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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 76 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

● Im Haushalt der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit steigen die<br />

Ausgaben von rund 52,6 Mrd. Euro im Jahre 2001 auf<br />

rund 58 Mrd. Euro im Jahre <strong>2005</strong>.<br />

● Im Bun<strong>des</strong>haushalt steigen die Ausgaben für den Arbeitsmarkt<br />

von rund 15,4 Mrd. Euro im Jahre 2001 auf<br />

rund 33,6 Mrd. Euro im Jahre <strong>2005</strong> (ohne Berücksichtigung<br />

der sich abzeichnenden Mehrausgaben für das<br />

Arbeitslosengeld II).<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung hat versucht, dieser Entwicklung<br />

mit einem Maßnahmenbündel gegenzusteuern. So soll<br />

durch eine Reihe struktureller Reformmaßnahmen der<br />

Arbeitsmarkt flexibler und die Arbeitsvermittlung effizienter<br />

gestaltet werden. Ein Kernstück der Strukturreformen<br />

ist das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen<br />

am Arbeitsmarkt (sog. Hartz IV).<br />

Die neuen Regelungen sind im Wesentlichen zum<br />

1. Januar <strong>2005</strong> in Kraft getreten. Sie sehen u. a. vor, Arbeitslosenhilfe<br />

und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer<br />

neuen Leistung – der Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

mit dem so genannten Arbeitslosengeld II – zusammenzuführen.<br />

Der Bund trägt die Kosten der Grundsicherung<br />

und beteiligt sich an den von den Kommunen zu tragenden<br />

Leistungen für Unterkunft und Heizung. Im Ergebnis<br />

sollen die Kommunen zur Stärkung ihrer Investitionskraft<br />

und zur Finanzierung der Kinderbetreuung ab dem Jahre<br />

<strong>2005</strong> um 2,5 Mrd. Euro jährlich entlastet werden. Auf der<br />

Grundlage einer umfassenden Be- und Entlastungsrechnung<br />

für die Kommunen (Datenbasis: Sommer 2004)<br />

legte der Gesetzgeber den Bun<strong>des</strong>anteil für diese Leistungen<br />

(Unterkunft und Heizung) für die Zeit ab dem<br />

1. Januar <strong>2005</strong> zunächst auf 29,1 % fest. Dieser Anteil<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wird zu bestimmten Zeitpunkten anhand aktuell<br />

vorliegender Zahlen überprüft und ggf. angepasst<br />

(sog. Revision).<br />

Die im Bun<strong>des</strong>haushalt <strong>2005</strong> veranschlagten Arbeitsmarktausgaben<br />

entfallen im Wesentlichen auf die Leistungen<br />

der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Soll<br />

<strong>2005</strong>: rund 27,7 Mrd. Euro) sowie auf den Bun<strong>des</strong>zuschuss<br />

an die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit von (Soll<br />

<strong>2005</strong>: 4,0 Mrd. Euro). Die im Kapitel 0912 Titelgruppe<br />

01 veranschlagten Leistungen der Grundsicherung setzen<br />

sich zusammen insbesondere aus den Ansätzen für<br />

● Arbeitslosengeld II (Soll <strong>2005</strong>: 14,6 Mrd. Euro),<br />

● Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Soll <strong>2005</strong>:<br />

6,55 Mrd. Euro),<br />

● Beteiligung an Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />

(Soll <strong>2005</strong>: 3,2 Mrd. Euro),<br />

● Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung<br />

(Soll <strong>2005</strong>: 3,27 Mrd. Euro).<br />

Für den Haushaltsverlauf <strong>2005</strong> ist absehbar, dass bei den<br />

Leistungen der Grundsicherung der Ansatz für das<br />

Arbeitslosengeld II bei weitem nicht ausreichen wird.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat bereits Mitte <strong>des</strong> Jahres <strong>2005</strong><br />

