Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 210 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Ausplanung <strong>des</strong> Strukturmodells 2010 die Anzahl an den<br />
künftig reduzierten Hubschrauberbestand anzupassen. Im<br />
Übrigen habe es die unterschiedlichen Flugstundenvorgaben<br />
<strong>des</strong> Heeres und der Luftwaffe für die Inübunghalter<br />
vereinheitlicht und reduziert.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof rechnet mit jährlichen Einsparungen<br />
von Betriebskosten in Millionenhöhe, die Haushaltsmittel<br />
für dringend benötigte Investitionen frei machen<br />
können.<br />
77 Risiken bei der Beschaffung<br />
<strong>des</strong> Eurofighter<br />
(Kapitel 1419 Titel 554 05)<br />
77.0<br />
Der Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages ist<br />
einer Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gefolgt und<br />
hat die Beschaffung der zweiten Tranche Eurofighter unter<br />
eine Reihe von Auflagen gestellt.<br />
77.1<br />
Aufgrund eines im Jahre 1987 geschlossenen Entwicklungsvertrages<br />
und eines im Jahre 1998 abgeschlossenen<br />
Beschaffungsrahmenvertrages soll Deutschland in drei<br />
Tranchen 180 Eurofighter erhalten. Die Auslieferung der<br />
ersten Tranche mit 44 Flugzeugen begann im Jahre 2003.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
beabsichtigte im Jahre 2004 die Beschaffung mit<br />
der zweiten Tranche (deutscher Anteil: 68 Kampfflugzeuge)<br />
fortzusetzen. Da wegen Abstimmungsschwierigkeiten<br />
der Partnernationen untereinander und mit der<br />
Industrie das Bun<strong>des</strong>ministerium vor der Sommerpause<br />
2004 <strong>des</strong> Parlaments bis auf zwei Preisvereinbarungen<br />
noch keine schlussverhandelten Verträge vorlegen<br />
konnte, bat es in einer Vorlage vom 28. Mai 2004 den<br />
Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Haushaltsausschuss),<br />
die Verträge auch in der sitzungsfreien<br />
Zeit abschließen zu können. Der Haushaltsausschuss<br />
sollte nachträglich über die Vertragsabschlüsse unterrichtet<br />
werden. Gleichzeitig erbat das Bun<strong>des</strong>ministerium die<br />
Zustimmung u. a. zum Ersatz von veralteten Bauteilen<br />
und zur Fortentwicklung <strong>des</strong> Eurofighter auch zum Jagdbomber.<br />
Die zusätzlichen Maßnahmen sollten 425 Mio.<br />
Euro (deutscher Anteil) kosten.<br />
77.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte die Vorlage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
der Finanzen einschließlich der Beiträge <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums an den Haushaltsausschuss und<br />
nahm am 9. Juni 2004 in einem Bericht nach § 88 Abs. 2<br />
BHO dazu Stellung. In diesem Bericht hat er den Umfang<br />
und die Risiken der erbetenen Ermächtigung aufgezeigt.<br />
Er hat geraten, sie nicht zu erteilen. Das vom Parlament<br />
aufgrund langjähriger Erfahrungen vorgegebene Verfahren<br />
zur Kontrolle der Vertragsabschlüsse im Verteidigungsbereich<br />
habe sich bewährt und sollte nicht bei ei-<br />
nem der wichtigsten und teuersten Vorhaben der<br />
Bun<strong>des</strong>wehr aufgegeben werden.<br />
Weiterhin hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof den Haushaltsausschuss<br />
über die aktuellen Schwächen der Entwicklung<br />
und Beschaffung <strong>des</strong> Waffensystems Eurofighter unterrichtet.<br />
Er hat u. a. empfohlen, sich vor der Bewilligung<br />
zusätzlicher Ausgaben darstellen zu lassen,<br />
● welches Entwicklungsergebnis tatsächlich mit den Finanzmitteln<br />
<strong>des</strong> Entwicklungshauptvertrages erreicht<br />
worden ist,<br />
● wie groß die Differenz zwischen den ursprünglich geforderten<br />
und denjenigen Leistungen ist, die nunmehr<br />
akzeptiert werden sollen und<br />
● welche Finanzmittel im Rahmen eines realistischen<br />
Zeitplanes zusätzlich erforderlich sind, um die geforderte<br />
volle operationelle Einsatzbereitschaft zu erreichen.<br />
Vor der Freigabe der Beschaffung der zweiten Tranche<br />
sollte im Detail deutlich werden, wann und in welchem<br />
Umfang der deutschen Luftwaffe mit dem Eurofighter<br />
Kampfflugzeuge zur Verfügung stehen, die ihren militärischen<br />
Auftrag voll erfüllen können.<br />
77.3<br />
Der Haushaltsausschuss griff in seiner Sitzung am<br />
30. Juni 2004 die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
auf und erteilte die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
erbetene Ermächtigung, die Verträge auch in der sitzungsfreien<br />
Zeit ohne weitere Beteiligung <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
abschließen zu können, nicht. Eine spätere Zustimmung<br />
machte er von einer Reihe von Auflagen<br />
abhängig und verwies hierzu in seinem Beschluss auf die<br />
Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium erfüllte die Auflagen und legte<br />
insbesondere die Verträge vor. Daraufhin stimmte der<br />
Haushaltsausschuss in einer weiteren Sitzung am<br />
2. Dezember 2004 der Beschaffung der zweiten Tranche<br />
<strong>des</strong> Eurofighter zu. Er verband seine Zustimmung allerdings<br />
auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes mit weiteren<br />
Auflagen, mit denen insbesondere die Kostenrisiken<br />
begrenzt werden sollen.<br />
77.4<br />
Entsprechend der Bitte <strong>des</strong> Haushaltsausschusses wird<br />
der Bun<strong>des</strong>rechnungshof das Vorhaben Eurofighter weiterhin<br />
beobachten und begleitend prüfen. Er hat sich inzwischen<br />
vom Bun<strong>des</strong>ministerium darlegen lassen, dass<br />
mit dem Abschluss der Verträge und Preisvereinbarungen<br />
zur Beschaffung der zweiten Tranche keine weiteren Vereinbarungen<br />
für die dritte Tranche getroffen wurden, die<br />
nicht ohnehin in der Regierungsvereinbarung und in dem<br />
Beschaffungsrahmenvertrag festgelegt wurden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
erklärte dazu, dem Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
werde Rechnung getragen. Alle vorzuziehenden<br />
Maßnahmen der dritten Tranche, die im