Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 105 – Drucksache 16/160<br />
tung. Zudem gestaltet sich die überkommene Aufgabenverteilung<br />
im Fernstraßenbau wegen der unterschiedlichen<br />
Interessen von Bund und Ländern zunehmend<br />
problematischer. Die Länder verfolgen insbesondere mit<br />
dem Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Bun<strong>des</strong>straßen<br />
vorrangig regionale und lan<strong>des</strong>politische Ziele auf<br />
Kosten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
3.2.4.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>beauftragte schlägt daher vor, die Verwaltung<br />
der Autobahnen und Bun<strong>des</strong>straßen neu zu ordnen. Der<br />
Bund sollte sich auf die Zuständigkeit für die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />
in eigener Verwaltung beschränken, die Länder<br />
sollten die bisherigen Bun<strong>des</strong>straßen mit einer Länge<br />
von rund 41 000 km übernehmen und dafür einen angemessenen<br />
Finanzausgleich erhalten. Dieser könne sich an<br />
den für Bau, Betrieb und Unterhaltung erforderlichen<br />
Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die Bun<strong>des</strong>straßen orientieren<br />
und nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten den Ländern<br />
nicht-zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Länder müssten sich dann künftig stärker rechtfertigen,<br />
wenn sie selbstständig entscheiden könnten, ob<br />
sie Finanzmittel für den Straßenbau oder für andere sinnvolle<br />
Zwecke (im Verkehrsbereich oder anderen Politikfeldern)<br />
einsetzen. Dies könne zu einer Effizienzsteigerung<br />
beitragen und eine sachgerechte Aufgabenteilung<br />
zwischen Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>aufgaben ermöglichen. Die<br />
Zusammenführung von Aufgabe, Verantwortung und<br />
Kompetenz würde zu Entbürokratisierung, Transparenzund<br />
Effizienzsteigerung führen.<br />
3.2.4.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
hat in seiner Stellungnahme den Vorschlag<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten als einen möglichen Weg gesehen,<br />
der weiter verfolgt werden könnte. Allerdings hat es<br />
die festgestellten Schwachstellen lediglich auf eine Vollzugsschwäche<br />
bei der Auftragsverwaltung zurückgeführt,<br />
die ohne einen Systemwechsel zu beheben seien (vgl. Bemerkung<br />
Nr. 66).<br />
Grundsätzlich anerkannt hat das Bun<strong>des</strong>ministerium die<br />
Vorteile der empfohlenen Neuordnung. Sie liegen aus<br />
seiner Sicht darin begründet, dass die Verantwortlichkeiten<br />
zwischen Bund und Ländern klarer verteilt,<br />
Effizienzgewinne in der Mittelverwendung ermöglicht<br />
und Sonderinteressen der Länder im Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau<br />
zurückgedrängt werden. Allerdings sieht es in der<br />
Ausgestaltung <strong>des</strong> finanziellen Ausgleichs an die Länder<br />
Schwierigkeiten. Einerseits verschlechtere sich bei<br />
einer nicht-zweckgebundenen Zuweisung der Mittel<br />
die Ausgabenstruktur <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts weiter.<br />
Diesen Gesichtspunkt gelte es auch bei den Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zum GVFG (vgl. voranstehend<br />
Nr. 2.3) zu berücksichtigen. Andererseits<br />
bestehe bei einer zweckgebundenen, investiven Zuweisung<br />
das Risiko, dass sich bei der Ermittlung <strong>des</strong> den<br />
Ländern zu gewährenden Ausgleichs eine „Betonierung“<br />
von übermäßigen Ausgabepositionen ergebe und<br />
damit der Haushaltsgesetzgeber Steuerungsmöglichkeiten<br />
verliere.<br />
3.2.4.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>beauftragte und der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
begrüßen, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium die Vorteile der<br />
empfohlenen Neuregelung anerkennt. Hinsichtlich der<br />
vom Bun<strong>des</strong>ministerium vorgetragenen Bedenken bezüglich<br />
Höhe und Form <strong>des</strong> finanziellen Ausgleichs an die<br />
Länder teilen sie seine Auffassung, dass eine „Betonierung“<br />
von Ausgabepositionen und ein übermäßiger<br />
Ausgleich vermieden werden müssen. Letztendlich liegt<br />
gerade hierin die politische Verantwortung der am Entscheidungsprozess<br />
Beteiligten in Bund und Ländern, zu<br />
einem vernünftigen und angemessenen Interessenausgleich<br />
zu gelangen. Dass sich bei einem nicht-zweckgebundenen<br />
Ausgleich an die Länder die Ausgabenstruktur<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts weiter verschlechtert, ist dabei<br />
eine Folge, deren tieferliegende Ursachen aber nicht<br />
durch einen Verzicht auf die notwendige Neuordnung <strong>des</strong><br />
Fernstraßenbereichs, sondern nur durch grundlegende<br />
Schritte zur Gesundung der finanzwirtschaftlichen Entwicklung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (vgl. Bemerkung Nr. 2) zu beseitigen<br />
sind.<br />
3.3 Entflechtung<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof und der Bun<strong>des</strong>beauftragte betrachten<br />
vor dem Hintergrund ihrer beispielhaft genannten<br />
Prüfungs- und Beratungserkenntnisse die Neugestaltung<br />
der föderalen Aufgaben- und Finanzverteilung auch<br />
nach dem Scheitern der Verhandlungen in der Bun<strong>des</strong>staatskommission<br />
als ein vordringliches Ziel. Sie verkennen<br />
dabei nicht, dass die notwendige Anpassung <strong>des</strong> föderativen<br />
Systems an die veränderten Bedingungen<br />
staatlichen Handelns und Wirtschaftens für den Verfassungsgesetzgeber<br />
eine Herausforderung darstellt, die aufgrund<br />
der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>tag und im Bun<strong>des</strong>rat nur durch den<br />
gemeinsamen Willen und die gemeinsame Anstrengung<br />
aller Beteiligten zu meistern ist. Der Verfassungsgesetzgeber<br />
und damit die Politik müssen entscheiden, ob und<br />
welche Kompetenzen und Verpflichtungen (Rechtsetzung,<br />
Vollzug, Finanzierung) dem Bund und/oder den<br />
Ländern zu übertragen sind.<br />
Aufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten<br />
kann es <strong>des</strong>halb nicht sein, umfassende<br />
Vorschläge für eine Föderalismusreform zu machen.<br />
Gleichwohl obliegt es ihnen in ihrer Funktion als Berater<br />
<strong>des</strong> Verfassungsgesetzgebers (Bun<strong>des</strong>tag und Bun<strong>des</strong>rat)<br />
darauf hinzuweisen, dass nach ihrer Auffassung<br />
die derzeitige Aufgaben- und Finanzverteilung mit ihren<br />
komplexen Verfahren, ihren widerstreitenden Interessen<br />
bei gleichzeitiger gegenseitiger Abhängigkeit und ihren<br />
im Ergebnis nicht klar zurechenbaren Verantwortlich-