Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 219 – Drucksache 16/160<br />
Die Beurteilung der Qualität eines Gründungsvorhabens<br />
mussten die fachkundigen Stellen in der „Tragfähigkeitsbescheinigung“<br />
nicht begründen. Sie beschränkten sich<br />
regelmäßig darauf, die in dem Vordruck vorformulierten<br />
allgemeinen Aussagen zur Person <strong>des</strong> Existenzgründers<br />
und zur Tragfähigkeit seines Vorhabens anzukreuzen. Die<br />
Agenturen konnten so nicht hinreichend abschätzen, ob<br />
die geplanten Unternehmen auf Dauer bestehen können.<br />
Waren die Existenzgründer mit ihrer Geschäftsidee gescheitert<br />
und erneut arbeitslos geworden, erfragten die<br />
Agenturen die dafür maßgeblichen Gründe nicht ausreichend.<br />
Entweder fragten sie nicht oder nur allgemein, ob<br />
es finanzielle oder wirtschaftliche Probleme gegeben<br />
hatte. Damit nutzten sie mögliche Erkenntnisse nicht, um<br />
sie für künftige Eingliederungsbemühungen zielgerichtet<br />
einsetzen zu können.<br />
86.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Empfehlungen gegeben,<br />
wie die Mängel abgestellt und Förderungen wirksamer<br />
und nachhaltiger werden können. Die Agenturen sollten<br />
künftig<br />
● die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als berufliche<br />
Alternative für ihre Eingliederungsstrategie<br />
verstärkt berücksichtigen,<br />
● Arbeitsuchende besser über die fachlichen und persönlichen<br />
Voraussetzungen und ihre Eignung für eine<br />
selbstständige Tätigkeit beraten,<br />
● Vorteile, Risiken und Fördermöglichkeiten einer Existenzgründung<br />
aufzeigen,<br />
● aussagekräftige Einschätzungen zur Tragfähigkeit der<br />
Existenzgründungsvorhaben verlangen, bevor sie Förderungen<br />
gewähren und dazu<br />
● von den fachkundigen Stellen das Unternehmenskonzept,<br />
den Kundennutzen, die Erfolgsaussichten, die<br />
Rentabilität und die Tragfähigkeit begründet beurteilen<br />
lassen sowie<br />
● von Existenzgründern, die mit ihrer Geschäftsidee<br />
scheiterten, mit vertretbarem Aufwand die dafür maßgeblichen<br />
Gründe erfragen und bei ihren künftigen<br />
Eingliederungsbemühungen berücksichtigen.<br />
86.3<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur hat die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
aufgegriffen. Mit der Einrichtung von<br />
Kundenzentren ständen für die Vermittlungsfachkräfte so<br />
genannte Handlungsprogramme bereit. Diese dienten<br />
u. a. der Entwicklung individueller Eingliederungsstrategien<br />
für die Arbeitsuchenden und bezögen Existenzgründungen<br />
ein. Eine umfassende Beratung angehender Existenzgründer<br />
wolle die Bun<strong>des</strong>agentur mit dem Leitfaden<br />
„Übergang in Selbstständigkeit“ unterstützen, den sie für<br />
ihre Vermittlungsfachkräfte bereitstelle. Diese prüften<br />
künftig vor der Förderung einer Existenzgründung die zu-<br />
grunde liegende Geschäftsidee auf ihre Erfolgschancen<br />
und Eignung. Dazu sei der von den fachkundigen Stellen<br />
auszufüllende Vordruck um eine zusammenfassende Beurteilung<br />
der Tragfähigkeit der Existenzgründung ergänzt<br />
worden. Wesentliche Gründe fehlgeschlagener Existenzgründungen<br />
würden künftig bei der weiteren individuellen<br />
Berufswegplanung berücksichtigt.<br />
86.4<br />
Die von der Bun<strong>des</strong>agentur zugesagten Verbesserungen<br />
sind geeignet, Existenzgründungen künftig wirksamer<br />
und nachhaltiger zu fördern. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
wird die weitere Umsetzung beobachten.<br />
87 Verfahren zur beruflichen Eingliederung<br />
von Arbeitslosen durch Personal-<br />
Service-Agenturen wird verbessert<br />
87.0<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit wird künftig die Einrichtung<br />
von Personal-Service-Agenturen stärker im Wettbewerb<br />
vergeben. Sie wird die Eignung der Anbieter und die<br />
von diesen vorgelegten Konzepte einheitlich bewerten.<br />
Sie wird in den Verträgen mit den Personal-Service-<br />
Agenturen konkrete Zielvorgaben vereinbaren, deren Einhaltung<br />
konsequent überwachen und die Vergütung stärker<br />
an der Zielerreichung ausrichten. Damit will sie den<br />
Erfolg der Personal-Service-Agenturen bei der beruflichen<br />
Eingliederung von Arbeitslosen steigern.<br />
87.1<br />
87.1.1<br />
Die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“<br />
(sog. Hartz-Kommission) hatte mit den so genannten<br />
Personal-Service-Agenturen ein neues Instrument<br />
vorgeschlagen, um Dritte in die Vermittlung von<br />
Arbeitslosen einzubeziehen. Ziel für das Jahr 2003 war,<br />
50 000 Arbeitslose in Personal-Service-Agenturen zu beschäftigen.<br />
Der Gesetzgeber stellte das Instrument durch<br />
das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />
zum 1. Januar 2003 bereit. Die Agenturen für<br />
Arbeit (Agenturen) beauftragen „erlaubt tätige Verleiher“<br />
damit, Personal-Service-Agenturen zu errichten und vereinbaren<br />
mit diesen Stellenkontingente für zu vermittelnde<br />
Arbeitslose bestimmter Berufsgruppen. Die<br />
Personal-Service-Agenturen schließen befristete Arbeitsverträge<br />
mit Arbeitslosen, die ihnen die Agenturen vorgeschlagen<br />
haben. Die Personal-Service-Agenturen sollen<br />
ihre neuen Arbeitnehmer im Wege der Arbeitnehmerüberlassung<br />
in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Dabei<br />
sollen sie ihre Arbeitnehmer nicht nur zeitweise verleihen,<br />
sondern eine dauerhafte Integration anstreben. Diese<br />
vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung sollen<br />
sie dadurch unterstützen, dass sie ihre Arbeitnehmer in<br />
verleihfreien Zeiten qualifizieren und weiterbilden.