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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 127 – Drucksache 16/160<br />

Die teilweise erheblichen Abweichungen zwischen den<br />

Produktkatalogen der geprüften Behörden und den Vorgaben<br />

der Standard-KLR sowie verfahrensmäßige Unterschiede<br />

erschweren einen Vergleich von Kosten und<br />

Leistungen. Wegen fehlender Umsetzung der Produktsteckbriefe<br />

liegen auch keine geeigneten Kennziffern vor,<br />

auf die systematische Analysen oder Vergleiche gestützt<br />

werden könnten. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die konsequente<br />

Aufbereitung der Daten zur Menge und Qualität<br />

von Leistungen, wie sie die Produktsteckbriefe vorsehen,<br />

für unentbehrlich. Nur die adressatenorientierte Aufbereitung<br />

und Verwendung dieser Daten kann die Akzeptanz<br />

neuer Steuerungs- und Führungsinstrumente bei den Behördenleitungen<br />

und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

fördern. Das Bun<strong>des</strong>ministerium sollte sich im Rahmen<br />

der Koordination <strong>des</strong> KLR-Betriebes mit den<br />

Ursachen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Produkte<br />

für den allgemeinen Verwaltungsbereich und der<br />

abweichenden Buchungs- und Erfassungsverfahren auseinander<br />

setzen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof unterstützt das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

in seinem Bestreben, durch zwischenbehördliche<br />

Vergleiche den praktischen Nutzen der KLR zu steigern<br />

und diese Prozesse aktiv zu begleiten. Er hält ein solches<br />

Benchmarking für geeignet, um Kosten und Leistungen<br />

für den allgemeinen Verwaltungsbereich zu optimieren.<br />

Dies setzt jedoch neben einheitlichen Grundlagen voraus,<br />

dass sich die Behörden einschließlich ihrer Leitungen als<br />

permanent lernende Organisationen verstehen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

kann zwar nachvollziehen, dass man<br />

sich für den Anfang beim Vergleich allgemeiner Verwaltungsdienstleistungen<br />

auf Personalstunden sowie auf wenige<br />

Behörden beschränkt. Für dauerhafte und wirkungsvolle<br />

Behördenvergleiche sind jedoch Erweiterungen<br />

erforderlich. Die betriebswirtschaftlichen Ansätze in der<br />

Verwaltung können nachhaltig beschädigt werden, sofern<br />

Verfahren wie das „Lernen vom Besten“ in hierfür geeigneten<br />

Bereichen nicht konsequent weiter verfolgt werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht die Aufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

darin, Ergebnisse und beste Lösungen zu<br />

den allgemeinen Verwaltungsprodukten weiteren Behörden<br />

nahe zu bringen. Er hat vorgeschlagen, die Umsetzung<br />

von Verbesserungsmaßnahmen auf der Grundlage<br />

zwischenbehördlicher Vergleiche bei den Behörden zu<br />

begleiten. Das Bun<strong>des</strong>ministerium sollte seine Stellung<br />

bei der Fortschreibung der Standard-KLR nutzen, um in<br />

der Struktur, Größe und Aufgabenwahrnehmung vergleichbare<br />

Behörden zusammenzuführen und Impulse für<br />

weitere Vergleichszirkel zu schaffen. Den Behörden sollte<br />

dabei auch nahe gebracht werden, dass das „Lernen vom<br />

Besten“ ein wesentlicher Schritt auf dem notwendigen<br />

Weg der Behörden zu permanent lernenden Organisationen<br />

mit dem Willen zur Veränderung und Verbesserung<br />

sind.<br />

13.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf hingewiesen, die KLR<br />

stelle ein behördeninternes Steuerungsinstrument dar, das<br />

behördenspezifisch unter Berücksichtigung der konkreten<br />

Steuerungsinteressen der Behördenleitung auszugestalten<br />

sei. Dabei hätten viele Behörden einen pragmatischen<br />

Ansatz gewählt und seien nur in einzelnen Bereichen den<br />

Vorgaben der Standard-KLR gefolgt. Um den Einführungsprozess<br />

und die Akzeptanz nicht zu gefährden, habe<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium zunächst darauf verzichtet, die<br />

Behörden zur Einhaltung der KLR-Standards zu verpflichten.<br />

Es werde den Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

aufgreifen und zukünftig verstärkt auf einen verbindlichen<br />

KLR-Standard hinwirken.<br />

Zum Benchmarking-Ring „Allgemeine Verwaltungsprodukte“<br />

hat das Bun<strong>des</strong>ministerium ausgeführt, dieser sei<br />

als offener Vergleichszirkel angelegt, an dem alle Bun<strong>des</strong>behörden<br />

mit validen Daten aus der KLR teilnehmen<br />

könnten. Ziel sei es, durch kennzahlenbasierte Vergleiche<br />

in den Verwaltungsbereichen der teilnehmenden Behörden<br />

Optimierungsmaßnahmen anzustoßen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

sei neutraler Koordinator und Moderator. Es<br />

wolle den an die Vergleichsergebnisse anknüpfenden behördeninternen<br />

Optimierungsprozessen die notwendigen<br />

Impulse geben. Die Umsetzung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen<br />

liege jedoch allein in der Verantwortung<br />

der einzelnen Behörden.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium plane, die Benchmarking-Aktivitäten<br />

auszuweiten. Dies könne sowohl durch die Vergrößerung<br />

<strong>des</strong> Teilnehmerkreises als auch durch Erweiterung<br />

der zu vergleichenden Verwaltungsprodukte geschehen.<br />

Der Benchmarking-Ring solle aber auch weiterhin mit<br />

möglichst geringem Aufwand durchgeführt werden. Um<br />

Vergleiche auf Stückkostenbasis durchführen zu können,<br />

sei noch ein intensiver Abstimmungs- und Anpassungsaufwand<br />

erforderlich. Dies könne jedoch erst zu einem<br />

späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden.<br />

13.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

geplanten Maßnahmen für geeignet, behördenübergreifende<br />

Vergleiche der Verwaltung auf Grundlage von<br />

Daten aus der KLR zu fördern. Die weitergehende Standardisierung<br />

wird dazu beitragen, Vergleiche zu verbessern<br />

und aussagekräftiger zu gestalten. Weitere Impulse<br />

sind von der vorgesehenen Erweiterung der Benchmarking-Aktivitäten<br />

im Hinblick auf den Teilnehmerkreis<br />

und die einbezogenen Verwaltungsprodukte zu erwarten.<br />

Mittelfristig sollten dabei auch Vergleiche auf der Basis<br />

von Stückkosten angestrebt werden, weil erst diese die<br />

Kosten für die Produkte vollständig erfassen und darstellen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es für erforderlich, mit der<br />

Umsetzung der angekündigten Maßnahmen alsbald zu<br />

beginnen. Er erwartet vom Bun<strong>des</strong>ministerium, dass es<br />

als Koordinator und Moderator mit Hilfe der Erkenntnisse<br />

aus den Benchmarking-Ringen das „Lernen vom<br />

Besten“ fördert. Ziel muss es sein, zu nachhaltigen Effizienzgewinnen<br />

bei den Verwaltungsaufgaben zu kommen.

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