Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 197 – Drucksache 16/160<br />
59.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt hat die Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
aufgenommen und bei eigenen Untersuchungen<br />
weitere zurückliegende Fälle unzulässig verwendeter<br />
Bun<strong>des</strong>mittel aufgedeckt. Das Bun<strong>des</strong>amt hat angekündigt,<br />
insgesamt 3,6 Mio. Euro von den Unternehmen zurückzufordern.<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt hat zudem zugesagt, die Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zur Verbesserung der Kontrolle<br />
künftiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen.<br />
60 Unzulässig einbehaltene Hochwasserhilfen<br />
von Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
zurückgefordert<br />
(Kapitel 1222, Fonds Aufbauhilfe)<br />
60.0<br />
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben Bun<strong>des</strong>mittel<br />
in Höhe von rund 70 Mio. Euro für die Beseitigung<br />
von Hochwasserschäden unberechtigt in Anspruch genommen,<br />
da die betreffenden Schäden durch Versicherungsleistungen<br />
abgedeckt waren. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat die<br />
Rückforderung auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
umgesetzt.<br />
60.1<br />
Das Hochwasser vom August 2002 verursachte erhebliche<br />
Schäden an den Anlagen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (Unternehmen). Der Bund sagte<br />
den Unternehmen eine Kostenübernahme für die Beseitigung<br />
dieser Schäden zu. Ausgeschlossen davon waren<br />
Schäden, die von Versicherungen ersetzt werden. Deshalb<br />
mussten die Unternehmen dem Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt<br />
(Bun<strong>des</strong>amt) regelmäßig berichten, ob Versicherungen<br />
nachträglich Zahlungen für Schadensfälle geleistet hatten,<br />
für die bereits Bun<strong>des</strong>mittel in Anspruch genommen<br />
worden waren.<br />
Im Januar 2003 meldeten die Unternehmen, im Jahre<br />
2002 keine Versicherungsleistungen erhalten zu haben.<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt ermittelte im Februar 2003, dass ein Versicherer<br />
einen Pauschalbetrag von 150 Mio. Euro für<br />
Sachschäden und entstandene Kosten zugesagt hatte. Davon<br />
hatte er im Jahre 2002 bereits 120 Mio. Euro ausgezahlt.<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt forderte die Unternehmen auf, die<br />
Pauschalleistungen anteilig auf die vom Bund ersetzten<br />
Schäden an der Infrastruktur anzurechnen. Die Unternehmen<br />
kamen dieser Aufforderung nicht nach. Das Bun<strong>des</strong>amt<br />
stellte daraufhin eigene Berechnungen zur Aufteilung<br />
der Versicherungsleistung an und ermittelte auf dieser<br />
Grundlage die Höhe der zu Unrecht gewährten Bun<strong>des</strong>mittel.<br />
Es forderte im April 2004 einen Betrag von rund<br />
70 Mio. Euro zurück. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
hatte dieser Rückforderung zugestimmt.<br />
Die Muttergesellschaft der Unternehmen verweigerte<br />
eine Rückzahlung mit dem Hinweis, die pauschalen Versicherungsleistungen<br />
würden nicht zum Ersatz der Schäden<br />
verwendet, für die der Bund Leistungen erbracht<br />
habe. Als Muttergesellschaft könne sie frei über die Aufteilung<br />
der Versicherungsleistungen entscheiden, da sie<br />
selbst die Versicherungsnehmerin sei und nicht ihre Unternehmen,<br />
die die Zuwendungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> erhalten<br />
hätten. Damit sei sie weder an das Zuwendungsrecht noch<br />
an die zwischen den Unternehmen und dem Bund geschlossenen<br />
Vereinbarungen gebunden, nach denen pauschale<br />
Versicherungsleistungen dem Bund anteilig zugute<br />
zu bringen seien.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium wollte zunächst auf die Rückforderung<br />
verzichten und bat das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen um Zustimmung. Das Bun<strong>des</strong>ministerium begründete<br />
dies mit dem ungewöhnlich hohen Schadensumfang<br />
und der angespannten Eigenmittelsituation der<br />
Unternehmen sowie der Muttergesellschaft. Damit läge<br />
ein begründeter Ausnahmefall für einen Forderungsverzicht<br />
vor.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Stuttgart den Rückforderungsfall.<br />
60.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
einen Verzicht auf die Rückforderung<br />
beabsichtigte. Ungeachtet der Einwendungen der Muttergesellschaft<br />
ist die Rückforderung rechtmäßig. Die Voraussetzungen<br />
eines Forderungsverzichtes liegen nicht<br />
vor. Dieser ist nach den Vorgaben <strong>des</strong> Haushaltsrechts<br />
möglich, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten<br />
wirtschaftlichen Notlage befindet und durch die<br />
Rückforderung in seiner Existenz gefährdet ist. Beide Voraussetzungen<br />
sind nicht gegeben. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hat dementsprechend empfohlen, die Rückforderungsansprüche<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durchzusetzen.<br />
60.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat im Februar <strong>2005</strong> mitgeteilt,<br />
es habe den Fall zwischenzeitlich mit dem Ergebnis geprüft,<br />
dass die Bun<strong>des</strong>mittel zurückzufordern seien. Die<br />
Auffassung der Muttergesellschaft der Unternehmen<br />
treffe nicht zu. Einen Verzicht auf die Rückforderung<br />
werde das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht erklären, nachdem<br />
auch das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen dargelegt<br />
habe, dass die Bedingungen dafür nicht erfüllt seien. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium hat das Bun<strong>des</strong>amt aufgefordert, die<br />
Rückforderung mit laufenden Zuwendungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
zu verrechnen.<br />
60.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dem Anliegen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
entsprochen. Darüber hinaus bietet es<br />
sich an, eindeutige Vereinbarungen mit den Unternehmen