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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 126 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

13.1<br />

Im Jahre 1997 legte das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) ein Fachkonzept für eine standardisierte<br />

Kosten- und Leistungsrechnung (Standard-KLR) in<br />

der Bun<strong>des</strong>verwaltung vor. Dieses stellt die methodische<br />

Grundlage für eine Kosten- und Leistungsrechnung dar,<br />

die nach der Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung in allen geeigneten<br />

Bereichen der Bun<strong>des</strong>verwaltung einzuführen ist. Das<br />

zentrale Anliegen der Standard-KLR besteht darin, die<br />

Transparenz von Kosten und Leistungen zu verbessern<br />

und wirtschaftliches Verhalten auf allen Ebenen zu fördern.<br />

Mittels Kennzahlen sollen Informationen adressatengerecht<br />

– auch für die politische Führung oder für parlamentarische<br />

Gremien – aufbereitet werden können. Für<br />

die Erprobung und Fortschreibung der Standard-KLR <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> ist das Bun<strong>des</strong>ministerium zuständig. Es nimmt<br />

koordinierende und übergreifende Aufgaben wahr und organisiert<br />

einen zwischenbehördlichen Erfahrungsaustausch.<br />

13.1.1<br />

Kernstück der Standard-KLR sind die so genannten externen<br />

und internen Produkte, die alle Aufgaben der Behörden<br />

beschreiben. Mit Hilfe der kosten- und leistungsmäßig<br />

erfassten Produkte lassen sich Aussagen darüber<br />

treffen, ob die eingesetzten Ressourcen in einem angemessenen<br />

Verhältnis zu den Leistungen und Zielen stehen.<br />

Dabei bilden die externen Produkte alle die Aufgaben<br />

ab, die eine Behörde nach außen erbringt. Die für den<br />

Dienstbetrieb erforderlichen allgemeinen Verwaltungsaufgaben<br />

werden als interne Produkte beschrieben. Diese<br />

Aufgaben der Zentralbereiche finden sich in nahezu allen<br />

Behörden in vergleichbarer Form wieder, z. B. Reisekostenbearbeitung,<br />

Reinigungsdienst oder Fahrdienst. Sie<br />

sind <strong>des</strong>halb auch zwischenbehördlichen Vergleichen und<br />

einem „Wettbewerb der Besten“ zugänglich.<br />

Das Fachkonzept der Standard-KLR sieht für diese Aufgaben<br />

einen festen – inzwischen überarbeiteten – Katalog<br />

so genannter allgemeiner Verwaltungsprodukte vor, der<br />

als einheitliche Grundlage für Vergleiche und Analysen<br />

dient. Er enthält 27 Produkte aus den Bereichen der Leitungs-<br />

und Managementaufgaben, der Personalführung<br />

und -verwaltung, von Organisation, Haushalt und KLR,<br />

der Informationstechnologie und der Servicefunktionen.<br />

Für alle im Katalog festgelegten allgemeinen Verwaltungsaufgaben<br />

bestehen Produktsteckbriefe. Diese enthalten<br />

u. a. Produktziele sowie zu ermittelnde Kennzahlen<br />

und Qualitätskriterien.<br />

Auf dieser Basis sollen systematische Analysen und Vergleiche<br />

aufzeigen, mit welchen Mitteln, auf welche Art<br />

und mit welcher Qualität die Behörden ihre vergleichbaren<br />

Aufgaben wahrnehmen. Der interne Austausch dieser<br />

Informationen und Kennzahlen soll einen Quasi-Wettbewerb<br />

zwischen den Behörden fördern sowie Lernprozesse<br />

und Effizienzgewinne durch eine Ausrichtung am Besten<br />

anstoßen. Das Ziel, den Ressourceneinsatz zu optimieren,<br />

indem interne Serviceprozesse anhand „bester Lösungen“<br />

standardisiert und weitere zentralisiert werden, bekräftigte<br />

das Bun<strong>des</strong>kabinett noch einmal im Jahre 2004.<br />

13.1.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Berlin querschnittlich Einsatz<br />

und Anwendung der allgemeinen Verwaltungsprodukte im<br />

Rahmen der KLR. Er stellte fest, dass die geprüften Behörden<br />

von den Vorgaben in der Standard-KLR abwichen,<br />

z. B. hinsichtlich der Produktkataloge. So schwankte die<br />

Anzahl der Produkte und Teilprodukte für den allgemeinen<br />

Verwaltungsbereich bei den geprüften Behörden zwischen<br />

26 und 92.<br />

Ferner verwendeten die geprüften Behörden wesentliche<br />

Elemente der Produktsteckbriefe für den allgemeinen<br />

Verwaltungsbereich zum Teil nicht oder abweichend von<br />

den Vorgaben der Standard-KLR. So erfassten und bewerteten<br />

sie überwiegend Menge und Qualität der Verwaltungsdienstleistungen<br />

nicht oder unzureichend. Auch<br />

die Verfahren zur Erfassung und Verbuchung der Kosten<br />

wiesen erhebliche Unterschiede auf.<br />

Die geprüften Behörden nutzten den Produktkatalog nicht<br />

zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Kosten und<br />

Leistungen. Die notwendige Verbindung mit weiteren Instrumenten<br />

<strong>des</strong> „Neuen Steuerungsmodells“, z. B. Zielvereinbarungen<br />

und Berichtswesen, blieb zumeist aus.<br />

Bemühungen, die Kosten und Leistungen der eigenen<br />

Verwaltung mit denen anderer Behörden zu vergleichen,<br />

waren nicht oder erst in Ansätzen vorhanden.<br />

Mitte <strong>des</strong> Jahres 2004 initiierte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

einen Vergleichszirkel zu den allgemeinen Verwaltungsprodukten,<br />

der sich auf Informationen aus dem KLR-Betrieb<br />

stützen sollte. Bislang schlossen sich 15 Behörden<br />

diesem Zirkel an. Von den 27 in der Standard-KLR vorgesehenen<br />

Verwaltungsprodukten sind zurzeit für die drei<br />

Produkte „Personalfluktuation“, „Fort- und Weiterbildung“<br />

und „Haushaltsplanung und Haushaltsaufstellung“<br />

erste Vergleichsansätze vorgesehen. Verglichen werden<br />

sollen zunächst nur die für die Produkte aufgewandten<br />

Personalstunden. Die Teilnehmer <strong>des</strong> Vergleichszirkels<br />

verständigten sich darauf, weitere Kostenbestandteile,<br />

wie Sach- und Gemeinkosten, unberücksichtigt zu lassen.<br />

Für diese Kosten hatten sie in ihren KLR-Systemen unterschiedliche<br />

Umlageverfahren entwickelt, was zwischenbehördliche<br />

Vergleiche erschwert.<br />

13.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat bedauert, dass die geprüften<br />

Behörden Ergebnisse aus der Standard-KLR noch nicht<br />

erkennbar und wirksam zur Planung, Steuerung und Kontrolle<br />

der allgemeinen Verwaltungsaufgaben verwendeten.<br />

Er sieht es auch als Mangel an, dass die Behörden<br />

von sich aus keine ausreichenden Bemühungen entwickelten,<br />

die Kosten und Leistungen der eigenen Verwaltung<br />

mit denen anderer Behörden zu vergleichen. Allenfalls<br />

sind solche Ansätze in ersten Anfängen begriffen. Es<br />

fehlen damit Anhaltspunkte, um eigene Kosten und Leistungen<br />

kritisch zu bewerten, Schwachstellen zu erkennen<br />

und von „besten Lösungen“ zu profitieren.

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