Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 208 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Dadurch könnten auch Betreuungspersonal eingespart<br />
und die Betriebsausgaben für die Liegenschaften verringert<br />
werden.<br />
74.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
aufgegriffen. Es beabsichtigt,<br />
● nicht olympische Sportarten in geringerem Umfang zu<br />
fördern,<br />
● innerhalb der nächsten fünf Jahre 80 Stellen für Spitzensportlerinnen<br />
und -sportler abzubauen sowie<br />
● ab dem Jahre <strong>2005</strong> schrittweise zehn der 25 Sportfördergruppen<br />
aufzulösen.<br />
74.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird beobachten, wie das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
die angekündigten Änderungen seiner<br />
Sportförderung umsetzt. Er geht davon aus, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
dadurch jährlich mehr als 3 Mio. Euro allein<br />
an Personalausgaben einsparen kann.<br />
75 Durch verbesserte Vergabe betriebsärztlicher<br />
Leistungen kann die<br />
Bun<strong>des</strong>wehr Millionen sparen<br />
(Kapitel 1401 Titel 443 02)<br />
75.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung hat zugesagt,<br />
Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zur betriebsärztlichen<br />
Betreuung in der Bun<strong>des</strong>wehr aufzugreifen.<br />
Diese vergab einen Teil <strong>des</strong> Betreuungsbedarfs an gewerbliche<br />
betriebsmedizinische Dienste (Unternehmen).<br />
Dabei vereinbarte sie eine überhöhte Vergütung. Durch<br />
Pauschalierungen konnten die Unternehmen zudem weitaus<br />
mehr Stunden in Rechnung stellen, als sie erbracht<br />
hatten. Wenn das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung<br />
diese Mängel beseitigt, kann es jährlich mehrere Millionen<br />
Euro einsparen.<br />
75.1<br />
Die Leiter der Bun<strong>des</strong>wehrdienststellen sind dafür verantwortlich,<br />
dass die Bestimmungen <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />
eingehalten werden. Zu diesen gehört, die Beschäftigten<br />
arbeitsmedizinisch zu untersuchen und zu beraten. Dafür<br />
hat die Bun<strong>des</strong>wehr 29 Arztgruppen für Betriebsmedizin<br />
(Arztgruppen) eingerichtet. Jeder Arztgruppe gehören ein<br />
Arzt und medizinisches Hilfspersonal an.<br />
Die Bun<strong>des</strong>wehr schätzte den Zeitaufwand für die betriebsärztliche<br />
Betreuung auf 140 000 Stunden pro Jahr.<br />
Davon nahmen die Arztgruppen ein Drittel wahr. Für die<br />
übrige Betreuung beauftragte die Bun<strong>des</strong>wehr seit dem<br />
Jahre 1982 Unternehmen. Im Jahre 2003 zahlte sie dafür<br />
10 Mio. Euro.<br />
75.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> München die betriebsärztliche<br />
Betreuung der Bun<strong>des</strong>wehrdienststellen. Dabei stellte er<br />
fest:<br />
● Die Bun<strong>des</strong>wehr überprüfte nicht regelmäßig und<br />
auch nicht zeitnah nach Organisationsänderungen, in<br />
welchem Umfang eine betriebsärztliche Versorgung<br />
erforderlich war.<br />
● Die Betreuungskapazität der Arztgruppen bemaß sie<br />
nur nach der Jahresarbeitszeit <strong>des</strong> Betriebsarztes. Die<br />
Tätigkeiten der medizinischen Hilfskräfte, die einen<br />
Teil der Untersuchungsleistungen (z. B. Hör- und Sehtests)<br />
selbstständig erbrachten, berücksichtigte die<br />
Bun<strong>des</strong>wehr nicht.<br />
● Die Wehrbereichsverwaltungen schrieben die betriebsärztlichen<br />
Betreuungsleistungen nicht wie gesetzlich<br />
vorgesehen aus, sondern vergaben die Aufträge freihändig.<br />
Als Vergütung setzten sie ein einheitliches Stundenhonorar<br />
fest. Dieses lag um bis zu 40 % über den<br />
Preisen, die Lan<strong>des</strong>- und andere Bun<strong>des</strong>behörden für<br />
gleiche Leistungen nach einer Ausschreibung vereinbart<br />
hatten.<br />
● Die Unternehmen rechneten die Leistungen nur summarisch<br />
unter Angabe der Zahl der Untersuchungen<br />
und <strong>des</strong> Zeitaufwands ab. Wie vertraglich vereinbart,<br />
wurde dabei der Zeitaufwand pauschaliert (z. B. Augenoder<br />
Röntgenuntersuchung jeweils 15 Minuten). Dadurch<br />
rechneten die Unternehmen zum Teil mehr<br />
Stunden ab, als sie tatsächlich erbracht haben konnten.<br />
So stellten in einem Drittel der vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
geprüften Fälle die Unternehmen tägliche<br />
Einsatzzeiten der Betriebsärzte von mehr als zehn<br />
Stunden in Rechnung, obwohl die Dienststellen der<br />
Bun<strong>des</strong>wehr täglich nur bis zu sieben Stunden erreichbar<br />
waren. In Einzelfällen rechneten die Unternehmen<br />
für einen Betriebsarzt mehr als 24 Stunden, in der<br />
Spitze 30 Stunden pro Tag ab.<br />
● Die Quartalsrechnungen der Unternehmen enthielten<br />
keine detaillierten Angaben über die erbrachten Leistungen.<br />
Gleichwohl zeichneten die Dienststellenleiter<br />
sie sachlich richtig. So stellte ein Unternehmen für die<br />
betriebsärztliche Betreuung einer Dienststelle über<br />
Jahre hinweg das vereinbarte Leistungsvolumen von<br />
jährlich 1 100 Stunden in Rechnung. Tatsächlich hatte<br />
es jeweils nur 200 Stunden erbracht. Die Bun<strong>des</strong>wehr<br />
zahlte an dieses Unternehmen jährlich 1 Mio. Euro.<br />
● Die Unternehmen nahmen bei ihrer Tätigkeit Leistungen<br />
von Sanitätseinrichtungen der Bun<strong>des</strong>wehr in Anspruch<br />
(z. B. Röntgenaufnahmen). Sie hatten 75 % der<br />
dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Es fehlten<br />
Regelungen, wie diese Kosten zu erfassen und abzurechnen<br />
waren. Daher erstatteten die Unternehmen die<br />
Kosten nur in wenigen Fällen. Außerdem beauftragten<br />
die Unternehmen zum Teil auf sanitätsdienstlichen<br />
Formularen Dritte zulasten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit Leistungen,<br />
die zu ihrem Aufgabenbereich gehörten und bereits<br />
mit ihrem Honorar abgegolten waren (z. B. Laboruntersuchungen).