Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 202 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Länder und Kommunen das Ziel verfolgen, die regionale<br />
Wirtschaft zu stärken sowie Gewerbezentren, Ferien-,<br />
Freizeit- und Erholungsgebiete möglichst unmittelbar an<br />
die Ortsumgehungen anzubinden. Dies geschieht auf<br />
Kosten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zum Teil auch dann, wenn die Straßenlinie<br />
dadurch länger und die Zahl der Knotenpunkte<br />
erhöht wird. Interessenkonflikte ergeben sich zudem bei<br />
Umleitungs- und Kreuzungsmaßnahmen mit Lan<strong>des</strong>-,<br />
Kreis- oder Gemein<strong>des</strong>traßen, dem Auf- und Abstufen<br />
von Bun<strong>des</strong>straßen sowie bei der Aufteilung der Verwaltungskosten.<br />
66.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>beauftragte hat auf grundsätzliche Probleme<br />
der Auftragsverwaltung beim Fernstraßenbau hingewiesen.<br />
Aufgabe der für den Bund handelnden Straßenbauverwaltungen<br />
der Länder ist es, bei Straßenbaumaßnahmen<br />
gleichzeitig die Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>interessen zu<br />
vertreten. Die Auftragsverwaltung hat die Interessen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> an einer wirtschaftlichen und kostengünstigen<br />
Führung <strong>des</strong> weiträumigen Verkehrs auch gegen die Eigeninteressen<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und der Kommunen abzuwägen.<br />
Die weitgehenden Kompetenzen der Auftragsverwaltungen<br />
haben jedoch dazu geführt, dass die Länder eigenen<br />
Interessen vielfach Vorrang vor denen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> eingeräumt<br />
haben. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bauund<br />
Wohnungswesen (Bun<strong>des</strong>ministerium) verfügt auch<br />
über kein geeignetes Kontrollsystem, um die Interessen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei einzelnen Baumaßnahmen zu wahren.<br />
Führt z. B. die Straßenbauverwaltung eine Straßenbaumaßnahme<br />
nach der Vorlage beim Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
anders aus als geplant, erhält dieses nur dann Kenntnis<br />
davon, wenn dies die Straßenbauverwaltung von sich aus<br />
mitteilt.<br />
Als Lösungsmodell hat der Bun<strong>des</strong>beauftragte empfohlen,<br />
Aufgaben- und Kostenverantwortung auf einer staatlichen<br />
Ebene zusammenzuführen. Dies ist möglich, da<br />
der Grund für die Zuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Bun<strong>des</strong>straßen<br />
durch den Ausbau <strong>des</strong> Autobahnnetzes weitgehend<br />
entfallen ist. Der Fernverkehr wird zum größten Teil<br />
von den Bun<strong>des</strong>autobahnen aufgenommen. Daher spielen<br />
heute beim Ausbau von Bun<strong>des</strong>straßen eher regionale<br />
Verkehrsinteressen eine Rolle als Interessen <strong>des</strong> nationalen<br />
und europaweiten Fernverkehrs. Der Bun<strong>des</strong>beauftragte<br />
hat es <strong>des</strong>halb für systemgerecht gehalten, dass der<br />
Bund die Bun<strong>des</strong>autobahnen in eigener Verwaltung übernimmt<br />
und die Bun<strong>des</strong>straßen den Ländern zugeordnet<br />
werden.<br />
66.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat in seiner Stellungnahme den<br />
Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten als einen möglichen<br />
Weg gesehen, der weiter verfolgt werden könnte. Allerdings<br />
hat es eingewandt, Bun<strong>des</strong>straßen hätten immer<br />
noch Bedeutung für den Fernverkehr und einige seien als<br />
Europastraßen eingestuft. Sie würden für den Fernverkehr<br />
