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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 89 – Drucksache 16/160<br />

Finanzierungskosten nicht aufwog. Die Refinanzierungskonditionen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> stellen die Referenzgröße dar,<br />

nach der beurteilt werden kann, ob alternative Finanzierungsmöglichkeiten<br />

im Vergleich teuer erkauft sind. Politische<br />

Entscheidungen über alternative Finanzierungsinstrumente<br />

sollten in jedem Fall in voller Kenntnis dieses<br />

Wirtschaftlichkeitsaspekts getroffen werden.<br />

2.4 Entwicklung der Nettoneuverschuldung<br />

Die Nettokreditaufnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hat sich in den<br />

90er-Jahren – nach einem Rückgang zum Ende der 80er-<br />

Jahre auf unter 10 Mrd. Euro (1989) – insbesondere auch<br />

im Zusammenhang mit den finanziellen Folgen der Wiedervereinigung<br />

erheblich erhöht. Im Jahre 1996 erreichte<br />

sie mit rund 40,0 Mrd. Euro ihren bisherigen Höchststand.<br />

Nach einer zwischenzeitlichen Rückführung auf<br />

rund 22,8 Mrd. Euro im Jahre 2001 ist sie seitdem wieder<br />

deutlich angestiegen. Sie betrug im Haushaltsabschluss<br />

2004 rund 39,5 Mrd. Euro und lag damit nur knapp unter<br />

dem Negativrekord <strong>des</strong> Jahres 1996.<br />

In den Haushaltsjahren 2002 bis 2004 wurden jeweils<br />

Nachtragshaushalte verabschiedet, die für die jeweiligen<br />

Haushalte deutlich höhere Nettokreditaufnahmen vorsahen,<br />

als ursprünglich geplant waren. Im Haushaltsabschluss<br />

ergaben sich dann gegenüber den Sollzahlen wiederum<br />

Verbesserungen; insgesamt erreichte die jeweilige<br />

Nettoneuverschuldung allerdings erhebliche Größenordnungen<br />

(vgl. Tabelle 4).<br />

Tabelle 4<br />

Soll-Ist-Vergleich bei der Nettokreditaufnahme (NKA)<br />

Jahr<br />

Ursprüngliche<br />

NKA<br />

Mrd.<br />

Euro<br />

NKA<br />

gem.<br />

Nachtrag<br />

Mrd.<br />

Euro<br />

NKA-Ist<br />

Mrd.<br />

Euro<br />

Verhältnis<br />

Ist<br />

ggü.<br />

ursprünglichem<br />

Soll<br />

Prozent<br />

2002 21,1 34,6 31,9 164,0<br />

2003 18,9 43,4 38,6 229,6<br />

2004 29,3 43,5 39,5 148,5<br />

<strong>2005</strong> 22,0<br />

2.4.1 Entwicklung im Haushaltsjahr <strong>2005</strong><br />

Für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong> rechnet die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

mit Haushaltsrisiken in der Größenordnung von 12 Mrd.<br />

Euro. Die dadurch entstehende Lücke will sie mit „Einmalmaßnahmen<br />

unter teilweiser Nutzung bislang gesperrter<br />

Kreditermächtigungen“ 19 schließen. Einen Nachtrags-<br />

19 Gemäß § 2 Abs. 9 HG <strong>2005</strong> ist die Ermächtigung zur Aufnahme von<br />

Krediten in Höhe <strong>des</strong> Betrags gesperrt, in der die Restkreditermächtigungen<br />

<strong>des</strong> Vorjahres 0,5 % der Gesamtausgaben übersteigen.<br />

haushalt will sie für das Jahr <strong>2005</strong> nicht vorlegen. Nach<br />

dem Haushaltssoll <strong>2005</strong> liegt die Nettokreditaufnahme<br />

nur um 0,7 Mrd. Euro unter den Ausgaben für Investitionen.<br />

Es ist daher damit zu rechnen, dass bei Inanspruchnahme<br />

der gesperrten Kreditermächtigungen (rund<br />

17,7 Mrd. Euro) die Regelverschuldungsgrenze <strong>des</strong> Artikels<br />

115 Abs. 1 Grundgesetz im Vollzug überschritten<br />

wird.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat bereits in seinen <strong>Bemerkungen</strong><br />

