Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 106 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
keiten zu unwirtschaftlichem staatlichen Handeln führt.<br />
Auch aufgrund der anhaltend besorgniserregenden finanzwirtschaftlichen<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (vgl. Bemerkung<br />
Nr. 2) sowie der Länder besteht dringender Handlungsbedarf.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht hierdurch<br />
letztendlich auch die Grundsätze der Selbstständigkeit<br />
und Unabhängigkeit der Haushaltswirtschaft von Bund<br />
und Ländern sowie deren Eigenstaatlichkeit beeinträchtigt.<br />
Denn die beispielhaft beschriebenen Verflechtungen<br />
engen die jeweils eigenen Entscheidungsspielräume in<br />
beträchtlichem Maße ein. Sie laufen damit dem Ziel von<br />
Artikel 109 Abs. 1 Grundgesetz entgegen, Einflussnahme<br />
und Abhängigkeiten zwischen Bund und Ländern<br />
zu vermeiden und so die Eigenverantwortlichkeit<br />
<strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsträgers zu stärken.<br />
Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten<br />
wird es bei den künftigen Bemühungen um<br />
eine Reform der föderativen Grundbestimmungen insbesondere<br />
darauf ankommen, stärker als bisher Aufgabe,<br />
Kompetenz und finanzielle Verantwortung zusammenzuführen.<br />
Wo Einheitlichkeit gewünscht und geboten ist,<br />
kann dies – auch im Vollzugsbereich – auf der Ebene <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> sein; wo Unterschiedlichkeit gewünscht und<br />
möglich ist, kann dies auf der Ebene der Länder sein.<br />
Aufgabenzuteilung, Aufgabenerledigung und Aufgabenfinanzierung<br />
müssen Hand in Hand gehen. Dies bedeutet,<br />
dass alle Gebietskörperschaften durch Beteiligung am<br />
Steueraufkommen mit den Finanzen auszustatten sind,<br />
die sie für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben<br />
benötigen.