Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 201 – Drucksache 16/160<br />
Lohngleitung einen anderen als den vertraglich vereinbarten<br />
„maßgebenden Stundenlohn“ zugrunde gelegt hatten.<br />
Dies führte bei der Abrechnung der Lohngleitung zu erheblichen<br />
Überzahlungen. Allein in diesen Fällen sind<br />
Beträge in Höhe von rund 9 Mio. Euro zurückzufordern.<br />
65.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Straßenbauverwaltungen<br />
Verträge mit überhöhten oder unzulässigen<br />
Änderungssätzen und nicht maßgebenden Stundenlöhnen<br />
abgeschlossen und abgerechnet haben. Er hat<br />
gefordert, die Änderungssätze der in Frage kommenden<br />
Verträge zu überprüfen sowie Überzahlungen zurückzufordern.<br />
Um Überzahlungen künftig zu vermeiden, hält es der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof für geboten, die Bearbeitungsqualität<br />
zu verbessern. Dies ist besonders wichtig, weil es den<br />
Straßenbauverwaltungen Schwierigkeiten bereitet, nachträgliche<br />
Rückforderungen gegenüber den Auftragnehmern<br />
durchzusetzen:<br />
● Die Länder müssen dabei mit einem hohen eigenen<br />
Verwaltungsaufwand rechnen, da in der überwiegenden<br />
Anzahl der Fälle sich die Auftragnehmer zunächst<br />
weigern, Rückzahlungen zu leisten. In diesen Fällen<br />
müssen die Straßenbauverwaltungen die Rückforderungen<br />
überwiegend gerichtlich durchsetzen.<br />
● In Einzelfällen sind Rückforderungen nicht mehr<br />
durchsetzbar, wenn Auftragnehmer in der Zwischenzeit<br />
Insolvenz beantragt haben.<br />
Die mit der Vergabe von Bauaufträgen befassten Bediensteten<br />
der Straßenbauverwaltungen sind daher speziell zur<br />
Problematik der Lohngleitung fortzubilden.<br />
65.3<br />
Die Straßenbauverwaltungen der Länder haben überwiegend<br />
zeitnah auf die Prüfungsfeststellungen zur Lohngleitung<br />
reagiert. So haben einige Ämter die Hinweise <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bei den noch nicht abgeschlossenen<br />
Baumaßnahmen umgehend umgesetzt und dadurch<br />
erhebliche finanzielle Nachteile für den Bund abgewendet.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich im Rahmen der „Vereinheitlichung<br />
der Vergaberegelungen“ mit den Ländern im<br />
Bereich Hoch-, Wasser- und Straßenbau auf eine einheitliche<br />
Berechnungsformel zur Ermittlung <strong>des</strong> Personalkostenanteils<br />
verständigt. Wegen <strong>des</strong> geringen Aufwands bei<br />
der Prüfung <strong>des</strong> Änderungssatzes von Angeboten mit<br />
Lohngleitung soll die bisher im Wasserbau praktizierte<br />
Regelung auch für den Hoch- und Straßenbau übernommen<br />
werden. Die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes,<br />
dass beim Prüfen <strong>des</strong> Änderungssatzes der für die<br />
Auftragserteilung in Frage kommende Bieter Kalkulationsgrundlagen<br />
nachzuweisen hat, wird das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
im Rahmen der Fortschreibung der Richtlinien<br />
berücksichtigen.<br />
65.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof geht davon aus, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
und die Straßenbauverwaltungen mit<br />
Nachdruck die noch offenen Rückforderungsansprüche<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durchsetzen und mit der Schulung <strong>des</strong> Personals<br />
zugleich sicherstellen, dass neue Verträge auch bezüglich<br />
der Lohngleitung sachgerecht abgeschlossen werden.<br />
66 Vorschlag zur Neuordnung der Verwaltung<br />
der Bun<strong>des</strong>fernstraßen<br />
(Kapitel 1210)<br />
66.0<br />
Der Präsident <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes als Bun<strong>des</strong>beauftragter<br />
für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung empfiehlt<br />
in einem Gutachten, im Rahmen einer Reform <strong>des</strong><br />
Föderalismus auch die Verwaltung der Bun<strong>des</strong>fernstraßen<br />
neu zu ordnen. Der Bund sollte sich auf den Bau und<br />
Betrieb der Bun<strong>des</strong>autobahnen beschränken. Die Länder<br />
sollten die bisherigen Bun<strong>des</strong>straßen übernehmen und<br />
dafür einen angemessenen Finanzausgleich erhalten.<br />
66.1<br />
Der Deutsche Bun<strong>des</strong>tag und der Bun<strong>des</strong>rat haben eine<br />
Kommission zur Modernisierung der bun<strong>des</strong>staatlichen<br />
Ordnung (Bun<strong>des</strong>staatskommission) eingesetzt. Ein bedeutender<br />
Bereich verteilter Zuständigkeiten zwischen<br />
Bund und Ländern ist die Verwaltung von Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />
und Bun<strong>des</strong>straßen (Bun<strong>des</strong>fernstraßen). Als Beitrag<br />
zur Föderalismusreform hat der Präsident <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes als Bun<strong>des</strong>beauftragter für Wirtschaftlichkeit<br />
in der Verwaltung (Bun<strong>des</strong>beauftragter) ein<br />
Gutachten zur Verwaltung der Bun<strong>des</strong>fernstraßen erstellt.<br />
Auch nachdem die Bun<strong>des</strong>staatskommission ihre Arbeit<br />
ohne Ergebnis beendet hat, bleibt das Gutachten aktuell<br />
und sollte bei künftigen Reformbemühungen berücksichtigt<br />
werden.<br />
66.2<br />
Bun<strong>des</strong>fernstraßen sollen in erster Linie dem Fernverkehr<br />
dienen. Das Grundgesetz begründete daher ihren Bau und<br />
ihre Unterhaltung als Bun<strong>des</strong>aufgabe. Seit dem Jahre<br />
1950 hat sich das deutsche Straßennetz jedoch grundlegend<br />
verändert. Das Autobahnnetz hat sich fast versechsfacht<br />
und verknüpft alle wichtigen Lan<strong>des</strong>teile. Demgegenüber<br />
ist das Netz der Bun<strong>des</strong>straßen nur um rund<br />
70 % gewachsen. Dadurch hat sich der Fernverkehr – insbesondere<br />
der Güterverkehr – zunehmend auf die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />
verlagert. Den Bun<strong>des</strong>straßen kommt<br />
heute demgegenüber vorwiegend regionale Verkehrsbedeutung<br />
zu.<br />
Die Länder verwalten die Bun<strong>des</strong>fernstraßen im Auftrag<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Die Lan<strong>des</strong>verwaltungen stehen dabei in einem<br />
Zielkonflikt zwischen Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>interessen.<br />
Dies zeigt sich etwa bei Ortsumgehungen, bei denen