Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 111 – Drucksache 16/160<br />
kein unmittelbarer Bezug zum Spitzensport gegeben sei.<br />
Künftig werde das Bun<strong>des</strong>institut das erhebliche Bun<strong>des</strong>interesse<br />
aber genauer darlegen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat angekündigt, die Abstimmungen<br />
innerhalb <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>institutes zu verbessern.<br />
Die Terminüberwachung sei inzwischen durch ein neues<br />
Informationssystem gewährleistet.<br />
Die Rückstände bei der Anforderung und Auswertung<br />
von Forschungsberichten hat das Bun<strong>des</strong>ministerium auf<br />
Personalreduzierungen und -wechsel zurückgeführt. Die<br />
Rückstände seien inzwischen weitgehend abgearbeitet.<br />
Die Forschungsergebnisse würden in der Regel bereits<br />
weit vor Abgabe <strong>des</strong> Abschlussberichtes zwischen dem<br />
Bun<strong>des</strong>institut, dem Zuwendungsempfänger und sonstigen<br />
Stellen umfassend erörtert. Außerdem fließe der Erkenntnisgewinn<br />
aus den geförderten Projekten in viele<br />
Maßnahmen ein, die zur Sportförderpolitik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
gehörten.<br />
5.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
angekündigte Überarbeitung der vom Bun<strong>des</strong>institut<br />
wahrzunehmenden Aufgaben für dringend geboten. Er<br />
sieht dabei eine Ausdehnung der Forschungsförderung<br />
über den Spitzensport hinaus als eine unzulässige Erweiterung<br />
der verfassungsmäßigen Grenzen der Zuständigkeit<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Sport an. Ein Recht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums,<br />
seine Befugnisse nach eigenem Ermessen zu<br />
bestimmen, besteht nicht.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof schließt sich den Einschätzungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums zur Notwendigkeit der Ressortforschung<br />
nicht an. Die Ressortforschung ist haushaltsrechtlich<br />
nur vertretbar, wenn die angestrebten<br />
Ergebnisse vom Ressort umgesetzt werden. Die allgemeine<br />
Aussage, Erkenntnisgewinne aus geförderten Projekten<br />
seien in die Sportförderpolitik eingeflossen, hat<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium in keinem Fall belegt. Es forderte<br />
über Jahre nicht einmal die ausstehenden wissenschaftlichen<br />
Ergebnisse ein. Personalengpässe beim Bun<strong>des</strong>institut<br />
können solche lang anhaltenden Mängel nicht überzeugend<br />
erklären.<br />
Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium behauptete frühzeitige und<br />
intensive Prüfung <strong>des</strong> erheblichen Bun<strong>des</strong>interesses ist<br />
weder durch die eingesehenen Unterlagen noch im Ergebnis<br />
der Entscheidungsprozesse belegt. Das Bun<strong>des</strong>institut<br />
sollte das Bun<strong>des</strong>interesse an einer Förderung im Bewilligungsverfahren<br />
frühzeitig und präzise begründen. Hinsichtlich<br />
der Beanstandungen bei der Überwachung der<br />
Projekte erwartet der Bun<strong>des</strong>rechnungshof, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
seine Zusicherung einhält, die Mängel<br />
kurzfristig zu beseitigen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt, die Aufgaben <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>institutes eindeutig und verfassungskonform klarzustellen<br />
und die Mängel <strong>des</strong> Förderverfahrens nachhaltig<br />
abzustellen.<br />
6 Notwendigkeit und Angemessenheit<br />
von Bun<strong>des</strong>leistungen für Dienststelle<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin<br />
überprüfen<br />
(Kapitel 0640 Titel 632 33)<br />
6.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern erstattet dem Land<br />
Berlin seit mehr als 50 Jahren die Aufwendungen für die<br />
„Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der<br />
nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen<br />
Deutschen Wehrmacht“ in Höhe von etwa 19 Mio. Euro<br />
jährlich. Die Rechtsgrundlagen für ihre Tätigkeit sind<br />
teilweise überholt, die Aufgaben sind nicht klar beschrieben.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern sollte untersuchen,<br />
ob die Aufgaben nach Art und Umfang noch<br />
erforderlich und die Erstattungsleistungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
der Höhe nach notwendig und angemessen sind. Dies ist<br />
umso dringlicher, da der Bund eine Übernahme der<br />
Dienststelle beabsichtigt.<br />
6.1<br />
Nach dem Zweiten Weltkrieg beauftragten die Alliierten<br />
die „Wehrmachtsauskunftsstelle für Kriegerverluste und<br />
Kriegsgefangene“, Auskünfte über deutsche Wehrmachtsangehörige<br />
und ausländische Kriegsgefangene zu erteilen.<br />
Aufgrund ihres Alliiertenstatus wurde die WASt seinerzeit<br />
als Behörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin weitergeführt. Sie<br />
trägt heute den Namen „Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung<br />
der nächsten Angehörigen von Gefallenen<br />
der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (WASt)“. Die<br />
WASt hat etwa 400 Beschäftigte und gehört zur Senatsverwaltung<br />
für Gesundheit und Soziales <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin.<br />
Der Bund verpflichtete sich im Jahre 1951 in einer vertraglichen<br />
Vereinbarung, dem Land Berlin die Personalund<br />
Sachausgaben der WASt zu erstatten. Die jährlichen<br />
Aufwendungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) betragen heute etwa 19 Mio. Euro.<br />
Die WASt verfügt über umfangreiche Datensammlungen,<br />
mit denen sie insbesondere Auskünfte zu Wehrmachtsangehörigen<br />
erteilen kann. Nach ihren jährlichen Berichten<br />
an das Bun<strong>des</strong>ministerium bearbeitet die WASt u. a.<br />
● Kriegsgräberangelegenheiten,<br />
● Sterbefallanzeigen,<br />
● Dienstzeitbescheinigungen,<br />
● Kriegsgefangenschaftsnachweise,<br />
● Auskünfte zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen<br />
und zu Zwangsarbeitern sowie<br />
● Auskünfte zu Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge.