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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 202 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Länder und Kommunen das Ziel verfolgen, die regionale<br />

Wirtschaft zu stärken sowie Gewerbezentren, Ferien-,<br />

Freizeit- und Erholungsgebiete möglichst unmittelbar an<br />

die Ortsumgehungen anzubinden. Dies geschieht auf<br />

Kosten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zum Teil auch dann, wenn die Straßenlinie<br />

dadurch länger und die Zahl der Knotenpunkte<br />

erhöht wird. Interessenkonflikte ergeben sich zudem bei<br />

Umleitungs- und Kreuzungsmaßnahmen mit Lan<strong>des</strong>-,<br />

Kreis- oder Gemein<strong>des</strong>traßen, dem Auf- und Abstufen<br />

von Bun<strong>des</strong>straßen sowie bei der Aufteilung der Verwaltungskosten.<br />

66.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>beauftragte hat auf grundsätzliche Probleme<br />

der Auftragsverwaltung beim Fernstraßenbau hingewiesen.<br />

Aufgabe der für den Bund handelnden Straßenbauverwaltungen<br />

der Länder ist es, bei Straßenbaumaßnahmen<br />

gleichzeitig die Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>interessen zu<br />

vertreten. Die Auftragsverwaltung hat die Interessen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> an einer wirtschaftlichen und kostengünstigen<br />

Führung <strong>des</strong> weiträumigen Verkehrs auch gegen die Eigeninteressen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und der Kommunen abzuwägen.<br />

Die weitgehenden Kompetenzen der Auftragsverwaltungen<br />

haben jedoch dazu geführt, dass die Länder eigenen<br />

Interessen vielfach Vorrang vor denen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> eingeräumt<br />

haben. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bauund<br />

Wohnungswesen (Bun<strong>des</strong>ministerium) verfügt auch<br />

über kein geeignetes Kontrollsystem, um die Interessen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei einzelnen Baumaßnahmen zu wahren.<br />

Führt z. B. die Straßenbauverwaltung eine Straßenbaumaßnahme<br />

nach der Vorlage beim Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

anders aus als geplant, erhält dieses nur dann Kenntnis<br />

davon, wenn dies die Straßenbauverwaltung von sich aus<br />

mitteilt.<br />

Als Lösungsmodell hat der Bun<strong>des</strong>beauftragte empfohlen,<br />

Aufgaben- und Kostenverantwortung auf einer staatlichen<br />

Ebene zusammenzuführen. Dies ist möglich, da<br />

der Grund für die Zuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Bun<strong>des</strong>straßen<br />

durch den Ausbau <strong>des</strong> Autobahnnetzes weitgehend<br />

entfallen ist. Der Fernverkehr wird zum größten Teil<br />

von den Bun<strong>des</strong>autobahnen aufgenommen. Daher spielen<br />

heute beim Ausbau von Bun<strong>des</strong>straßen eher regionale<br />

Verkehrsinteressen eine Rolle als Interessen <strong>des</strong> nationalen<br />

und europaweiten Fernverkehrs. Der Bun<strong>des</strong>beauftragte<br />

hat es <strong>des</strong>halb für systemgerecht gehalten, dass der<br />

Bund die Bun<strong>des</strong>autobahnen in eigener Verwaltung übernimmt<br />

und die Bun<strong>des</strong>straßen den Ländern zugeordnet<br />

werden.<br />

66.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat in seiner Stellungnahme den<br />

Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten als einen möglichen<br />

