> horizontalen Länderfinanzausgleichs<br />
deutlich. Sie betrugen im Jahre 2004 rund 15,2 Mrd.<br />
Euro, während die Ausgleichzahlungen im Länderfinanz-<br />
15 Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat sich in seinen <strong>Bemerkungen</strong> 2000 und<br />
2002 eingehend mit der Entwicklung der Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />
befasst (vgl. Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 14/4226 Nr. 2.4 und<br />
Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/60 Nr. 2.4.2).<br />
Abbildung 12<br />
Mrd. Euro<br />
18,0<br />
16,0<br />
14,0<br />
12,0<br />
10,0<br />
8,0<br />
6,0<br />
4,0<br />
2,0<br />
0,0<br />
ausgleich nicht einmal halb so hoch waren (rund 6,8 Mrd.<br />
Euro). Der überwiegende Teil der Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />
entfiel auf die neuen Länder und Berlin, die<br />
über vier Fünftel der Zuweisungen erhielten . Seit dem<br />
Jahre <strong>2005</strong> ist dieser Anteil noch gestiegen, nachdem die<br />
Sonderbun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen zur Haushaltssanierung<br />
für die (alten) Länder Bremen und Saarland letztmals<br />
im Jahre 2004 gezahlt wurden. Im Haushaltsjahr<br />
<strong>2005</strong> gehen rund 92 % der Ergänzungszuweisungen an<br />
die neuen Länder und Berlin (vgl. Abbildung 12). Die Ergänzungszuweisungen<br />
umfassen auch jährliche Zuweisungen<br />
von jeweils 1 Mrd. Euro an die neuen Länder<br />
(ohne Berlin) im Zeitraum <strong>2005</strong> bis 2009 für den Ausgleich<br />
der Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Zusammenführung<br />
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für<br />
Erwerbsfähige. Diese Leistungen hat der Bund gegenüber<br />
den neuen Ländern im Zuge <strong>des</strong> Gesetzgebungsverfahrens<br />
zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen<br />
am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) zugestanden. Hierfür erhält<br />
er einen entsprechend erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen<br />
in Form eines Festbetrags von jährlich<br />
1 Mrd. Euro.<br />
Volumen und Aufteilung der Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen auf alte und neue Länder 1<br />
1,4<br />
3,7<br />
9,4 9,4 9,4 9,4 9,5 9,6<br />
3,5 3,5 3,5 3,7 3,7 3,8<br />
3,2 3,0<br />
2,5 2,2<br />
1,2 1,2<br />
1 Ab <strong>2005</strong>: Unter Einbeziehung eines Betrags von jährlich 1 Mrd. Euro, welchen die neuen Länder bis 2009 als Sonderbedarfs-BEZ zum Ausgleich<br />
der Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhalten (vgl. Artikel 30<br />
Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl. I 2003, S. 2954, 2990).<br />
9,4<br />
12,8<br />
12,7 12,9<br />
13,4 13,3<br />
1989 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 <strong>2005</strong> 2006<br />
Jahr<br />
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