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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 197 – Drucksache 16/160<br />

59.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt hat die Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

aufgenommen und bei eigenen Untersuchungen<br />

weitere zurückliegende Fälle unzulässig verwendeter<br />

Bun<strong>des</strong>mittel aufgedeckt. Das Bun<strong>des</strong>amt hat angekündigt,<br />

insgesamt 3,6 Mio. Euro von den Unternehmen zurückzufordern.<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt hat zudem zugesagt, die Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zur Verbesserung der Kontrolle<br />

künftiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen.<br />

60 Unzulässig einbehaltene Hochwasserhilfen<br />

von Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

zurückgefordert<br />

(Kapitel 1222, Fonds Aufbauhilfe)<br />

60.0<br />

Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben Bun<strong>des</strong>mittel<br />

in Höhe von rund 70 Mio. Euro für die Beseitigung<br />

von Hochwasserschäden unberechtigt in Anspruch genommen,<br />

da die betreffenden Schäden durch Versicherungsleistungen<br />

abgedeckt waren. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat die<br />

Rückforderung auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

umgesetzt.<br />

60.1<br />

Das Hochwasser vom August 2002 verursachte erhebliche<br />

Schäden an den Anlagen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (Unternehmen). Der Bund sagte<br />

den Unternehmen eine Kostenübernahme für die Beseitigung<br />

dieser Schäden zu. Ausgeschlossen davon waren<br />

Schäden, die von Versicherungen ersetzt werden. Deshalb<br />

mussten die Unternehmen dem Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt<br />

(Bun<strong>des</strong>amt) regelmäßig berichten, ob Versicherungen<br />

nachträglich Zahlungen für Schadensfälle geleistet hatten,<br />

für die bereits Bun<strong>des</strong>mittel in Anspruch genommen<br />

worden waren.<br />

Im Januar 2003 meldeten die Unternehmen, im Jahre<br />

2002 keine Versicherungsleistungen erhalten zu haben.<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt ermittelte im Februar 2003, dass ein Versicherer<br />

einen Pauschalbetrag von 150 Mio. Euro für<br />

Sachschäden und entstandene Kosten zugesagt hatte. Davon<br />

hatte er im Jahre 2002 bereits 120 Mio. Euro ausgezahlt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt forderte die Unternehmen auf, die<br />

Pauschalleistungen anteilig auf die vom Bund ersetzten<br />

Schäden an der Infrastruktur anzurechnen. Die Unternehmen<br />

kamen dieser Aufforderung nicht nach. Das Bun<strong>des</strong>amt<br />

stellte daraufhin eigene Berechnungen zur Aufteilung<br />

der Versicherungsleistung an und ermittelte auf dieser<br />

Grundlage die Höhe der zu Unrecht gewährten Bun<strong>des</strong>mittel.<br />

Es forderte im April 2004 einen Betrag von rund<br />

70 Mio. Euro zurück. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

hatte dieser Rückforderung zugestimmt.<br />

Die Muttergesellschaft der Unternehmen verweigerte<br />

eine Rückzahlung mit dem Hinweis, die pauschalen Versicherungsleistungen<br />

würden nicht zum Ersatz der Schäden<br />

verwendet, für die der Bund Leistungen erbracht<br />

habe. Als Muttergesellschaft könne sie frei über die Aufteilung<br />

der Versicherungsleistungen entscheiden, da sie<br />

selbst die Versicherungsnehmerin sei und nicht ihre Unternehmen,<br />

die die Zuwendungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> erhalten<br />

hätten. Damit sei sie weder an das Zuwendungsrecht noch<br />

an die zwischen den Unternehmen und dem Bund geschlossenen<br />

Vereinbarungen gebunden, nach denen pauschale<br />

Versicherungsleistungen dem Bund anteilig zugute<br />

zu bringen seien.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium wollte zunächst auf die Rückforderung<br />

verzichten und bat das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen um Zustimmung. Das Bun<strong>des</strong>ministerium begründete<br />

dies mit dem ungewöhnlich hohen Schadensumfang<br />

und der angespannten Eigenmittelsituation der<br />

Unternehmen sowie der Muttergesellschaft. Damit läge<br />

ein begründeter Ausnahmefall für einen Forderungsverzicht<br />

vor.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Stuttgart den Rückforderungsfall.<br />

60.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

einen Verzicht auf die Rückforderung<br />

beabsichtigte. Ungeachtet der Einwendungen der Muttergesellschaft<br />

ist die Rückforderung rechtmäßig. Die Voraussetzungen<br />

eines Forderungsverzichtes liegen nicht<br />

vor. Dieser ist nach den Vorgaben <strong>des</strong> Haushaltsrechts<br />

möglich, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten<br />

wirtschaftlichen Notlage befindet und durch die<br />

Rückforderung in seiner Existenz gefährdet ist. Beide Voraussetzungen<br />

sind nicht gegeben. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

hat dementsprechend empfohlen, die Rückforderungsansprüche<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durchzusetzen.<br />

60.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat im Februar <strong>2005</strong> mitgeteilt,<br />

es habe den Fall zwischenzeitlich mit dem Ergebnis geprüft,<br />

dass die Bun<strong>des</strong>mittel zurückzufordern seien. Die<br />

Auffassung der Muttergesellschaft der Unternehmen<br />

treffe nicht zu. Einen Verzicht auf die Rückforderung<br />

werde das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht erklären, nachdem<br />

auch das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen dargelegt<br />

habe, dass die Bedingungen dafür nicht erfüllt seien. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium hat das Bun<strong>des</strong>amt aufgefordert, die<br />

Rückforderung mit laufenden Zuwendungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

zu verrechnen.<br />

60.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dem Anliegen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

entsprochen. Darüber hinaus bietet es<br />

sich an, eindeutige Vereinbarungen mit den Unternehmen

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