Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 204 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte im Jahre 2004 mit Unterstützung<br />
<strong>des</strong> Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Berlin die Planung<br />
von Ersatzbauwerken für Kreuzungen mit Autobahnen<br />
in Brandenburg.<br />
Die im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> tätige Straßenbauverwaltung<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg plante, 39 Kreuzungsbauwerke<br />
zu ersetzen, die überwiegend aus den 30er-Jahren und<br />
70er-Jahren stammten. Sie untersuchte lediglich für eine<br />
der Kreuzungen, ob der verkehrliche Bedarf einen Ersatz<br />
erfordert. Sie prüfte auch nicht, inwieweit der Verkehr<br />
über benachbarte Kreuzungen geführt werden konnte<br />
oder Ersatzbauwerke in verringerten Abmessungen ausreichten.<br />
Sie ging statt<strong>des</strong>sen grundsätzlich davon aus,<br />
dass alle vorhandenen Bauwerke ersetzt werden müssen.<br />
So wollte die Straßenbauverwaltung z. B. eine aus dem<br />
Jahre 1937 stammende Brücke für 625 000 Euro ersetzen,<br />
obwohl diese nur geringem landwirtschaftlichen Verkehr<br />
diente. Eine im Jahre 1974 errichtete Unterführung, die<br />
ausschließlich für gelegentlichen Viehtrieb genutzt<br />
wurde, sollte für 420 000 Euro ersetzt werden. In beiden<br />
Fällen lagen benachbarte Kreuzungsmöglichkeiten nicht<br />
mehr als 600 m entfernt.<br />
68.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Straßenbauverwaltung<br />
nicht prüfte, ob die vorgesehenen<br />
Kreuzungen tatsächlich erforderlich sind und welche Alternativen<br />
dazu bestehen. Damit verzichtete sie auf<br />
grundlegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und sah<br />
unnötige oder in den geplanten Abmessungen nicht erforderliche<br />
Kreuzungsbauwerke vor.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat betont, dass die Straßenbauverwaltung<br />
die verkehrliche Notwendigkeit von Kreuzungen<br />
nachzuweisen hat und Kreuzungsbauwerke nur<br />
ersetzen darf, wenn ein aktueller oder absehbarer Verkehrsbedarf<br />
belegt werden kann und keine Alternativen<br />
zu den Kreuzungen bestehen. Er hat die Straßenbauverwaltung<br />
aufgefordert, alle in Planung befindlichen Kreuzungsbauwerke<br />
auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen<br />
und Brücken nur bei aktuellem oder absehbarem Bedarf<br />
in den dafür erforderlichen Abmessungen zu planen.<br />
68.3<br />
Die Straßenbauverwaltung hat die beanstandeten Sachverhalte<br />
weitgehend bestätigt. Vorbehaltlich der Ergebnisse<br />
der Planfeststellung will sie auf sieben der geplanten<br />
Brücken verzichten und zwei nur in verringerten<br />
Abmessungen bauen. Die Straßenbauverwaltung hat ferner<br />
zugesagt, die Notwendigkeit von Kreuzungen künftig<br />
in jedem Einzelfall zu prüfen und die Abwägungen zu belegen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
geht davon aus, dass die für die Planung der<br />
Bun<strong>des</strong>fernstraßen im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zuständige<br />
Straßenbauverwaltung die Notwendigkeit einzelner Kreuzungen<br />
zwischen Bun<strong>des</strong>fernstraßen und untergeordneten<br />
Straßen oder Wegen sorgfältig prüft und hinreichend<br />
nachweist. Es hat angekündigt, die Prüfungsergebnisse<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes im Rahmen der Abwägung<br />
bei der Erteilung der noch ausstehenden Genehmigungen<br />
(„Gesehenvermerke“) zu berücksichtigen.<br />
68.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erkennt an, dass die Straßenbauverwaltung<br />
auf seine Prüfungserkenntnisse schnell reagiert<br />
hat. Durch die Vermeidung unnötiger Bauwerke<br />
können die ohnehin begrenzten Straßenbaumittel künftig<br />
effektiver eingesetzt werden. Die zugesagte Anpassung<br />
der Planungen verringert den Investitionsaufwand <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> um 4,2 Mio. Euro und den Unterhaltungsaufwand<br />
über die Nutzungsdauer um 2,5 Mio. Euro. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
erwartet nun, dass die Straßenbauverwaltung<br />
die reduzierten Planungen bei der Planfeststellung<br />
auch durchsetzt.<br />
69 Leistungsmissbrauch beim Wohngeld<br />
wird künftig wirksam vorgebeugt<br />
(Kapitel 1225 Titel 632 01)<br />
69.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
hat auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes eine<br />
Ergänzung <strong>des</strong> Wohngeldgesetzes herbeigeführt. Diese<br />
ermöglicht den Wohngeldstellen einen automatisierten,<br />
verdachtunabhängigen Datenabgleich mit der Bun<strong>des</strong>agentur<br />
für Arbeit und den Meldebehörden. Die Wohngeldstellen<br />
können nun das Wohngeld auch dann neu und<br />
niedriger festsetzen, wenn ihnen die Leistungsempfängerinnen<br />
und -empfänger nicht mitteilen, dass sie wieder<br />
Arbeitseinkommen haben oder ihre Miete durch einen<br />
Wohnungswechsel gesunken ist.<br />
69.1<br />
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.<br />
Die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet,<br />
den Wohngeldstellen alle leistungserheblichen<br />
Veränderungen in diesem Zeitraum unverzüglich mitzuteilen.<br />
Das betrifft z. B. Einkommenserhöhungen, die auf<br />
beendete Arbeitslosigkeit zurückzuführen sind oder eine<br />
geringere Mietbelastung.<br />
69.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung mehrerer<br />
Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für das Jahr 2003<br />
Wohngeldbewilligungen an 661 Haushalte mit Beziehern<br />
von Arbeitslosengeld. Er stellte fest, dass in über<br />
40 % der untersuchten Fälle die Wohngeldempfängerinnen<br />
und -empfänger die Wohngeldstellen nicht über<br />
ihr erhöhtes Einkommen wegen Wiederaufnahme einer<br />
Erwerbstätigkeit oder über die verminderten Wohnkosten<br />
wegen Wechsels in eine billigere Wohnung unterrichtet<br />
hatten. Hochgerechnet führten die unterlassenen