Weg gesehen, der weiter verfolgt werden könnte. Allerdings<br />

hat es eingewandt, Bun<strong>des</strong>straßen hätten immer<br />

noch Bedeutung für den Fernverkehr und einige seien als<br />

Europastraßen eingestuft. Sie würden für den Fernverkehr<br />

dort benötigt, wo mehrspurige Straßenabschnitte außerhalb<br />

<strong>des</strong> Autobahnnetzes notwendig seien. Umgekehrt<br />

hätten einige Bun<strong>des</strong>autobahnen enorme Bedeutung für<br />

den Regionalverkehr in Ballungsgebieten.<br />

Es hat zudem auf seine Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten<br />

gegenüber den Ländern nach Artikel 85<br />

Grundgesetz verwiesen. Insbesondere mit den so genannten<br />

Gebietsreferaten im Bun<strong>des</strong>ministerium verfüge es<br />

über ein taugliches Steuerungsinstrument und könne<br />

seine Prüfungsintensität erhöhen. Die Auftragsverwaltung<br />

leide lediglich unter einer Vollzugsschwäche und<br />

könne ohne Systemwechsel verbessert werden.<br />

66.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>beauftragte verkennt nicht die Leistung der<br />

Auftragsverwaltung beim Aufbau der Straßeninfrastruktur.<br />

Heutiger Stand ist jedoch, dass die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />

den Fernverkehr weitgehend aufnehmen und die Bun<strong>des</strong>straßen<br />

ihre zentrale Fernverkehrsfunktion verloren haben.<br />

Dementsprechend dienen die Bun<strong>des</strong>straßen im<br />

Schwerpunkt nicht mehr der Erfüllung einer Bun<strong>des</strong>aufgabe.<br />

Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Aufgabenverteilung<br />

grundlegend zu optimieren. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

will lediglich die eingeräumten Vollzugsschwächen angehen,<br />

indem die Kontrollen durch den Bund ausgebaut<br />

werden. Der Bun<strong>des</strong>beauftragte befürchtet, dass dieser<br />

Ansatz zu einer Verstärkung bürokratischer Strukturen<br />

führt: Eine erhebliche Ausweitung der Kontrollintensität<br />

bringt die Gefahr von Personalzuwachs, längeren Verfahren,<br />

weiteren Vorschriften und einer stärkeren Einmischung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den täglichen Vollzug der Straßenbauverwaltung<br />

mit sich.<br />

Der Bun<strong>des</strong>beauftragte hält an dem Vorschlag fest, dass<br />

der Bund sich auf die Verwaltung der Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />

konzentriert. Damit würden Aufgabe, Verantwortung und<br />

Kompetenz klar zugewiesen. Viele Auf- und Abstufungen<br />

von Straßen, komplizierte Kostenteilungen bei Kreuzungen<br />

und strittige Ausbauten von Umleitungsstrecken<br />

könnten entfallen. Konflikte zwischen Bund und Ländern<br />

würden reduziert und die Straßenbaumittel effizienter<br />

eingesetzt.<br />

Der Vorschlag setzt voraus, dass Artikel 90 Grundgesetz<br />

so geändert wird, dass der Bund die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />

selbst verwaltet, die Bun<strong>des</strong>straßen aber den Ländern zugeordnet<br />

werden. Dies entspräche dem föderativen Geist<br />

<strong>des</strong> Grundgesetzes. Der Bund würde sich auf das Straßennetz<br />

beschränken, das für den nationalen und internationalen<br />

Fernverkehr von Bedeutung ist. Für alle übrigen<br />

Straßen wären die Länder zuständig. Der Bund würde<br />

dazu sowohl das Eigentum an den Bun<strong>des</strong>straßen an die<br />

Länder übertragen als auch die für deren Bau, Betrieb und<br />

Unterhaltung vorgesehenen Finanzmittel.<br />

Diese Finanzmittel könnten vom Bund mit einer Zweckbindung<br />

versehen werden, um ihre Verwendung außerhalb<br />

<strong>des</strong> Straßenbaus zu verhindern. Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten<br />

würde dies aber der angestrebten klaren<br />

Trennung der Verantwortungsbereiche von Bund und<br />

Ländern widersprechen. Zudem werden insbesondere<br />

Bun<strong>des</strong>straßen nach den bisherigen Erfahrungen zu auf-

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