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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 96 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Abbildung 18<br />

Prozent<br />

100,0<br />

90,0<br />

80,0<br />

70,0<br />

60,0<br />

50,0<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

10,0<br />

Deckungs- und Zinssteuerquoten in den Haushalten der Gebietskörperschaften<br />

0,0<br />

1980 1985 1989 1991 1994 1995 1996 1997<br />

Jahr<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

2.8 Haushaltsdisziplin im Rahmen der<br />

Europäischen Wirtschafts- und<br />

Währungsunion<br />

2.8.1 Gesamtstaatliche Stabilitätsverpflichtungen<br />

2.8.1.1 Referenzwerte und Verfahren bei Verletzung<br />

der Stabilitätsverpflichtungen<br />

Gemäß Artikel 104 Abs. 1 <strong>des</strong> EG-Vertrags 26 sind die<br />

Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Währungsunion<br />

verpflichtet, „übermäßige öffentliche Defizite“ zu<br />

vermeiden. Die hierfür maßgeblichen Referenzwerte betragen<br />

● 60 % für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen<br />

Schuldenstand (d. h. der Brutto-Gesamtschuldenstand<br />

am Jahresende) und dem Bruttoinlandsprodukt (Schuldenquote)<br />

sowie<br />

● 3 % für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit<br />

und dem Bruttoinlandsprodukt (Defizitquote).<br />

26 Die geänderte Fassung trat am 01.02.2003 in Kraft.<br />

Deckungsquote Bund<br />

Deckungsquote Länder und Gemeinden<br />

Zinssteuerquote Bund<br />

Zinssteuerquote Länder/Gemeinden<br />

Die Referenzwerte dieser beiden finanzpolitischen Stabilitätskriterien<br />

gelten als Obergrenzen, deren Überschreitung<br />

nur ausnahmsweise und vorübergehend zulässig ist,<br />

z. B. aufgrund eines schwerwiegenden Wirtschaftsabschwungs.<br />

Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten<br />

im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt vom<br />

Juni 1997 verpflichtet, mittelfristig nahezu ausgeglichene<br />

oder Überschüsse aufweisende Haushalte anzustreben.<br />

Um die Haushaltsentwicklung überwachen und Anzeichen<br />

möglicher finanzwirtschaftlicher Fehlentwicklungen<br />

erkennen zu können, wurde ein so genanntes Frühwarnsystem<br />

eingerichtet. Hierzu legen die Mitgliedstaaten<br />

dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-<br />

Rat) und der Europäischen Kommission jährlich Stabilitätsprogramme<br />

bzw. Konvergenzprogramme (bei Ländern,<br />

die die einheitliche Währung noch nicht eingeführt haben)<br />

vor, in denen die mittelfristigen haushaltspolitischen<br />

Ziele dargelegt werden. Die Umsetzung der Programme<br />

wird von der Kommission und vom ECOFIN-Rat überwacht.<br />

Daneben überprüft die Kommission anhand der<br />

genannten Stabilitätskriterien regelmäßig die Einhaltung<br />

der Haushaltsdisziplin. Hält sie ein übermäßiges Haushaltsdefizit<br />

für gegeben, legt sie ihre Empfehlung dem

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