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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 105 – Drucksache 16/160<br />

tung. Zudem gestaltet sich die überkommene Aufgabenverteilung<br />

im Fernstraßenbau wegen der unterschiedlichen<br />

Interessen von Bund und Ländern zunehmend<br />

problematischer. Die Länder verfolgen insbesondere mit<br />

dem Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Bun<strong>des</strong>straßen<br />

vorrangig regionale und lan<strong>des</strong>politische Ziele auf<br />

Kosten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

3.2.4.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>beauftragte schlägt daher vor, die Verwaltung<br />

der Autobahnen und Bun<strong>des</strong>straßen neu zu ordnen. Der<br />

Bund sollte sich auf die Zuständigkeit für die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />

in eigener Verwaltung beschränken, die Länder<br />

sollten die bisherigen Bun<strong>des</strong>straßen mit einer Länge<br />

von rund 41 000 km übernehmen und dafür einen angemessenen<br />

Finanzausgleich erhalten. Dieser könne sich an<br />

den für Bau, Betrieb und Unterhaltung erforderlichen<br />

Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die Bun<strong>des</strong>straßen orientieren<br />

und nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten den Ländern<br />

nicht-zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Länder müssten sich dann künftig stärker rechtfertigen,<br />

wenn sie selbstständig entscheiden könnten, ob<br />

sie Finanzmittel für den Straßenbau oder für andere sinnvolle<br />

Zwecke (im Verkehrsbereich oder anderen Politikfeldern)<br />

einsetzen. Dies könne zu einer Effizienzsteigerung<br />

beitragen und eine sachgerechte Aufgabenteilung<br />

zwischen Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>aufgaben ermöglichen. Die<br />

Zusammenführung von Aufgabe, Verantwortung und<br />

Kompetenz würde zu Entbürokratisierung, Transparenzund<br />

Effizienzsteigerung führen.<br />

3.2.4.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

hat in seiner Stellungnahme den Vorschlag<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten als einen möglichen Weg gesehen,<br />

der weiter verfolgt werden könnte. Allerdings hat es<br />

die festgestellten Schwachstellen lediglich auf eine Vollzugsschwäche<br />

bei der Auftragsverwaltung zurückgeführt,<br />

die ohne einen Systemwechsel zu beheben seien (vgl. Bemerkung<br />

Nr. 66).<br />

Grundsätzlich anerkannt hat das Bun<strong>des</strong>ministerium die<br />

Vorteile der empfohlenen Neuordnung. Sie liegen aus<br />

seiner Sicht darin begründet, dass die Verantwortlichkeiten<br />

zwischen Bund und Ländern klarer verteilt,<br />

Effizienzgewinne in der Mittelverwendung ermöglicht<br />

und Sonderinteressen der Länder im Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau<br />

zurückgedrängt werden. Allerdings sieht es in der<br />

Ausgestaltung <strong>des</strong> finanziellen Ausgleichs an die Länder<br />

Schwierigkeiten. Einerseits verschlechtere sich bei<br />

einer nicht-zweckgebundenen Zuweisung der Mittel<br />

die Ausgabenstruktur <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts weiter.<br />

Diesen Gesichtspunkt gelte es auch bei den Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zum GVFG (vgl. voranstehend<br />

Nr. 2.3) zu berücksichtigen. Andererseits<br />

bestehe bei einer zweckgebundenen, investiven Zuweisung<br />

das Risiko, dass sich bei der Ermittlung <strong>des</strong> den<br />

Ländern zu gewährenden Ausgleichs eine „Betonierung“<br />

von übermäßigen Ausgabepositionen ergebe und<br />

damit der Haushaltsgesetzgeber Steuerungsmöglichkeiten<br />

verliere.<br />

3.2.4.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>beauftragte und der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

begrüßen, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium die Vorteile der<br />

empfohlenen Neuregelung anerkennt. Hinsichtlich der<br />

vom Bun<strong>des</strong>ministerium vorgetragenen Bedenken bezüglich<br />

Höhe und Form <strong>des</strong> finanziellen Ausgleichs an die<br />

Länder teilen sie seine Auffassung, dass eine „Betonierung“<br />

von Ausgabepositionen und ein übermäßiger<br />

Ausgleich vermieden werden müssen. Letztendlich liegt<br />

gerade hierin die politische Verantwortung der am Entscheidungsprozess<br />

Beteiligten in Bund und Ländern, zu<br />

einem vernünftigen und angemessenen Interessenausgleich<br />

zu gelangen. Dass sich bei einem nicht-zweckgebundenen<br />

Ausgleich an die Länder die Ausgabenstruktur<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts weiter verschlechtert, ist dabei<br />

eine Folge, deren tieferliegende Ursachen aber nicht<br />

durch einen Verzicht auf die notwendige Neuordnung <strong>des</strong><br />

Fernstraßenbereichs, sondern nur durch grundlegende<br />

Schritte zur Gesundung der finanzwirtschaftlichen Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (vgl. Bemerkung Nr. 2) zu beseitigen<br />

sind.<br />

3.3 Entflechtung<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof und der Bun<strong>des</strong>beauftragte betrachten<br />

vor dem Hintergrund ihrer beispielhaft genannten<br />

Prüfungs- und Beratungserkenntnisse die Neugestaltung<br />

der föderalen Aufgaben- und Finanzverteilung auch<br />

nach dem Scheitern der Verhandlungen in der Bun<strong>des</strong>staatskommission<br />

als ein vordringliches Ziel. Sie verkennen<br />

dabei nicht, dass die notwendige Anpassung <strong>des</strong> föderativen<br />

Systems an die veränderten Bedingungen<br />

staatlichen Handelns und Wirtschaftens für den Verfassungsgesetzgeber<br />

eine Herausforderung darstellt, die aufgrund<br />

der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>tag und im Bun<strong>des</strong>rat nur durch den<br />

gemeinsamen Willen und die gemeinsame Anstrengung<br />

aller Beteiligten zu meistern ist. Der Verfassungsgesetzgeber<br />

und damit die Politik müssen entscheiden, ob und<br />

welche Kompetenzen und Verpflichtungen (Rechtsetzung,<br />

Vollzug, Finanzierung) dem Bund und/oder den<br />

Ländern zu übertragen sind.<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten<br />

kann es <strong>des</strong>halb nicht sein, umfassende<br />

Vorschläge für eine Föderalismusreform zu machen.<br />

Gleichwohl obliegt es ihnen in ihrer Funktion als Berater<br />

<strong>des</strong> Verfassungsgesetzgebers (Bun<strong>des</strong>tag und Bun<strong>des</strong>rat)<br />

darauf hinzuweisen, dass nach ihrer Auffassung<br />

die derzeitige Aufgaben- und Finanzverteilung mit ihren<br />

komplexen Verfahren, ihren widerstreitenden Interessen<br />

bei gleichzeitiger gegenseitiger Abhängigkeit und ihren<br />

im Ergebnis nicht klar zurechenbaren Verantwortlich-

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