Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/160<br />
ERP<br />
18,2 Mrd. Euro<br />
1.6 Haushaltsüberschreitungen<br />
1.6.1 Entwicklung der über- und<br />
außerplanmäßigen Ausgaben<br />
Schulden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und seiner Sondervermögen Ende 2004<br />
Fonds „Deutsche Einheit“<br />
38,7 Mrd. Euro<br />
Entschädigungsfonds<br />
0,4 Mrd. Euro<br />
Gesamtverschuldung: 860 Mrd. Euro<br />
Im Haushaltsjahr 2004 wurden überplanmäßige Ausgaben<br />
in Höhe von 636 Mio. Euro und außerplanmäßige<br />
Ausgaben in Höhe von 32 Mio. Euro geleistet (vgl.<br />
Nr. 6.1.1 der Jahresrechnung). Der Gesamtbetrag in Höhe<br />
von 668 Mio. Euro entspricht rund 0,3 % <strong>des</strong> Haushalts-<br />
Abbildung 4<br />
Bund (einschl.<br />
Erblastentilgungsfonds,<br />
Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen,<br />
Ausgleichsfonds „Steinkohle“)<br />
803 Mrd. Euro<br />
Solls (255,6 Mrd. Euro) und liegt damit unter dem Betrag<br />
<strong>des</strong> Vorjahres (768 Mio. Euro, vgl. Abbildung 5). Dabei ist<br />
jedoch zu berücksichtigen, dass hohe Mehrausgaben für<br />
den Arbeitsmarkt und für Wohngeld in Höhe von<br />
2,6 Mrd. Euro durch den Nachtragshaushalt abgedeckt<br />
wurden. Diese Mehrausgaben waren zunächst als überplanmäßige<br />
Ausgaben bewilligt worden. Die rückwirkende<br />
Anhebung der jeweiligen Titelansätze hat bewirkt,<br />
dass diese überplanmäßigen Ausgaben in der Jahresrechnung<br />
nicht mehr ausgewiesen werden mussten.