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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 111 – Drucksache 16/160<br />

kein unmittelbarer Bezug zum Spitzensport gegeben sei.<br />

Künftig werde das Bun<strong>des</strong>institut das erhebliche Bun<strong>des</strong>interesse<br />

aber genauer darlegen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat angekündigt, die Abstimmungen<br />

innerhalb <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>institutes zu verbessern.<br />

Die Terminüberwachung sei inzwischen durch ein neues<br />

Informationssystem gewährleistet.<br />

Die Rückstände bei der Anforderung und Auswertung<br />

von Forschungsberichten hat das Bun<strong>des</strong>ministerium auf<br />

Personalreduzierungen und -wechsel zurückgeführt. Die<br />

Rückstände seien inzwischen weitgehend abgearbeitet.<br />

Die Forschungsergebnisse würden in der Regel bereits<br />

weit vor Abgabe <strong>des</strong> Abschlussberichtes zwischen dem<br />

Bun<strong>des</strong>institut, dem Zuwendungsempfänger und sonstigen<br />

Stellen umfassend erörtert. Außerdem fließe der Erkenntnisgewinn<br />

aus den geförderten Projekten in viele<br />

Maßnahmen ein, die zur Sportförderpolitik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

gehörten.<br />

5.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

angekündigte Überarbeitung der vom Bun<strong>des</strong>institut<br />

wahrzunehmenden Aufgaben für dringend geboten. Er<br />

sieht dabei eine Ausdehnung der Forschungsförderung<br />

über den Spitzensport hinaus als eine unzulässige Erweiterung<br />

der verfassungsmäßigen Grenzen der Zuständigkeit<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Sport an. Ein Recht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums,<br />

seine Befugnisse nach eigenem Ermessen zu<br />

bestimmen, besteht nicht.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof schließt sich den Einschätzungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums zur Notwendigkeit der Ressortforschung<br />

nicht an. Die Ressortforschung ist haushaltsrechtlich<br />

nur vertretbar, wenn die angestrebten<br />

Ergebnisse vom Ressort umgesetzt werden. Die allgemeine<br />

Aussage, Erkenntnisgewinne aus geförderten Projekten<br />

seien in die Sportförderpolitik eingeflossen, hat<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium in keinem Fall belegt. Es forderte<br />

über Jahre nicht einmal die ausstehenden wissenschaftlichen<br />

Ergebnisse ein. Personalengpässe beim Bun<strong>des</strong>institut<br />

können solche lang anhaltenden Mängel nicht überzeugend<br />

erklären.<br />

Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium behauptete frühzeitige und<br />

intensive Prüfung <strong>des</strong> erheblichen Bun<strong>des</strong>interesses ist<br />

weder durch die eingesehenen Unterlagen noch im Ergebnis<br />

der Entscheidungsprozesse belegt. Das Bun<strong>des</strong>institut<br />

sollte das Bun<strong>des</strong>interesse an einer Förderung im Bewilligungsverfahren<br />

frühzeitig und präzise begründen. Hinsichtlich<br />

der Beanstandungen bei der Überwachung der<br />

Projekte erwartet der Bun<strong>des</strong>rechnungshof, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

seine Zusicherung einhält, die Mängel<br />

kurzfristig zu beseitigen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt, die Aufgaben <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>institutes eindeutig und verfassungskonform klarzustellen<br />

und die Mängel <strong>des</strong> Förderverfahrens nachhaltig<br />

abzustellen.<br />

6 Notwendigkeit und Angemessenheit<br />

von Bun<strong>des</strong>leistungen für Dienststelle<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin<br />

überprüfen<br />

(Kapitel 0640 Titel 632 33)<br />

6.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern erstattet dem Land<br />

Berlin seit mehr als 50 Jahren die Aufwendungen für die<br />

„Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der<br />

nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen<br />

Deutschen Wehrmacht“ in Höhe von etwa 19 Mio. Euro<br />

jährlich. Die Rechtsgrundlagen für ihre Tätigkeit sind<br />

teilweise überholt, die Aufgaben sind nicht klar beschrieben.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern sollte untersuchen,<br />

ob die Aufgaben nach Art und Umfang noch<br />

erforderlich und die Erstattungsleistungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

der Höhe nach notwendig und angemessen sind. Dies ist<br />

umso dringlicher, da der Bund eine Übernahme der<br />

Dienststelle beabsichtigt.<br />

6.1<br />

Nach dem Zweiten Weltkrieg beauftragten die Alliierten<br />

die „Wehrmachtsauskunftsstelle für Kriegerverluste und<br />

Kriegsgefangene“, Auskünfte über deutsche Wehrmachtsangehörige<br />

und ausländische Kriegsgefangene zu erteilen.<br />

Aufgrund ihres Alliiertenstatus wurde die WASt seinerzeit<br />

als Behörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin weitergeführt. Sie<br />

trägt heute den Namen „Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung<br />

der nächsten Angehörigen von Gefallenen<br />

der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (WASt)“. Die<br />

WASt hat etwa 400 Beschäftigte und gehört zur Senatsverwaltung<br />

für Gesundheit und Soziales <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin.<br />

Der Bund verpflichtete sich im Jahre 1951 in einer vertraglichen<br />

Vereinbarung, dem Land Berlin die Personalund<br />

Sachausgaben der WASt zu erstatten. Die jährlichen<br />

Aufwendungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) betragen heute etwa 19 Mio. Euro.<br />

Die WASt verfügt über umfangreiche Datensammlungen,<br />

mit denen sie insbesondere Auskünfte zu Wehrmachtsangehörigen<br />

erteilen kann. Nach ihren jährlichen Berichten<br />

an das Bun<strong>des</strong>ministerium bearbeitet die WASt u. a.<br />

● Kriegsgräberangelegenheiten,<br />

● Sterbefallanzeigen,<br />

● Dienstzeitbescheinigungen,<br />

● Kriegsgefangenschaftsnachweise,<br />

● Auskünfte zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen<br />

und zu Zwangsarbeitern sowie<br />

● Auskünfte zu Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge.

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