Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 36 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
verspäteten Richtlinienumsetzung erhebliche Zwangsgeldzahlungen<br />
drohten, war eine Verbesserung der Fristenkontrolle<br />
dringend geboten.<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Verbraucherschutz,<br />
Ernährung und Landwirtschaft<br />
56 45 Mio. Euro Sondervermögen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> in den Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
vereinnahmt<br />
Der Haushaltsgesetzgeber hat für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong><br />
einmalig 45 Mio. Euro aus dem Zweckvermögen bei der<br />
Landwirtschaftlichen Rentenbank vereinnahmt, weil für<br />
das aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt ausgegliederte Sondervermögen<br />
keine gesetzliche Grundlage mehr bestand. Auf<br />
diese Einnahmemöglichkeit hatte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
im Haushaltsaufstellungsverfahren hingewiesen. Der<br />
Bund hat diesen Betrag im Bun<strong>des</strong>haushalt eingespart.<br />
Die Landwirtschaftliche Rentenbank verwaltet treuhänderisch<br />
für den Bund ein Zweckvermögen, das dazu dienen<br />
soll, auf eine verbesserte Agrarstruktur hinzuwirken.<br />
Das Zweckvermögen belief sich am 31. Dezember 2004<br />
auf 110 Mio. Euro. Mit dem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung<br />
und anderer Gesetze vom 26. Oktober<br />
2001 (BGBl. I S. 2710) wurde das Errichtungsgesetz für<br />
das Zweckvermögen aufgehoben.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung<br />
und Landwirtschaft hatte den nicht durch Förderzusagen<br />
gebundenen Teil <strong>des</strong> Zweckvermögens in Höhe<br />
von 45 Mio. Euro im Zuge <strong>des</strong> Aufstellungsverfahrens<br />
für den Bun<strong>des</strong>haushalt <strong>2005</strong> als Einnahme eingestellt.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wies darauf hin, dass es sich bei<br />
dem Zweckvermögen um ein Sondervermögen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
handelt, das einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Da<br />
der Bund das entsprechende Gesetz für das Zweckvermögen<br />
aufgehoben hatte, konnte er den Teilbetrag von<br />
45 Mio. Euro zweckgebunden in den Bun<strong>des</strong>haushalt zurückführen.<br />
Der Gesetzgeber hat den Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
folgend für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong> einmalig<br />
45 Mio. Euro aus dem Zweckvermögen vereinnahmt und<br />
im Bun<strong>des</strong>haushalt eingespart. Der Gesetzgeber hat außerdem<br />
für das bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank verbleibende<br />
Zweckvermögen die erforderliche gesetzliche<br />
Grundlage geschaffen (Gesetz über das Zweckvermögen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und<br />
zur Änderung <strong>des</strong> Gesetzes über die Landwirtschaftliche<br />
Rentenbank vom 12. August <strong>2005</strong>, BGBl. I S. 2363).<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau-<br />
und Wohnungswesen<br />
57 Ausgleichszahlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
für Bahnübergänge reduziert<br />
Nach Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat das<br />
Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt (Bun<strong>des</strong>amt) die Ausgleichszah-<br />
lungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Bahnübergänge um jährlich rund<br />
2 Mio. Euro gekürzt.<br />
Die Eisenbahnen tragen die Kosten für den Betrieb und<br />
die Unterhaltung der Bahnübergänge. Die Baulastträger<br />
der kreuzenden Straßen beteiligen sich daran nicht. Als<br />
Ausgleich dafür erstattet der Bund den Eisenbahnen 50 %<br />
ihrer Kosten, was jährlich rund 80 Mio. Euro ausmacht.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Kostenansätze der Eisenbahnen<br />
beanstandet und dem Bun<strong>des</strong>amt empfohlen, diese<br />
zu überprüfen und anzupassen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt ist den Empfehlungen gefolgt. Es hat die<br />
Berechnungsgrundlagen geändert und insbesondere die<br />
Ansätze für die Verwaltungskosten der Eisenbahnen reduziert.<br />
Dadurch verringern sich die jährlichen Ausgleichszahlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> an die Eisenbahnen um rund<br />
2Mio. Euro.<br />
58 Weitergabe nachträglicher Preisnachlässe<br />
an den Bund erreicht<br />
Nachträgliche Preisnachlässe beim Schienenwegebau sind<br />
zu Unrecht nicht an den Bund weitergereicht worden. Auf<br />
Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat das Eisenbahn-<br />
Bun<strong>des</strong>amt (Bun<strong>des</strong>amt) ungerechtfertigt beanspruchte<br />
Bun<strong>des</strong>mittel zurückgefordert und von zwei Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
(Unternehmen) 1,1 Mio. Euro erhalten.<br />
Der Bund finanziert den Ausbau seiner Schienenwege<br />
durch Zuwendungen an die Unternehmen. Wenn die Unternehmen<br />
beim Materialeinkauf nachträgliche Preisnachlässe<br />
erzielen, müssen sie diese an den Bund weiterreichen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass die Unternehmen<br />
nachträgliche Preisnachlässe dem Bun<strong>des</strong>amt<br />
nicht gemeldet hatten. Er hat dem Bun<strong>des</strong>amt empfohlen,<br />
die Preisnachlässe zu ermitteln, damit dem Bund keine<br />
Vermögensnachteile entstehen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt ist den Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
gefolgt und hat bei zwei Unternehmen nicht<br />
gemeldete Preisnachlässe festgestellt. Es hat die ungerechtfertigt<br />
beanspruchten Bun<strong>des</strong>mittel zurückgefordert<br />
und von den Unternehmen 1,1 Mio. Euro erhalten.<br />
59 Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt fordert unzulässig<br />
verwendete Bun<strong>des</strong>mittel für den<br />
Ausgleich von Eingriffen in die Natur<br />
zurück<br />
Das Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt (Bun<strong>des</strong>amt) wird Zuwendungen<br />
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von<br />
3,6 Mio. Euro zurückfordern, die ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
(Unternehmen) unzulässig verwendet<br />
hat. Es will die Mittelverwendung für solche Maßnahmen<br />
künftig stärker prüfen. Das Bun<strong>des</strong>amt folgte damit<br />
Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes.