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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 210 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Ausplanung <strong>des</strong> Strukturmodells 2010 die Anzahl an den<br />

künftig reduzierten Hubschrauberbestand anzupassen. Im<br />

Übrigen habe es die unterschiedlichen Flugstundenvorgaben<br />

<strong>des</strong> Heeres und der Luftwaffe für die Inübunghalter<br />

vereinheitlicht und reduziert.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof rechnet mit jährlichen Einsparungen<br />

von Betriebskosten in Millionenhöhe, die Haushaltsmittel<br />

für dringend benötigte Investitionen frei machen<br />

können.<br />

77 Risiken bei der Beschaffung<br />

<strong>des</strong> Eurofighter<br />

(Kapitel 1419 Titel 554 05)<br />

77.0<br />

Der Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages ist<br />

einer Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gefolgt und<br />

hat die Beschaffung der zweiten Tranche Eurofighter unter<br />

eine Reihe von Auflagen gestellt.<br />

77.1<br />

Aufgrund eines im Jahre 1987 geschlossenen Entwicklungsvertrages<br />

und eines im Jahre 1998 abgeschlossenen<br />

Beschaffungsrahmenvertrages soll Deutschland in drei<br />

Tranchen 180 Eurofighter erhalten. Die Auslieferung der<br />

ersten Tranche mit 44 Flugzeugen begann im Jahre 2003.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

beabsichtigte im Jahre 2004 die Beschaffung mit<br />

der zweiten Tranche (deutscher Anteil: 68 Kampfflugzeuge)<br />

fortzusetzen. Da wegen Abstimmungsschwierigkeiten<br />

der Partnernationen untereinander und mit der<br />

Industrie das Bun<strong>des</strong>ministerium vor der Sommerpause<br />

2004 <strong>des</strong> Parlaments bis auf zwei Preisvereinbarungen<br />

noch keine schlussverhandelten Verträge vorlegen<br />

konnte, bat es in einer Vorlage vom 28. Mai 2004 den<br />

Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Haushaltsausschuss),<br />

die Verträge auch in der sitzungsfreien<br />

Zeit abschließen zu können. Der Haushaltsausschuss<br />

sollte nachträglich über die Vertragsabschlüsse unterrichtet<br />

werden. Gleichzeitig erbat das Bun<strong>des</strong>ministerium die<br />

Zustimmung u. a. zum Ersatz von veralteten Bauteilen<br />

und zur Fortentwicklung <strong>des</strong> Eurofighter auch zum Jagdbomber.<br />

Die zusätzlichen Maßnahmen sollten 425 Mio.<br />

Euro (deutscher Anteil) kosten.<br />

77.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte die Vorlage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

der Finanzen einschließlich der Beiträge <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums an den Haushaltsausschuss und<br />

nahm am 9. Juni 2004 in einem Bericht nach § 88 Abs. 2<br />

BHO dazu Stellung. In diesem Bericht hat er den Umfang<br />

und die Risiken der erbetenen Ermächtigung aufgezeigt.<br />

Er hat geraten, sie nicht zu erteilen. Das vom Parlament<br />

aufgrund langjähriger Erfahrungen vorgegebene Verfahren<br />

zur Kontrolle der Vertragsabschlüsse im Verteidigungsbereich<br />

habe sich bewährt und sollte nicht bei ei-<br />

nem der wichtigsten und teuersten Vorhaben der<br />

Bun<strong>des</strong>wehr aufgegeben werden.<br />

Weiterhin hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof den Haushaltsausschuss<br />

über die aktuellen Schwächen der Entwicklung<br />

und Beschaffung <strong>des</strong> Waffensystems Eurofighter unterrichtet.<br />

Er hat u. a. empfohlen, sich vor der Bewilligung<br />

zusätzlicher Ausgaben darstellen zu lassen,<br />

● welches Entwicklungsergebnis tatsächlich mit den Finanzmitteln<br />

<strong>des</strong> Entwicklungshauptvertrages erreicht<br />

worden ist,<br />

● wie groß die Differenz zwischen den ursprünglich geforderten<br />

und denjenigen Leistungen ist, die nunmehr<br />

akzeptiert werden sollen und<br />

● welche Finanzmittel im Rahmen eines realistischen<br />

Zeitplanes zusätzlich erforderlich sind, um die geforderte<br />

volle operationelle Einsatzbereitschaft zu erreichen.<br />

Vor der Freigabe der Beschaffung der zweiten Tranche<br />

sollte im Detail deutlich werden, wann und in welchem<br />

Umfang der deutschen Luftwaffe mit dem Eurofighter<br />

Kampfflugzeuge zur Verfügung stehen, die ihren militärischen<br />

Auftrag voll erfüllen können.<br />

77.3<br />

Der Haushaltsausschuss griff in seiner Sitzung am<br />

30. Juni 2004 die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

auf und erteilte die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

erbetene Ermächtigung, die Verträge auch in der sitzungsfreien<br />

Zeit ohne weitere Beteiligung <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

abschließen zu können, nicht. Eine spätere Zustimmung<br />

machte er von einer Reihe von Auflagen<br />

abhängig und verwies hierzu in seinem Beschluss auf die<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium erfüllte die Auflagen und legte<br />

insbesondere die Verträge vor. Daraufhin stimmte der<br />

Haushaltsausschuss in einer weiteren Sitzung am<br />

2. Dezember 2004 der Beschaffung der zweiten Tranche<br />

<strong>des</strong> Eurofighter zu. Er verband seine Zustimmung allerdings<br />

auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes mit weiteren<br />

Auflagen, mit denen insbesondere die Kostenrisiken<br />

begrenzt werden sollen.<br />

77.4<br />

Entsprechend der Bitte <strong>des</strong> Haushaltsausschusses wird<br />

der Bun<strong>des</strong>rechnungshof das Vorhaben Eurofighter weiterhin<br />

beobachten und begleitend prüfen. Er hat sich inzwischen<br />

vom Bun<strong>des</strong>ministerium darlegen lassen, dass<br />

mit dem Abschluss der Verträge und Preisvereinbarungen<br />

zur Beschaffung der zweiten Tranche keine weiteren Vereinbarungen<br />

für die dritte Tranche getroffen wurden, die<br />

nicht ohnehin in der Regierungsvereinbarung und in dem<br />

Beschaffungsrahmenvertrag festgelegt wurden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

erklärte dazu, dem Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

werde Rechnung getragen. Alle vorzuziehenden<br />

Maßnahmen der dritten Tranche, die im

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