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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 182 – Drucksache 16/160<br />

Teil III<br />

Weitere Prüfungsergebnisse<br />

Auswärtiges Amt<br />

(Einzelplan 05)<br />

44 Nicht benötigte Wohnheime <strong>des</strong><br />

Goethe-Institutes in Indien<br />

werden geschlossen<br />

44.0<br />

Das Goethe-Institut hat auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

zwei nicht benötigte Wohnheime in Pune<br />

(Indien) geschlossen. Damit werden dauerhaft Sachund<br />

Personalkosten eingespart. Ein Wohnheimgrundstück<br />

mit einem Wert von über 4 Mio. Euro kann verkauft<br />

werden.<br />

44.1<br />

Das Auswärtige Amt finanziert das Goethe-Institut, das<br />

im Auftrag der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland Aufgaben<br />

der auswärtigen Kulturpolitik wahrnimmt.<br />

Das Goethe-Institut ist auch in der indischen Industrieund<br />

Universitätsstadt Pune vertreten, wo es Sprachkurse<br />

und Schulungen anbietet. Es betrieb dort zwei Wohnheime<br />

mit insgesamt 75 Betten für Studierende. Im weltweiten<br />

Goethe-Instituts-Netz war das Institut in Pune das<br />

einzige, das Wohnheime unterhielt.<br />

Die beiden Wohnheime waren nicht vollständig belegt.<br />

Drei Viertel der Studierenden wohnten nicht in den Heimen<br />

<strong>des</strong> Goethe-Institutes. Sie bevorzugten andere Unterbringungsmöglichkeiten,<br />

die in der Stadt Pune in ausreichendem<br />

Umfang zur Verfügung standen.<br />

Die Einnahmen <strong>des</strong> Wohnheimbetriebes deckten die Kosten<br />

zu weniger als 50 %. Das Goethe-Institut musste ein<br />

jährliches Defizit von 70 000 Euro ausgleichen. Es sah<br />

auch keine Möglichkeit, die Heime zukünftig kostendeckend<br />

zu betreiben.<br />

Für eines der Wohnheime hatte der Bund im Jahre 1964<br />

ein eigenes Grundstück erworben. Der Wert dieser Liegenschaft<br />

beträgt nach einem Gutachten 4,2 Mio. Euro.<br />

Im Jahre 2002 überprüfte das Auswärtige Amt den Raumbedarf<br />

der Niederlassung in Pune. Im folgenden Jahr<br />

schlug das Goethe-Institut vor, beide Wohnheime durch<br />

einen Neubau auf dem bun<strong>des</strong>eigenen Grundstück zu ersetzen.<br />

Das Auswärtige Amt beabsichtigte diesem Vorhaben<br />

zuzustimmen, sofern der Neubau gegenüber der bestehenden<br />

Anlage langfristig wirtschaftlich sei. Es stellte<br />

in beiden Prüfungen die grundsätzliche Notwendigkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Wohnheimbetriebes nicht in<br />

Frage.<br />

44.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Wohnheime<br />

nicht notwendig waren, um die Schulungen <strong>des</strong><br />

Goethe-Institutes durchzuführen. Da es ausreichend anderweitige<br />

Unterbringungsmöglichkeiten gab, hat er angeregt,<br />

die Wohnheime zu schließen. Damit entfällt auch<br />

der Bedarf für einen Wohnheimneubau.<br />

44.3<br />

Das Auswärtige Amt ist den Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

gefolgt. Das Goethe-Institut hat die beiden<br />

Wohnheime inzwischen geschlossen und das Neubauvorhaben<br />

aufgegeben. Das nicht mehr benötigte Grundstück<br />

soll verkauft werden. Das Goethe-Institut spart damit die<br />

Kosten für den Wohnheimbetrieb sowie für die Errichtung<br />

eines Neubaus. Durch den Verkauf <strong>des</strong> nicht mehr benötigten<br />

Grundstücks können Einnahmen von über 4 Mio.<br />

Euro erzielt werden.<br />

44.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet vom Auswärtigen Amt<br />

und vom Goethe-Institut, dass sie den haushaltsrechtlichen<br />

Grundsatz der Notwendigkeit zukünftig beachten.<br />

Dabei ist der Bedarf nicht nur sorgfältig zu ermitteln, sondern<br />

auch laufend zu überprüfen.<br />

45 Auswärtiges Amt reduziert<br />

Weihnachtsgeld für Lehrkräfte<br />

im Ausland<br />

45.0<br />

Auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat das<br />

Auswärtige Amt die jährliche Sonderzahlung, das so<br />

genannte Weihnachtsgeld, für Lehrkräfte im Ausland<br />

reduziert. Es übernahm die Regelungen für Bun<strong>des</strong>bedienstete<br />

und spart damit jährlich 1,65 Mio. Euro.

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