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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/160<br />

ERP<br />

18,2 Mrd. Euro<br />

1.6 Haushaltsüberschreitungen<br />

1.6.1 Entwicklung der über- und<br />

außerplanmäßigen Ausgaben<br />

Schulden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und seiner Sondervermögen Ende 2004<br />

Fonds „Deutsche Einheit“<br />

38,7 Mrd. Euro<br />

Entschädigungsfonds<br />

0,4 Mrd. Euro<br />

Gesamtverschuldung: 860 Mrd. Euro<br />

Im Haushaltsjahr 2004 wurden überplanmäßige Ausgaben<br />

in Höhe von 636 Mio. Euro und außerplanmäßige<br />

Ausgaben in Höhe von 32 Mio. Euro geleistet (vgl.<br />

Nr. 6.1.1 der Jahresrechnung). Der Gesamtbetrag in Höhe<br />

von 668 Mio. Euro entspricht rund 0,3 % <strong>des</strong> Haushalts-<br />

Abbildung 4<br />

Bund (einschl.<br />

Erblastentilgungsfonds,<br />

Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen,<br />

Ausgleichsfonds „Steinkohle“)<br />

803 Mrd. Euro<br />

Solls (255,6 Mrd. Euro) und liegt damit unter dem Betrag<br />

<strong>des</strong> Vorjahres (768 Mio. Euro, vgl. Abbildung 5). Dabei ist<br />

jedoch zu berücksichtigen, dass hohe Mehrausgaben für<br />

den Arbeitsmarkt und für Wohngeld in Höhe von<br />

2,6 Mrd. Euro durch den Nachtragshaushalt abgedeckt<br />

wurden. Diese Mehrausgaben waren zunächst als überplanmäßige<br />

Ausgaben bewilligt worden. Die rückwirkende<br />

Anhebung der jeweiligen Titelansätze hat bewirkt,<br />

dass diese überplanmäßigen Ausgaben in der Jahresrechnung<br />

nicht mehr ausgewiesen werden mussten.

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