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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 204 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte im Jahre 2004 mit Unterstützung<br />

<strong>des</strong> Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Berlin die Planung<br />

von Ersatzbauwerken für Kreuzungen mit Autobahnen<br />

in Brandenburg.<br />

Die im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> tätige Straßenbauverwaltung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg plante, 39 Kreuzungsbauwerke<br />

zu ersetzen, die überwiegend aus den 30er-Jahren und<br />

70er-Jahren stammten. Sie untersuchte lediglich für eine<br />

der Kreuzungen, ob der verkehrliche Bedarf einen Ersatz<br />

erfordert. Sie prüfte auch nicht, inwieweit der Verkehr<br />

über benachbarte Kreuzungen geführt werden konnte<br />

oder Ersatzbauwerke in verringerten Abmessungen ausreichten.<br />

Sie ging statt<strong>des</strong>sen grundsätzlich davon aus,<br />

dass alle vorhandenen Bauwerke ersetzt werden müssen.<br />

So wollte die Straßenbauverwaltung z. B. eine aus dem<br />

Jahre 1937 stammende Brücke für 625 000 Euro ersetzen,<br />

obwohl diese nur geringem landwirtschaftlichen Verkehr<br />

diente. Eine im Jahre 1974 errichtete Unterführung, die<br />

ausschließlich für gelegentlichen Viehtrieb genutzt<br />

wurde, sollte für 420 000 Euro ersetzt werden. In beiden<br />

Fällen lagen benachbarte Kreuzungsmöglichkeiten nicht<br />

mehr als 600 m entfernt.<br />

68.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Straßenbauverwaltung<br />

nicht prüfte, ob die vorgesehenen<br />

Kreuzungen tatsächlich erforderlich sind und welche Alternativen<br />

dazu bestehen. Damit verzichtete sie auf<br />

grundlegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und sah<br />

unnötige oder in den geplanten Abmessungen nicht erforderliche<br />

Kreuzungsbauwerke vor.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat betont, dass die Straßenbauverwaltung<br />

die verkehrliche Notwendigkeit von Kreuzungen<br />

nachzuweisen hat und Kreuzungsbauwerke nur<br />

ersetzen darf, wenn ein aktueller oder absehbarer Verkehrsbedarf<br />

belegt werden kann und keine Alternativen<br />

zu den Kreuzungen bestehen. Er hat die Straßenbauverwaltung<br />

aufgefordert, alle in Planung befindlichen Kreuzungsbauwerke<br />

auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen<br />

und Brücken nur bei aktuellem oder absehbarem Bedarf<br />

in den dafür erforderlichen Abmessungen zu planen.<br />

68.3<br />

Die Straßenbauverwaltung hat die beanstandeten Sachverhalte<br />

weitgehend bestätigt. Vorbehaltlich der Ergebnisse<br />

der Planfeststellung will sie auf sieben der geplanten<br />

Brücken verzichten und zwei nur in verringerten<br />

Abmessungen bauen. Die Straßenbauverwaltung hat ferner<br />

zugesagt, die Notwendigkeit von Kreuzungen künftig<br />

in jedem Einzelfall zu prüfen und die Abwägungen zu belegen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

geht davon aus, dass die für die Planung der<br />

Bun<strong>des</strong>fernstraßen im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zuständige<br />

Straßenbauverwaltung die Notwendigkeit einzelner Kreuzungen<br />

zwischen Bun<strong>des</strong>fernstraßen und untergeordneten<br />

Straßen oder Wegen sorgfältig prüft und hinreichend<br />

nachweist. Es hat angekündigt, die Prüfungsergebnisse<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes im Rahmen der Abwägung<br />

bei der Erteilung der noch ausstehenden Genehmigungen<br />

(„Gesehenvermerke“) zu berücksichtigen.<br />

68.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erkennt an, dass die Straßenbauverwaltung<br />

auf seine Prüfungserkenntnisse schnell reagiert<br />

hat. Durch die Vermeidung unnötiger Bauwerke<br />

können die ohnehin begrenzten Straßenbaumittel künftig<br />

effektiver eingesetzt werden. Die zugesagte Anpassung<br />

der Planungen verringert den Investitionsaufwand <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> um 4,2 Mio. Euro und den Unterhaltungsaufwand<br />

über die Nutzungsdauer um 2,5 Mio. Euro. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

erwartet nun, dass die Straßenbauverwaltung<br />

die reduzierten Planungen bei der Planfeststellung<br />

auch durchsetzt.<br />

69 Leistungsmissbrauch beim Wohngeld<br />

wird künftig wirksam vorgebeugt<br />

(Kapitel 1225 Titel 632 01)<br />

69.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

hat auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes eine<br />

Ergänzung <strong>des</strong> Wohngeldgesetzes herbeigeführt. Diese<br />

ermöglicht den Wohngeldstellen einen automatisierten,<br />

verdachtunabhängigen Datenabgleich mit der Bun<strong>des</strong>agentur<br />

für Arbeit und den Meldebehörden. Die Wohngeldstellen<br />

können nun das Wohngeld auch dann neu und<br />

niedriger festsetzen, wenn ihnen die Leistungsempfängerinnen<br />

und -empfänger nicht mitteilen, dass sie wieder<br />

Arbeitseinkommen haben oder ihre Miete durch einen<br />

Wohnungswechsel gesunken ist.<br />

69.1<br />

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.<br />

Die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet,<br />

den Wohngeldstellen alle leistungserheblichen<br />

Veränderungen in diesem Zeitraum unverzüglich mitzuteilen.<br />

Das betrifft z. B. Einkommenserhöhungen, die auf<br />

beendete Arbeitslosigkeit zurückzuführen sind oder eine<br />

geringere Mietbelastung.<br />

69.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung mehrerer<br />

Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für das Jahr 2003<br />

Wohngeldbewilligungen an 661 Haushalte mit Beziehern<br />

von Arbeitslosengeld. Er stellte fest, dass in über<br />

40 % der untersuchten Fälle die Wohngeldempfängerinnen<br />

und -empfänger die Wohngeldstellen nicht über<br />

ihr erhöhtes Einkommen wegen Wiederaufnahme einer<br />

Erwerbstätigkeit oder über die verminderten Wohnkosten<br />

wegen Wechsels in eine billigere Wohnung unterrichtet<br />

hatten. Hochgerechnet führten die unterlassenen

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