Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 96 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Abbildung 18<br />
Prozent<br />
100,0<br />
90,0<br />
80,0<br />
70,0<br />
60,0<br />
50,0<br />
40,0<br />
30,0<br />
20,0<br />
10,0<br />
Deckungs- und Zinssteuerquoten in den Haushalten der Gebietskörperschaften<br />
0,0<br />
1980 1985 1989 1991 1994 1995 1996 1997<br />
Jahr<br />
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
2.8 Haushaltsdisziplin im Rahmen der<br />
Europäischen Wirtschafts- und<br />
Währungsunion<br />
2.8.1 Gesamtstaatliche Stabilitätsverpflichtungen<br />
2.8.1.1 Referenzwerte und Verfahren bei Verletzung<br />
der Stabilitätsverpflichtungen<br />
Gemäß Artikel 104 Abs. 1 <strong>des</strong> EG-Vertrags 26 sind die<br />
Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Währungsunion<br />
verpflichtet, „übermäßige öffentliche Defizite“ zu<br />
vermeiden. Die hierfür maßgeblichen Referenzwerte betragen<br />
● 60 % für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen<br />
Schuldenstand (d. h. der Brutto-Gesamtschuldenstand<br />
am Jahresende) und dem Bruttoinlandsprodukt (Schuldenquote)<br />
sowie<br />
● 3 % für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit<br />
und dem Bruttoinlandsprodukt (Defizitquote).<br />
26 Die geänderte Fassung trat am 01.02.2003 in Kraft.<br />
Deckungsquote Bund<br />
Deckungsquote Länder und Gemeinden<br />
Zinssteuerquote Bund<br />
Zinssteuerquote Länder/Gemeinden<br />
Die Referenzwerte dieser beiden finanzpolitischen Stabilitätskriterien<br />
gelten als Obergrenzen, deren Überschreitung<br />
nur ausnahmsweise und vorübergehend zulässig ist,<br />
z. B. aufgrund eines schwerwiegenden Wirtschaftsabschwungs.<br />
Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten<br />
im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt vom<br />
Juni 1997 verpflichtet, mittelfristig nahezu ausgeglichene<br />
oder Überschüsse aufweisende Haushalte anzustreben.<br />
Um die Haushaltsentwicklung überwachen und Anzeichen<br />
möglicher finanzwirtschaftlicher Fehlentwicklungen<br />
erkennen zu können, wurde ein so genanntes Frühwarnsystem<br />
eingerichtet. Hierzu legen die Mitgliedstaaten<br />
dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-<br />
Rat) und der Europäischen Kommission jährlich Stabilitätsprogramme<br />
bzw. Konvergenzprogramme (bei Ländern,<br />
die die einheitliche Währung noch nicht eingeführt haben)<br />
vor, in denen die mittelfristigen haushaltspolitischen<br />
Ziele dargelegt werden. Die Umsetzung der Programme<br />
wird von der Kommission und vom ECOFIN-Rat überwacht.<br />
Daneben überprüft die Kommission anhand der<br />
genannten Stabilitätskriterien regelmäßig die Einhaltung<br />
der Haushaltsdisziplin. Hält sie ein übermäßiges Haushaltsdefizit<br />
für gegeben, legt sie ihre Empfehlung dem