Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 145 – Drucksache 16/160<br />
Ein Versuch, die Ergebnisse der Experimentalprogramme<br />
zur Bewaffnung der neuen Korvette der Marine zu nutzen<br />
und die Rakete dort als leichten Seezielflugkörper zu integrieren,<br />
scheiterte ebenfalls aus finanziellen Gründen.<br />
Die noch notwendigen Entwicklungskosten in Höhe von<br />
70 Mio. Euro (deutscher Anteil) wollte die Marine nicht<br />
tragen.<br />
Der multinationale Lenkungsausschuss beschloss daher<br />
im September 2003 wegen fehlender Finanzmittel die<br />
gemeinsamen Arbeiten zu beenden, obwohl die Experimentalprogramme<br />
erfolgreich abgeschlossen worden<br />
waren. Das BWB legte dem Bun<strong>des</strong>ministerium Mitte<br />
August 2004 einen Abschlussbericht vor, von dem jedoch<br />
weder die Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums noch der<br />
Rechnungsprüfungsausschuss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Rechnungsprüfungsausschuss)<br />
unterrichtet wurden. Nach der Beschlusslage <strong>des</strong><br />
Rechnungsprüfungsausschusses ist das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
u. a. verpflichtet, den Ausschuss zu unterrichten,<br />
wenn es Vorhabenabbrüche mit finanziellen Auswirkungen<br />
über 25 Mio. Euro beabsichtigt. Insofern ist entsprechend<br />
den „25 Mio. Euro Vorlagen“ beim Haushaltsausschuss<br />
für geplante Vorhaben zu verfahren.<br />
22.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Bun<strong>des</strong>wehr<br />
teure Experimentalprogramme in die Wege geleitet<br />
hat, ohne vorher genau zu klären, ob und wie ein<br />
positiver Programmerfolg später verwertet werden kann.<br />
Nach seiner Ansicht sind Managementfehler ursächlich<br />
dafür, dass nunmehr den Ausgaben von insgesamt<br />
45 Mio. Euro kein militärischer Nutzen gegenübersteht.<br />
Derartige Fehler müssten und könnten gerade am Beginn<br />
eines Rüstungsvorhabens vermieden werden.<br />
Vermeidbare Fehler waren nach seiner Auffassung insbesondere,<br />
dass<br />
● die teuren Experimentalprogramme begonnen wurden,<br />
ohne zu klären, ob die spätere Entwicklung und Beschaffung<br />
der Raketen in die Finanzplanung eingepasst<br />
werden konnten,<br />
● ein Taktisches Konzept erst drei Jahre nach Beginn<br />
<strong>des</strong> ersten Experimentalprogramms unterzeichnet<br />
wurde,<br />
● ein zweites Experimentalprogramm vor Abwarten der<br />
Ergebnisse <strong>des</strong> ersten in die Wege geleitet wurde und<br />
● die Verträge zum zweiten Experimentalprogramm zu<br />
einem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, zu dem bereits<br />
entschieden war, das Vorhaben zu beenden.<br />
Darüber hinaus hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof kritisiert,<br />
dass trotz einschlägiger Regelungen die Ausschüsse <strong>des</strong><br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>tages und die Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
nicht informiert wurden. Er hat gefordert,<br />
den Rechnungsprüfungsausschuss vom ergebnislosen Abschluss<br />
<strong>des</strong> Vorhabens zu unterrichten. Zudem sollte das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium Regressansprüche prüfen, da das<br />
zweite Experimentalprogramm noch zu einem Zeitpunkt<br />
beauftragt wurde, zu dem die Beendigung <strong>des</strong> Vorhabens<br />
schon entschieden war.<br />
22.3<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums war das weitere<br />
Vorgehen bei einem positiven Abschluss der Experimentalprogramme<br />
geklärt. Daher hätten nicht Managementfehler,<br />
sondern Auswahlentscheidungen vor dem<br />
Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel dazu geführt,<br />
dass der Lenkflugkörper nicht entwickelt und beschafft<br />
wurde. Den Ausgaben stehe sehr wohl ein Nutzen gegenüber.<br />
Die Experimentalergebnisse könnten für Folgeaktivitäten<br />
genutzt werden, sofern diese künftig finanziert<br />
werden könnten.<br />
Allerdings hat das Bun<strong>des</strong>ministerium eingeräumt, dass<br />
das BWB schon Ende <strong>des</strong> Jahres 1991 den Auftrag zur<br />
Experimentalstudie erteilt hatte, bevor der militärische<br />
Bedarf detailliert festgestellt und dokumentiert war. Es<br />
hält weiterhin die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, dass<br />
weder die Experimentalstudie noch die bedarfsbegründenden<br />
Unterlagen der Leitung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
vorgelegt worden sind, für berechtigt. Die Gründe hierfür<br />
seien heute nicht mehr nachvollziehbar.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat bestätigt, dass die Verträge<br />
zum zweiten Experimentalprogramm abgeschlossen wurden,<br />
obwohl der Inspekteur <strong>des</strong> Heeres entschieden hatte,<br />
das Vorhaben zu beenden. Die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
angeregte Regressprüfung halte es aber nicht für angezeigt.<br />
Das Programm sei für einen „qualifizierten Abschluss“<br />
der Experimentalphase erforderlich gewesen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf verwiesen, dass der<br />
deutsche Anteil an der Studie auf 19,2 Mio. Euro<br />
(37,5 Mio. DM) begrenzt gewesen sei. Die Wertgrenze<br />
von 25 Mio. Euro (50 Mio. DM) zur Vorlagepflicht an<br />
den Haushaltsausschuss sei daher nicht überschritten<br />
worden.<br />
22.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt bei seiner Bewertung,<br />
dass am Anfang <strong>des</strong> Vorhabens Managementfehler standen,<br />
die vermeidbar waren. So hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
eingeräumt, dass die Studien lange vor der Festlegung<br />
<strong>des</strong> militärischen Bedarfs beauftragt worden waren<br />
und die Leitung unzureichend unterrichtet war. Weiterhin<br />
sind die Haushaltsmittel nicht erst seit dem Jahre 1998<br />
begrenzt; dies hätte rechtzeitig vor Beauftragung der Experimentalprogramme<br />
berücksichtigt werden können und<br />
müssen. Ein Managementfehler ist es auch, wenn mit zusätzlichen<br />
Haushaltsmitteln eine anderweitige Verwertbarkeit<br />
der Studienergebnisse gesichert werden soll, ohne<br />
dass sich dafür kurzfristig konkrete Möglichkeiten abzeichnen.<br />
Die beschleunigte Entwicklung der Militärtechnik<br />
lässt Studienergebnisse in diesem Bereich schnell veralten.<br />
So ist auch jetzt nicht erkennbar und nicht mehr zu<br />
erwarten, dass den Ausgaben von 32,3 Mio. Euro, ergänzt<br />
um weitere 12,7 Mio. Euro für einen „qualifizierten Abschluss“,<br />
irgendein militärischer Nutzen gegenüberstehen