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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 145 – Drucksache 16/160<br />

Ein Versuch, die Ergebnisse der Experimentalprogramme<br />

zur Bewaffnung der neuen Korvette der Marine zu nutzen<br />

und die Rakete dort als leichten Seezielflugkörper zu integrieren,<br />

scheiterte ebenfalls aus finanziellen Gründen.<br />

Die noch notwendigen Entwicklungskosten in Höhe von<br />

70 Mio. Euro (deutscher Anteil) wollte die Marine nicht<br />

tragen.<br />

Der multinationale Lenkungsausschuss beschloss daher<br />

im September 2003 wegen fehlender Finanzmittel die<br />

gemeinsamen Arbeiten zu beenden, obwohl die Experimentalprogramme<br />

erfolgreich abgeschlossen worden<br />

waren. Das BWB legte dem Bun<strong>des</strong>ministerium Mitte<br />

August 2004 einen Abschlussbericht vor, von dem jedoch<br />

weder die Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums noch der<br />

Rechnungsprüfungsausschuss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Rechnungsprüfungsausschuss)<br />

unterrichtet wurden. Nach der Beschlusslage <strong>des</strong><br />

Rechnungsprüfungsausschusses ist das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

u. a. verpflichtet, den Ausschuss zu unterrichten,<br />

wenn es Vorhabenabbrüche mit finanziellen Auswirkungen<br />

über 25 Mio. Euro beabsichtigt. Insofern ist entsprechend<br />

den „25 Mio. Euro Vorlagen“ beim Haushaltsausschuss<br />

für geplante Vorhaben zu verfahren.<br />

22.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Bun<strong>des</strong>wehr<br />

teure Experimentalprogramme in die Wege geleitet<br />

hat, ohne vorher genau zu klären, ob und wie ein<br />

positiver Programmerfolg später verwertet werden kann.<br />

Nach seiner Ansicht sind Managementfehler ursächlich<br />

dafür, dass nunmehr den Ausgaben von insgesamt<br />

45 Mio. Euro kein militärischer Nutzen gegenübersteht.<br />

Derartige Fehler müssten und könnten gerade am Beginn<br />

eines Rüstungsvorhabens vermieden werden.<br />

Vermeidbare Fehler waren nach seiner Auffassung insbesondere,<br />

dass<br />

● die teuren Experimentalprogramme begonnen wurden,<br />

ohne zu klären, ob die spätere Entwicklung und Beschaffung<br />

der Raketen in die Finanzplanung eingepasst<br />

werden konnten,<br />

● ein Taktisches Konzept erst drei Jahre nach Beginn<br />

<strong>des</strong> ersten Experimentalprogramms unterzeichnet<br />

wurde,<br />

● ein zweites Experimentalprogramm vor Abwarten der<br />

Ergebnisse <strong>des</strong> ersten in die Wege geleitet wurde und<br />

● die Verträge zum zweiten Experimentalprogramm zu<br />

einem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, zu dem bereits<br />

entschieden war, das Vorhaben zu beenden.<br />

Darüber hinaus hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof kritisiert,<br />

dass trotz einschlägiger Regelungen die Ausschüsse <strong>des</strong><br />

Deutschen Bun<strong>des</strong>tages und die Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

nicht informiert wurden. Er hat gefordert,<br />

den Rechnungsprüfungsausschuss vom ergebnislosen Abschluss<br />

<strong>des</strong> Vorhabens zu unterrichten. Zudem sollte das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium Regressansprüche prüfen, da das<br />

zweite Experimentalprogramm noch zu einem Zeitpunkt<br />

beauftragt wurde, zu dem die Beendigung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

schon entschieden war.<br />

22.3<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums war das weitere<br />

Vorgehen bei einem positiven Abschluss der Experimentalprogramme<br />

geklärt. Daher hätten nicht Managementfehler,<br />

sondern Auswahlentscheidungen vor dem<br />

Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel dazu geführt,<br />

dass der Lenkflugkörper nicht entwickelt und beschafft<br />

wurde. Den Ausgaben stehe sehr wohl ein Nutzen gegenüber.<br />

Die Experimentalergebnisse könnten für Folgeaktivitäten<br />

genutzt werden, sofern diese künftig finanziert<br />

werden könnten.<br />

Allerdings hat das Bun<strong>des</strong>ministerium eingeräumt, dass<br />

das BWB schon Ende <strong>des</strong> Jahres 1991 den Auftrag zur<br />

Experimentalstudie erteilt hatte, bevor der militärische<br />

Bedarf detailliert festgestellt und dokumentiert war. Es<br />

hält weiterhin die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, dass<br />

weder die Experimentalstudie noch die bedarfsbegründenden<br />

Unterlagen der Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

vorgelegt worden sind, für berechtigt. Die Gründe hierfür<br />

seien heute nicht mehr nachvollziehbar.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat bestätigt, dass die Verträge<br />

zum zweiten Experimentalprogramm abgeschlossen wurden,<br />

obwohl der Inspekteur <strong>des</strong> Heeres entschieden hatte,<br />

das Vorhaben zu beenden. Die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

angeregte Regressprüfung halte es aber nicht für angezeigt.<br />

Das Programm sei für einen „qualifizierten Abschluss“<br />

der Experimentalphase erforderlich gewesen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf verwiesen, dass der<br />

deutsche Anteil an der Studie auf 19,2 Mio. Euro<br />

(37,5 Mio. DM) begrenzt gewesen sei. Die Wertgrenze<br />

von 25 Mio. Euro (50 Mio. DM) zur Vorlagepflicht an<br />

den Haushaltsausschuss sei daher nicht überschritten<br />

worden.<br />

22.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt bei seiner Bewertung,<br />

dass am Anfang <strong>des</strong> Vorhabens Managementfehler standen,<br />

die vermeidbar waren. So hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

eingeräumt, dass die Studien lange vor der Festlegung<br />

<strong>des</strong> militärischen Bedarfs beauftragt worden waren<br />

und die Leitung unzureichend unterrichtet war. Weiterhin<br />

sind die Haushaltsmittel nicht erst seit dem Jahre 1998<br />

begrenzt; dies hätte rechtzeitig vor Beauftragung der Experimentalprogramme<br />

berücksichtigt werden können und<br />

müssen. Ein Managementfehler ist es auch, wenn mit zusätzlichen<br />

Haushaltsmitteln eine anderweitige Verwertbarkeit<br />

der Studienergebnisse gesichert werden soll, ohne<br />

dass sich dafür kurzfristig konkrete Möglichkeiten abzeichnen.<br />

Die beschleunigte Entwicklung der Militärtechnik<br />

lässt Studienergebnisse in diesem Bereich schnell veralten.<br />

So ist auch jetzt nicht erkennbar und nicht mehr zu<br />

erwarten, dass den Ausgaben von 32,3 Mio. Euro, ergänzt<br />

um weitere 12,7 Mio. Euro für einen „qualifizierten Abschluss“,<br />

irgendein militärischer Nutzen gegenüberstehen

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