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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 36 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

verspäteten Richtlinienumsetzung erhebliche Zwangsgeldzahlungen<br />

drohten, war eine Verbesserung der Fristenkontrolle<br />

dringend geboten.<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Verbraucherschutz,<br />

Ernährung und Landwirtschaft<br />

56 45 Mio. Euro Sondervermögen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> in den Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

vereinnahmt<br />

Der Haushaltsgesetzgeber hat für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong><br />

einmalig 45 Mio. Euro aus dem Zweckvermögen bei der<br />

Landwirtschaftlichen Rentenbank vereinnahmt, weil für<br />

das aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt ausgegliederte Sondervermögen<br />

keine gesetzliche Grundlage mehr bestand. Auf<br />

diese Einnahmemöglichkeit hatte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

im Haushaltsaufstellungsverfahren hingewiesen. Der<br />

Bund hat diesen Betrag im Bun<strong>des</strong>haushalt eingespart.<br />

Die Landwirtschaftliche Rentenbank verwaltet treuhänderisch<br />

für den Bund ein Zweckvermögen, das dazu dienen<br />

soll, auf eine verbesserte Agrarstruktur hinzuwirken.<br />

Das Zweckvermögen belief sich am 31. Dezember 2004<br />

auf 110 Mio. Euro. Mit dem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung<br />

und anderer Gesetze vom 26. Oktober<br />

2001 (BGBl. I S. 2710) wurde das Errichtungsgesetz für<br />

das Zweckvermögen aufgehoben.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung<br />

und Landwirtschaft hatte den nicht durch Förderzusagen<br />

gebundenen Teil <strong>des</strong> Zweckvermögens in Höhe<br />

von 45 Mio. Euro im Zuge <strong>des</strong> Aufstellungsverfahrens<br />

für den Bun<strong>des</strong>haushalt <strong>2005</strong> als Einnahme eingestellt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wies darauf hin, dass es sich bei<br />

dem Zweckvermögen um ein Sondervermögen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

handelt, das einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Da<br />

der Bund das entsprechende Gesetz für das Zweckvermögen<br />

aufgehoben hatte, konnte er den Teilbetrag von<br />

45 Mio. Euro zweckgebunden in den Bun<strong>des</strong>haushalt zurückführen.<br />

Der Gesetzgeber hat den Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

folgend für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong> einmalig<br />

45 Mio. Euro aus dem Zweckvermögen vereinnahmt und<br />

im Bun<strong>des</strong>haushalt eingespart. Der Gesetzgeber hat außerdem<br />

für das bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank verbleibende<br />

Zweckvermögen die erforderliche gesetzliche<br />

Grundlage geschaffen (Gesetz über das Zweckvermögen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und<br />

zur Änderung <strong>des</strong> Gesetzes über die Landwirtschaftliche<br />

Rentenbank vom 12. August <strong>2005</strong>, BGBl. I S. 2363).<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau-<br />

und Wohnungswesen<br />

57 Ausgleichszahlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

für Bahnübergänge reduziert<br />

Nach Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat das<br />

Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt (Bun<strong>des</strong>amt) die Ausgleichszah-<br />

lungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Bahnübergänge um jährlich rund<br />

2 Mio. Euro gekürzt.<br />

Die Eisenbahnen tragen die Kosten für den Betrieb und<br />

die Unterhaltung der Bahnübergänge. Die Baulastträger<br />

der kreuzenden Straßen beteiligen sich daran nicht. Als<br />

Ausgleich dafür erstattet der Bund den Eisenbahnen 50 %<br />

ihrer Kosten, was jährlich rund 80 Mio. Euro ausmacht.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Kostenansätze der Eisenbahnen<br />

beanstandet und dem Bun<strong>des</strong>amt empfohlen, diese<br />

zu überprüfen und anzupassen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt ist den Empfehlungen gefolgt. Es hat die<br />

Berechnungsgrundlagen geändert und insbesondere die<br />

Ansätze für die Verwaltungskosten der Eisenbahnen reduziert.<br />

Dadurch verringern sich die jährlichen Ausgleichszahlungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> an die Eisenbahnen um rund<br />

2Mio. Euro.<br />

58 Weitergabe nachträglicher Preisnachlässe<br />

an den Bund erreicht<br />

Nachträgliche Preisnachlässe beim Schienenwegebau sind<br />

zu Unrecht nicht an den Bund weitergereicht worden. Auf<br />

Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat das Eisenbahn-<br />

Bun<strong>des</strong>amt (Bun<strong>des</strong>amt) ungerechtfertigt beanspruchte<br />

Bun<strong>des</strong>mittel zurückgefordert und von zwei Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

(Unternehmen) 1,1 Mio. Euro erhalten.<br />

Der Bund finanziert den Ausbau seiner Schienenwege<br />

durch Zuwendungen an die Unternehmen. Wenn die Unternehmen<br />

beim Materialeinkauf nachträgliche Preisnachlässe<br />

erzielen, müssen sie diese an den Bund weiterreichen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass die Unternehmen<br />

nachträgliche Preisnachlässe dem Bun<strong>des</strong>amt<br />

nicht gemeldet hatten. Er hat dem Bun<strong>des</strong>amt empfohlen,<br />

die Preisnachlässe zu ermitteln, damit dem Bund keine<br />

Vermögensnachteile entstehen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt ist den Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

gefolgt und hat bei zwei Unternehmen nicht<br />

gemeldete Preisnachlässe festgestellt. Es hat die ungerechtfertigt<br />

beanspruchten Bun<strong>des</strong>mittel zurückgefordert<br />

und von den Unternehmen 1,1 Mio. Euro erhalten.<br />

59 Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt fordert unzulässig<br />

verwendete Bun<strong>des</strong>mittel für den<br />

Ausgleich von Eingriffen in die Natur<br />

zurück<br />

Das Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt (Bun<strong>des</strong>amt) wird Zuwendungen<br />

für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von<br />

3,6 Mio. Euro zurückfordern, die ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

(Unternehmen) unzulässig verwendet<br />

hat. Es will die Mittelverwendung für solche Maßnahmen<br />

künftig stärker prüfen. Das Bun<strong>des</strong>amt folgte damit<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes.

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