hierfür eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu<br />

8 Mrd. Euro bewilligt. Begründet wird diese zusätzliche<br />

Ermächtigung mit der gegenüber den Annahmen zum<br />

Haushalt <strong>2005</strong> gestiegenen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften<br />

und den höheren durchschnittlichen Geldleistungen<br />

pro Bedarfsgemeinschaft. Lagen dem Sollansatz<br />

<strong>2005</strong> im Jahresdurchschnitt geschätzte rund 2,5 Millionen<br />

Bedarfgemeinschaften mit durchschnittlichen Geldleistungen<br />

pro Bedarfsgemeinschaft von monatlich rund<br />

484 Euro zugrunde, betrug die Anzahl im Mai <strong>2005</strong> rund<br />

3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit monatlichen<br />

Geldleistungen von rund 577 Euro. Anfang Juni <strong>2005</strong> war<br />

der Ansatz von 14,6 Mrd. Euro bereits in Höhe von rund<br />

10,2 Mrd. Euro ausgeschöpft. Der überplanmäßige Betrag<br />

von 8,0 Mrd. Euro soll bei konstanten Monatsausgaben<br />

ausreichen, den Bedarf zumin<strong>des</strong>t bis November<br />

<strong>2005</strong> zu decken. Wegen der noch nicht vollständig eingerichteten<br />

Arbeitsgemeinschaften vor Ort und der im Aufbau<br />

befindlichen Vermittlungs- und Betreuungsstrukturen<br />

bestehen über den Gesamtbedarf noch erhebliche Unwägbarkeiten.<br />

Mögliche Minderausgaben von rund 2,0 Mrd. Euro sieht<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium bei der Beteiligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die im<br />

Rahmen der Revision vorgenommenen Überprüfungen<br />

wiesen darauf hin, dass die Kommunen bereits mit einem<br />

deutlich niedrigeren Bun<strong>des</strong>anteil (geschätzt 7,3 % statt<br />

29,1 %) um rund 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Auch<br />

bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und den<br />

Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung<br />

werden Minderausgaben von rund 1,0 Mrd. Euro erwartet.<br />

Zudem sollen die Ausgaben für das Wohngeld<br />

von rund 3,0 Mrd. Euro im Jahre 2004 (Ist) auf rund<br />

0,9 Mrd. Euro im Jahre <strong>2005</strong> sinken.<br />

Hinzu kommt auf der Einnahmeseite ein veranschlagter<br />

so genannter Aussteuerungsbetrag von rund 6,7 Mrd.<br />

Euro, den der Bund von der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit für<br />

Arbeitslosengeldempfänger erhält, die in das neue<br />

Arbeitslosengeld II wechseln. Haushaltsentlastend wirkt<br />

sich dies im Ergebnis für den Bun<strong>des</strong>haushalt jedoch nur<br />

insoweit aus, als der Betrag über dem veranschlagten<br />

Bun<strong>des</strong>zuschuss liegt, also in Höhe von 2,7 Mrd. Euro.<br />

Per saldo ist jedoch im Bereich der Arbeitsmarktleistungen<br />

im Jahre <strong>2005</strong> eine deutliche Mehrbelastung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>haushalts zu verzeichnen. Ob die Gesamtwirkungen<br />

der Arbeitsmarktreformen zumin<strong>des</strong>t mittelfristig zu<br />

einer finanziellen Entlastung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts führen,<br />

bleibt abzuwarten.<br />

In den letzten Jahren war zu beobachten, dass die Haushaltsmittel<br />

insbesondere für die Arbeitslosenhilfe regelmäßig<br />

und zum Teil deutlich zu gering veranschlagt waren<br />

(vgl. Tabelle 2). Dieser Trend ist auch bei dem an die<br />

Stelle der früheren Arbeitslosenhilfe getretenen Arbeitslosengeld<br />

II festzustellen. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen,<br />

dass durch die Einführung der neuen Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende eine belastbare Abschätzung<br />

<strong>des</strong> Ausgabebedarfs für den Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

erheblich erschwert war.

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