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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 106 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

keiten zu unwirtschaftlichem staatlichen Handeln führt.<br />

Auch aufgrund der anhaltend besorgniserregenden finanzwirtschaftlichen<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (vgl. Bemerkung<br />

Nr. 2) sowie der Länder besteht dringender Handlungsbedarf.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht hierdurch<br />

letztendlich auch die Grundsätze der Selbstständigkeit<br />

und Unabhängigkeit der Haushaltswirtschaft von Bund<br />

und Ländern sowie deren Eigenstaatlichkeit beeinträchtigt.<br />

Denn die beispielhaft beschriebenen Verflechtungen<br />

engen die jeweils eigenen Entscheidungsspielräume in<br />

beträchtlichem Maße ein. Sie laufen damit dem Ziel von<br />

Artikel 109 Abs. 1 Grundgesetz entgegen, Einflussnahme<br />

und Abhängigkeiten zwischen Bund und Ländern<br />

zu vermeiden und so die Eigenverantwortlichkeit<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsträgers zu stärken.<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten<br />

wird es bei den künftigen Bemühungen um<br />

eine Reform der föderativen Grundbestimmungen insbesondere<br />

darauf ankommen, stärker als bisher Aufgabe,<br />

Kompetenz und finanzielle Verantwortung zusammenzuführen.<br />

Wo Einheitlichkeit gewünscht und geboten ist,<br />

kann dies – auch im Vollzugsbereich – auf der Ebene <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> sein; wo Unterschiedlichkeit gewünscht und<br />

möglich ist, kann dies auf der Ebene der Länder sein.<br />

Aufgabenzuteilung, Aufgabenerledigung und Aufgabenfinanzierung<br />

müssen Hand in Hand gehen. Dies bedeutet,<br />

dass alle Gebietskörperschaften durch Beteiligung am<br />

Steueraufkommen mit den Finanzen auszustatten sind,<br />

die sie für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben<br />

benötigen.

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