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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 219 – Drucksache 16/160<br />

Die Beurteilung der Qualität eines Gründungsvorhabens<br />

mussten die fachkundigen Stellen in der „Tragfähigkeitsbescheinigung“<br />

nicht begründen. Sie beschränkten sich<br />

regelmäßig darauf, die in dem Vordruck vorformulierten<br />

allgemeinen Aussagen zur Person <strong>des</strong> Existenzgründers<br />

und zur Tragfähigkeit seines Vorhabens anzukreuzen. Die<br />

Agenturen konnten so nicht hinreichend abschätzen, ob<br />

die geplanten Unternehmen auf Dauer bestehen können.<br />

Waren die Existenzgründer mit ihrer Geschäftsidee gescheitert<br />

und erneut arbeitslos geworden, erfragten die<br />

Agenturen die dafür maßgeblichen Gründe nicht ausreichend.<br />

Entweder fragten sie nicht oder nur allgemein, ob<br />

es finanzielle oder wirtschaftliche Probleme gegeben<br />

hatte. Damit nutzten sie mögliche Erkenntnisse nicht, um<br />

sie für künftige Eingliederungsbemühungen zielgerichtet<br />

einsetzen zu können.<br />

86.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Empfehlungen gegeben,<br />

wie die Mängel abgestellt und Förderungen wirksamer<br />

und nachhaltiger werden können. Die Agenturen sollten<br />

künftig<br />

● die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als berufliche<br />

Alternative für ihre Eingliederungsstrategie<br />

verstärkt berücksichtigen,<br />

● Arbeitsuchende besser über die fachlichen und persönlichen<br />

Voraussetzungen und ihre Eignung für eine<br />

selbstständige Tätigkeit beraten,<br />

● Vorteile, Risiken und Fördermöglichkeiten einer Existenzgründung<br />

aufzeigen,<br />

● aussagekräftige Einschätzungen zur Tragfähigkeit der<br />

Existenzgründungsvorhaben verlangen, bevor sie Förderungen<br />

gewähren und dazu<br />

● von den fachkundigen Stellen das Unternehmenskonzept,<br />

den Kundennutzen, die Erfolgsaussichten, die<br />

Rentabilität und die Tragfähigkeit begründet beurteilen<br />

lassen sowie<br />

● von Existenzgründern, die mit ihrer Geschäftsidee<br />

scheiterten, mit vertretbarem Aufwand die dafür maßgeblichen<br />

Gründe erfragen und bei ihren künftigen<br />

Eingliederungsbemühungen berücksichtigen.<br />

86.3<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur hat die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

aufgegriffen. Mit der Einrichtung von<br />

Kundenzentren ständen für die Vermittlungsfachkräfte so<br />

genannte Handlungsprogramme bereit. Diese dienten<br />

u. a. der Entwicklung individueller Eingliederungsstrategien<br />

für die Arbeitsuchenden und bezögen Existenzgründungen<br />

ein. Eine umfassende Beratung angehender Existenzgründer<br />

wolle die Bun<strong>des</strong>agentur mit dem Leitfaden<br />

„Übergang in Selbstständigkeit“ unterstützen, den sie für<br />

ihre Vermittlungsfachkräfte bereitstelle. Diese prüften<br />

künftig vor der Förderung einer Existenzgründung die zu-<br />

grunde liegende Geschäftsidee auf ihre Erfolgschancen<br />

und Eignung. Dazu sei der von den fachkundigen Stellen<br />

auszufüllende Vordruck um eine zusammenfassende Beurteilung<br />

der Tragfähigkeit der Existenzgründung ergänzt<br />

worden. Wesentliche Gründe fehlgeschlagener Existenzgründungen<br />

würden künftig bei der weiteren individuellen<br />

Berufswegplanung berücksichtigt.<br />

86.4<br />

Die von der Bun<strong>des</strong>agentur zugesagten Verbesserungen<br />

sind geeignet, Existenzgründungen künftig wirksamer<br />

und nachhaltiger zu fördern. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

wird die weitere Umsetzung beobachten.<br />

87 Verfahren zur beruflichen Eingliederung<br />

von Arbeitslosen durch Personal-<br />

Service-Agenturen wird verbessert<br />

87.0<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit wird künftig die Einrichtung<br />

von Personal-Service-Agenturen stärker im Wettbewerb<br />

vergeben. Sie wird die Eignung der Anbieter und die<br />

von diesen vorgelegten Konzepte einheitlich bewerten.<br />

Sie wird in den Verträgen mit den Personal-Service-<br />

Agenturen konkrete Zielvorgaben vereinbaren, deren Einhaltung<br />

konsequent überwachen und die Vergütung stärker<br />

an der Zielerreichung ausrichten. Damit will sie den<br />

Erfolg der Personal-Service-Agenturen bei der beruflichen<br />

Eingliederung von Arbeitslosen steigern.<br />

87.1<br />

87.1.1<br />

Die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“<br />

(sog. Hartz-Kommission) hatte mit den so genannten<br />

Personal-Service-Agenturen ein neues Instrument<br />

vorgeschlagen, um Dritte in die Vermittlung von<br />

Arbeitslosen einzubeziehen. Ziel für das Jahr 2003 war,<br />

50 000 Arbeitslose in Personal-Service-Agenturen zu beschäftigen.<br />

Der Gesetzgeber stellte das Instrument durch<br />

das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />

zum 1. Januar 2003 bereit. Die Agenturen für<br />

Arbeit (Agenturen) beauftragen „erlaubt tätige Verleiher“<br />

damit, Personal-Service-Agenturen zu errichten und vereinbaren<br />

mit diesen Stellenkontingente für zu vermittelnde<br />

Arbeitslose bestimmter Berufsgruppen. Die<br />

Personal-Service-Agenturen schließen befristete Arbeitsverträge<br />

mit Arbeitslosen, die ihnen die Agenturen vorgeschlagen<br />

haben. Die Personal-Service-Agenturen sollen<br />

ihre neuen Arbeitnehmer im Wege der Arbeitnehmerüberlassung<br />

in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Dabei<br />

sollen sie ihre Arbeitnehmer nicht nur zeitweise verleihen,<br />

sondern eine dauerhafte Integration anstreben. Diese<br />

vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung sollen<br />

sie dadurch unterstützen, dass sie ihre Arbeitnehmer in<br />

verleihfreien Zeiten qualifizieren und weiterbilden.

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