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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 201 – Drucksache 16/160<br />

Lohngleitung einen anderen als den vertraglich vereinbarten<br />

„maßgebenden Stundenlohn“ zugrunde gelegt hatten.<br />

Dies führte bei der Abrechnung der Lohngleitung zu erheblichen<br />

Überzahlungen. Allein in diesen Fällen sind<br />

Beträge in Höhe von rund 9 Mio. Euro zurückzufordern.<br />

65.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

Verträge mit überhöhten oder unzulässigen<br />

Änderungssätzen und nicht maßgebenden Stundenlöhnen<br />

abgeschlossen und abgerechnet haben. Er hat<br />

gefordert, die Änderungssätze der in Frage kommenden<br />

Verträge zu überprüfen sowie Überzahlungen zurückzufordern.<br />

Um Überzahlungen künftig zu vermeiden, hält es der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof für geboten, die Bearbeitungsqualität<br />

zu verbessern. Dies ist besonders wichtig, weil es den<br />

Straßenbauverwaltungen Schwierigkeiten bereitet, nachträgliche<br />

Rückforderungen gegenüber den Auftragnehmern<br />

durchzusetzen:<br />

● Die Länder müssen dabei mit einem hohen eigenen<br />

Verwaltungsaufwand rechnen, da in der überwiegenden<br />

Anzahl der Fälle sich die Auftragnehmer zunächst<br />

weigern, Rückzahlungen zu leisten. In diesen Fällen<br />

müssen die Straßenbauverwaltungen die Rückforderungen<br />

überwiegend gerichtlich durchsetzen.<br />

● In Einzelfällen sind Rückforderungen nicht mehr<br />

durchsetzbar, wenn Auftragnehmer in der Zwischenzeit<br />

Insolvenz beantragt haben.<br />

Die mit der Vergabe von Bauaufträgen befassten Bediensteten<br />

der Straßenbauverwaltungen sind daher speziell zur<br />

Problematik der Lohngleitung fortzubilden.<br />

65.3<br />

Die Straßenbauverwaltungen der Länder haben überwiegend<br />

zeitnah auf die Prüfungsfeststellungen zur Lohngleitung<br />

reagiert. So haben einige Ämter die Hinweise <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bei den noch nicht abgeschlossenen<br />

Baumaßnahmen umgehend umgesetzt und dadurch<br />

erhebliche finanzielle Nachteile für den Bund abgewendet.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich im Rahmen der „Vereinheitlichung<br />

der Vergaberegelungen“ mit den Ländern im<br />

Bereich Hoch-, Wasser- und Straßenbau auf eine einheitliche<br />

Berechnungsformel zur Ermittlung <strong>des</strong> Personalkostenanteils<br />

verständigt. Wegen <strong>des</strong> geringen Aufwands bei<br />

der Prüfung <strong>des</strong> Änderungssatzes von Angeboten mit<br />

Lohngleitung soll die bisher im Wasserbau praktizierte<br />

Regelung auch für den Hoch- und Straßenbau übernommen<br />

werden. Die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes,<br />

dass beim Prüfen <strong>des</strong> Änderungssatzes der für die<br />

Auftragserteilung in Frage kommende Bieter Kalkulationsgrundlagen<br />

nachzuweisen hat, wird das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

im Rahmen der Fortschreibung der Richtlinien<br />

berücksichtigen.<br />

65.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof geht davon aus, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

und die Straßenbauverwaltungen mit<br />

Nachdruck die noch offenen Rückforderungsansprüche<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durchsetzen und mit der Schulung <strong>des</strong> Personals<br />

zugleich sicherstellen, dass neue Verträge auch bezüglich<br />

der Lohngleitung sachgerecht abgeschlossen werden.<br />

66 Vorschlag zur Neuordnung der Verwaltung<br />

der Bun<strong>des</strong>fernstraßen<br />

(Kapitel 1210)<br />

66.0<br />

Der Präsident <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes als Bun<strong>des</strong>beauftragter<br />

für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung empfiehlt<br />

in einem Gutachten, im Rahmen einer Reform <strong>des</strong><br />

Föderalismus auch die Verwaltung der Bun<strong>des</strong>fernstraßen<br />

neu zu ordnen. Der Bund sollte sich auf den Bau und<br />

Betrieb der Bun<strong>des</strong>autobahnen beschränken. Die Länder<br />

sollten die bisherigen Bun<strong>des</strong>straßen übernehmen und<br />

dafür einen angemessenen Finanzausgleich erhalten.<br />

66.1<br />

Der Deutsche Bun<strong>des</strong>tag und der Bun<strong>des</strong>rat haben eine<br />

Kommission zur Modernisierung der bun<strong>des</strong>staatlichen<br />

Ordnung (Bun<strong>des</strong>staatskommission) eingesetzt. Ein bedeutender<br />

Bereich verteilter Zuständigkeiten zwischen<br />

Bund und Ländern ist die Verwaltung von Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />

und Bun<strong>des</strong>straßen (Bun<strong>des</strong>fernstraßen). Als Beitrag<br />

zur Föderalismusreform hat der Präsident <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes als Bun<strong>des</strong>beauftragter für Wirtschaftlichkeit<br />

in der Verwaltung (Bun<strong>des</strong>beauftragter) ein<br />

Gutachten zur Verwaltung der Bun<strong>des</strong>fernstraßen erstellt.<br />

Auch nachdem die Bun<strong>des</strong>staatskommission ihre Arbeit<br />

ohne Ergebnis beendet hat, bleibt das Gutachten aktuell<br />

und sollte bei künftigen Reformbemühungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

66.2<br />

Bun<strong>des</strong>fernstraßen sollen in erster Linie dem Fernverkehr<br />

dienen. Das Grundgesetz begründete daher ihren Bau und<br />

ihre Unterhaltung als Bun<strong>des</strong>aufgabe. Seit dem Jahre<br />

1950 hat sich das deutsche Straßennetz jedoch grundlegend<br />

verändert. Das Autobahnnetz hat sich fast versechsfacht<br />

und verknüpft alle wichtigen Lan<strong>des</strong>teile. Demgegenüber<br />

ist das Netz der Bun<strong>des</strong>straßen nur um rund<br />

70 % gewachsen. Dadurch hat sich der Fernverkehr – insbesondere<br />

der Güterverkehr – zunehmend auf die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />

verlagert. Den Bun<strong>des</strong>straßen kommt<br />

heute demgegenüber vorwiegend regionale Verkehrsbedeutung<br />

zu.<br />

Die Länder verwalten die Bun<strong>des</strong>fernstraßen im Auftrag<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Die Lan<strong>des</strong>verwaltungen stehen dabei in einem<br />

Zielkonflikt zwischen Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>interessen.<br />

Dies zeigt sich etwa bei Ortsumgehungen, bei denen

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