dort benötigt, wo mehrspurige Straßenabschnitte außerhalb<br />
<strong>des</strong> Autobahnnetzes notwendig seien. Umgekehrt<br />
hätten einige Bun<strong>des</strong>autobahnen enorme Bedeutung für<br />
den Regionalverkehr in Ballungsgebieten.<br />
Es hat zudem auf seine Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten<br />
gegenüber den Ländern nach Artikel 85<br />
Grundgesetz verwiesen. Insbesondere mit den so genannten<br />
Gebietsreferaten im Bun<strong>des</strong>ministerium verfüge es<br />
über ein taugliches Steuerungsinstrument und könne<br />
seine Prüfungsintensität erhöhen. Die Auftragsverwaltung<br />
leide lediglich unter einer Vollzugsschwäche und<br />
könne ohne Systemwechsel verbessert werden.<br />
66.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>beauftragte verkennt nicht die Leistung der<br />
Auftragsverwaltung beim Aufbau der Straßeninfrastruktur.<br />
Heutiger Stand ist jedoch, dass die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />
den Fernverkehr weitgehend aufnehmen und die Bun<strong>des</strong>straßen<br />
ihre zentrale Fernverkehrsfunktion verloren haben.<br />
Dementsprechend dienen die Bun<strong>des</strong>straßen im<br />
Schwerpunkt nicht mehr der Erfüllung einer Bun<strong>des</strong>aufgabe.<br />
Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Aufgabenverteilung<br />
grundlegend zu optimieren. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
will lediglich die eingeräumten Vollzugsschwächen angehen,<br />
indem die Kontrollen durch den Bund ausgebaut<br />
werden. Der Bun<strong>des</strong>beauftragte befürchtet, dass dieser<br />
Ansatz zu einer Verstärkung bürokratischer Strukturen<br />
führt: Eine erhebliche Ausweitung der Kontrollintensität<br />
bringt die Gefahr von Personalzuwachs, längeren Verfahren,<br />
weiteren Vorschriften und einer stärkeren Einmischung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den täglichen Vollzug der Straßenbauverwaltung<br />
mit sich.<br />
Der Bun<strong>des</strong>beauftragte hält an dem Vorschlag fest, dass<br />
der Bund sich auf die Verwaltung der Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />
konzentriert. Damit würden Aufgabe, Verantwortung und<br />
Kompetenz klar zugewiesen. Viele Auf- und Abstufungen<br />
von Straßen, komplizierte Kostenteilungen bei Kreuzungen<br />
und strittige Ausbauten von Umleitungsstrecken<br />
könnten entfallen. Konflikte zwischen Bund und Ländern<br />
würden reduziert und die Straßenbaumittel effizienter<br />
eingesetzt.<br />
Der Vorschlag setzt voraus, dass Artikel 90 Grundgesetz<br />
so geändert wird, dass der Bund die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />
selbst verwaltet, die Bun<strong>des</strong>straßen aber den Ländern zugeordnet<br />
werden. Dies entspräche dem föderativen Geist<br />
<strong>des</strong> Grundgesetzes. Der Bund würde sich auf das Straßennetz<br />
beschränken, das für den nationalen und internationalen<br />
Fernverkehr von Bedeutung ist. Für alle übrigen<br />
Straßen wären die Länder zuständig. Der Bund würde<br />
dazu sowohl das Eigentum an den Bun<strong>des</strong>straßen an die<br />
Länder übertragen als auch die für deren Bau, Betrieb und<br />
Unterhaltung vorgesehenen Finanzmittel.<br />
Diese Finanzmittel könnten vom Bund mit einer Zweckbindung<br />
versehen werden, um ihre Verwendung außerhalb<br />
<strong>des</strong> Straßenbaus zu verhindern. Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten<br />
würde dies aber der angestrebten klaren<br />
Trennung der Verantwortungsbereiche von Bund und<br />
Ländern widersprechen. Zudem werden insbesondere<br />
Bun<strong>des</strong>straßen nach den bisherigen Erfahrungen zu auf-