1997 (vgl. Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 13/8550 Nr. 2.5.1.2.2)<br />

darauf hingewiesen, dass die Bun<strong>des</strong>regierung den verfassungsrechtlichen<br />

Grundsatz zu berücksichtigen hat, nach<br />

dem „Verfassungsorgane verpflichtet sind, bei Inanspruchnahme<br />

ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen auf<br />

die Interessen der anderen Verfassungsorgane Rücksicht<br />

zu nehmen“ (vgl. BVerfGE Bd. 45, S. 1 ff., 39). Danach<br />

wäre die Bun<strong>des</strong>regierung verpflichtet gewesen, sich bei<br />

der Einschätzung, ob ein Nachtragshaushalt erforderlich<br />

sei, mit dem Deutschen Bun<strong>des</strong>tag abzustimmen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat demgegenüber eingewandt,<br />

es bestehe nach wie vor keine Veranlassung zur Vorlage<br />

eines Nachtragshaushalts. Diese dem Initiativrecht der<br />

Bun<strong>des</strong>regierung unterliegende Entscheidung sei auch<br />

von der Mehrheit der Abgeordneten <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />

gestützt worden. Anträge der Oppositionsparteien<br />

auf Vorlage eines Nachtragshaushalts seien in den<br />

Ausschüssen ablehnend beschieden worden. Zudem bestünden<br />

Zweifel, ob das vom Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht<br />

entwickelte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme<br />

von Verfassungsorganen bei der Frage, ob und ggf. wann<br />

ein Nachtragshaushalt vorzulegen ist, überhaupt einschlägig<br />

sei. Hinsichtlich der bewilligten überplanmäßigen<br />

Mehrausgaben habe die Bun<strong>des</strong>regierung ihre Konsultationsverpflichtungen<br />

erfüllt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält an seiner Auffassung fest,<br />

dass angesichts der erheblichen Mehrbelastungen und <strong>des</strong><br />

daraus voraussichtlich folgenden zusätzlichen Kreditbedarfs<br />

die Bun<strong>des</strong>regierung selbst ein Konsultationsverfahren<br />

hätte anstrengen müssen (vgl. § 37 Abs. 1 BHO<br />

i. V. m. § 4 Abs. 1 HG <strong>2005</strong>). Aus dem Initiativmonopol<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung in Bezug auf einen möglichen<br />

Nachtragsentwurf kann insoweit auch eine Pflicht zur<br />

Budgetinitiative erwachsen, zumal wenn – wie im Haushaltsverlauf<br />

<strong>2005</strong> – eine Überschreitung der Regelkreditobergrenze<br />

droht. Diese begründet gemäß Artikel 115<br />

Abs. 1 Grundgesetz eine besondere Darlegungslast, dass<br />

das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist und<br />

die Überschreitung geeignet ist, die Störung abzuwehren<br />

oder zu beseitigen.<br />

2.4.2 Entwicklung ab dem Haushaltsjahr 2006<br />

Nach der aktuellen Finanzplanung bewegt sich die Nettokreditaufnahme<br />

trotz eines für die Jahre 2006 bis 2009<br />

zugrunde gelegten jahresdurchschnittlichen Wirtschaftswachstums<br />

von jeweils real rund 1,5 % bis 2,0 % zwischen<br />

21,5 Mrd. Euro und 16,0 Mrd. Euro (vgl. Abbildung 14)<br />

und bleibt damit nur knapp unter der verfassungsrechtlichen<br />

Regelkreditobergrenze (vgl. Nr. 2.5). Zudem weist

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