Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 211 – Drucksache 16/160<br />
Übrigen nicht vor dem Jahre 2008 freigegeben werden<br />
müssten, bedürften laut Vertrag einer gesonderten und expliziten<br />
Beauftragung durch die Nationen als Auftraggeber.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium sicherte zu, den Haushaltsausschuss<br />
vor dieser Beauftragung zu unterrichten.<br />
78 Entwicklung eines taktischen Luftverteidigungssystems<br />
nur unter<br />
Auflagen<br />
(Kapitel 1420 Titel 551 11 und Kapitel 1422<br />
Titel 687 06)<br />
78.0<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat auf Unklarheiten und Risiken<br />
eines Entwicklungsvertrages für ein neues taktisches<br />
Luftverteidigungssystem hingewiesen und Empfehlungen<br />
gegeben. Der Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />
griff die Empfehlungen auf und stimmte dem<br />
Vertragswerk nur unter Auflagen zu. Dadurch stellte er<br />
sicher, dass Unklarheiten ausgeräumt und Risiken begrenzt<br />
wurden.<br />
78.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
plante, die bodengebundenen Luftverteidigungssysteme<br />
der Luftwaffe durch eine Neuentwicklung zu ersetzen.<br />
Diese sollte eine bessere Erfassung gegnerischer<br />
Flugzeuge und Flugkörper gewährleisten, zur Rundumverteidigung<br />
befähigt sein und zudem durch eigene Flugzeuge<br />
der Bun<strong>des</strong>wehr zum Einsatzort transportiert werden<br />
können. Das System sollte mit zwei Raketentypen<br />
ausgestattet sein, um Luftangriffe differenzierter und<br />
wirtschaftlich abwehren zu können.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium beabsichtigte dazu, mit den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika und mit Italien eine Regierungsvereinbarung<br />
über die gemeinsame Entwicklung <strong>des</strong><br />
taktischen Luftverteidigungssystems „Medium Extended<br />
Air Defense System (MEADS)“ zu schließen. Diese Regierungsvereinbarung<br />
sollte die Grundlage für einen Entwicklungsvertrag<br />
bilden, der im Auftrag der Nationen<br />
zwischen einer NATO-Agentur und der Industrie abgeschlossen<br />
werden sollte. In der Vereinbarung waren als<br />
Gesamtkosten <strong>des</strong> Entwicklungsprogramms 4,0 Mrd. US-<br />
Dollar veranschlagt worden. Die finanzielle Verpflichtung<br />
Deutschlands sollte umgerechnet 847 Mio. Euro betragen,<br />
einschließlich eines Verwaltungskostenanteils für<br />
die NATO-Agentur von 31 Mio. Euro. Für nationale Entwicklungsanteile,<br />
insbesondere für einen Zweitflugkörper,<br />
plante das Bun<strong>des</strong>ministerium weitere 179 Mio. Euro<br />
ein, sodass die Entwicklung <strong>des</strong> MEADS Deutschland<br />
insgesamt 1,026 Mrd. Euro kosten sollte. Für die Beschaffung<br />
<strong>des</strong> MEADS sollte ein Betrag von 2,85 Mrd.<br />
Euro ausreichen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium legte Anfang März <strong>2005</strong> dem<br />
Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Haushaltsausschuss)<br />
über das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finan-<br />
zen die Entwürfe der Regierungsvereinbarung und <strong>des</strong><br />
Entwicklungsvertrages mit der Bitte um Zustimmung vor.<br />
78.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof, der die Planungen für MEADS<br />
begleitend prüft, hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss<br />
nach § 88 Abs. 2 BHO Unklarheiten und Risiken<br />
aufgezeigt, die vor einer Zustimmung ausgeräumt sein<br />
sollten, und dazu Empfehlungen abgegeben.<br />
So war nach seiner Auffassung zu klären,<br />
● ob Deutschland im NATO-Bündnis trotz der wesentlich<br />
veränderten militärpolitischen Lage weiterhin<br />
eine hervorgehobene Rolle bei der Beschaffung und<br />
beim Betrieb von bodengebundenen Luftverteidigungssystemen<br />
und jetzt auch bei deren Entwicklung<br />
übernehmen sollte und<br />
● welche Verpflichtungen dazu gegenüber der NATO<br />
bestanden und wie sich dies auf die Lastenverteilung<br />
unter den NATO-Partnern und ggf. auf andere Schutzbedürfnisse<br />
der Einsatzkräfte (Minen, Kleinwaffen<br />
usw.) auswirkte.<br />
Weiterhin war unklar, ob und in welchem Umfang die ursprüngliche<br />
militärische Forderung der Luftwaffe zum<br />
Beschaffungsumfang <strong>des</strong> MEADS Bestand haben und<br />
wie sie finanziert werden sollte. Sie war mehr als doppelt<br />
so hoch als der in der Parlamentsvorlage genannte Erstbeschaffungsbedarf.<br />
Ihre Finanzierung würde den vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
vorgesehenen Betrag von 2,85 Mrd. Euro<br />
weit übersteigen.<br />
Weiterhin ergaben sich nach Ansicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
aus den in der Regierungsvereinbarung und<br />
im Entwicklungsvertrag vorgesehenen Regelungen, z. B.<br />
zum Wechselkurs, zur Berücksichtigung von Steuern und<br />
insbesondere zur Preisbildung große finanzielle Risiken.<br />
So war die Höhe der verrechenbaren Kosten nicht begrenzt.<br />
Der Vertrag sah vielmehr vor, dass die Auftragnehmerseite<br />
beim Erreichen eines bestimmten Zielpreises<br />
die noch ausstehende Leistungserbringung so lange unterbrechen<br />
kann, bis ein Änderungsvertrag vorliegt. Diese<br />
Regelung kann bei dann notwendigen Verhandlungen<br />
nachteilig für die Auftraggeberseite sein. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hat auch auf technische Risiken und Zeitverzögerungen<br />
hingewiesen, die die Entwicklung verteuern<br />
können.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat aufgezeigt, dass sich der<br />
vom Bun<strong>des</strong>ministerium erwartete Transfer von Hochtechnologie<br />
aus den Vereinigten Staaten von Amerika aus<br />
dem Vertrag nicht ergibt.<br />
78.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die hohe militärische und<br />
wirtschaftliche Bedeutung <strong>des</strong> zu entwickelnden MEADS<br />
betont, das zudem die transatlantische Partnerschaft festige.<br />
Die veränderte militärpolitische Lage bedeute nicht,