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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 208 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Dadurch könnten auch Betreuungspersonal eingespart<br />

und die Betriebsausgaben für die Liegenschaften verringert<br />

werden.<br />

74.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

aufgegriffen. Es beabsichtigt,<br />

● nicht olympische Sportarten in geringerem Umfang zu<br />

fördern,<br />

● innerhalb der nächsten fünf Jahre 80 Stellen für Spitzensportlerinnen<br />

und -sportler abzubauen sowie<br />

● ab dem Jahre <strong>2005</strong> schrittweise zehn der 25 Sportfördergruppen<br />

aufzulösen.<br />

74.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird beobachten, wie das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

die angekündigten Änderungen seiner<br />

Sportförderung umsetzt. Er geht davon aus, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

dadurch jährlich mehr als 3 Mio. Euro allein<br />

an Personalausgaben einsparen kann.<br />

75 Durch verbesserte Vergabe betriebsärztlicher<br />

Leistungen kann die<br />

Bun<strong>des</strong>wehr Millionen sparen<br />

(Kapitel 1401 Titel 443 02)<br />

75.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung hat zugesagt,<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zur betriebsärztlichen<br />

Betreuung in der Bun<strong>des</strong>wehr aufzugreifen.<br />

Diese vergab einen Teil <strong>des</strong> Betreuungsbedarfs an gewerbliche<br />

betriebsmedizinische Dienste (Unternehmen).<br />

Dabei vereinbarte sie eine überhöhte Vergütung. Durch<br />

Pauschalierungen konnten die Unternehmen zudem weitaus<br />

mehr Stunden in Rechnung stellen, als sie erbracht<br />

hatten. Wenn das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung<br />

diese Mängel beseitigt, kann es jährlich mehrere Millionen<br />

Euro einsparen.<br />

75.1<br />

Die Leiter der Bun<strong>des</strong>wehrdienststellen sind dafür verantwortlich,<br />

dass die Bestimmungen <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />

eingehalten werden. Zu diesen gehört, die Beschäftigten<br />

arbeitsmedizinisch zu untersuchen und zu beraten. Dafür<br />

hat die Bun<strong>des</strong>wehr 29 Arztgruppen für Betriebsmedizin<br />

(Arztgruppen) eingerichtet. Jeder Arztgruppe gehören ein<br />

Arzt und medizinisches Hilfspersonal an.<br />

Die Bun<strong>des</strong>wehr schätzte den Zeitaufwand für die betriebsärztliche<br />

Betreuung auf 140 000 Stunden pro Jahr.<br />

Davon nahmen die Arztgruppen ein Drittel wahr. Für die<br />

übrige Betreuung beauftragte die Bun<strong>des</strong>wehr seit dem<br />

Jahre 1982 Unternehmen. Im Jahre 2003 zahlte sie dafür<br />

10 Mio. Euro.<br />

75.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> München die betriebsärztliche<br />

Betreuung der Bun<strong>des</strong>wehrdienststellen. Dabei stellte er<br />

fest:<br />

● Die Bun<strong>des</strong>wehr überprüfte nicht regelmäßig und<br />

auch nicht zeitnah nach Organisationsänderungen, in<br />

welchem Umfang eine betriebsärztliche Versorgung<br />

erforderlich war.<br />

● Die Betreuungskapazität der Arztgruppen bemaß sie<br />

nur nach der Jahresarbeitszeit <strong>des</strong> Betriebsarztes. Die<br />

Tätigkeiten der medizinischen Hilfskräfte, die einen<br />

Teil der Untersuchungsleistungen (z. B. Hör- und Sehtests)<br />

selbstständig erbrachten, berücksichtigte die<br />

Bun<strong>des</strong>wehr nicht.<br />

● Die Wehrbereichsverwaltungen schrieben die betriebsärztlichen<br />

Betreuungsleistungen nicht wie gesetzlich<br />

vorgesehen aus, sondern vergaben die Aufträge freihändig.<br />

Als Vergütung setzten sie ein einheitliches Stundenhonorar<br />

fest. Dieses lag um bis zu 40 % über den<br />

Preisen, die Lan<strong>des</strong>- und andere Bun<strong>des</strong>behörden für<br />

gleiche Leistungen nach einer Ausschreibung vereinbart<br />

hatten.<br />

● Die Unternehmen rechneten die Leistungen nur summarisch<br />

unter Angabe der Zahl der Untersuchungen<br />

und <strong>des</strong> Zeitaufwands ab. Wie vertraglich vereinbart,<br />

wurde dabei der Zeitaufwand pauschaliert (z. B. Augenoder<br />

Röntgenuntersuchung jeweils 15 Minuten). Dadurch<br />

rechneten die Unternehmen zum Teil mehr<br />

Stunden ab, als sie tatsächlich erbracht haben konnten.<br />

So stellten in einem Drittel der vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

geprüften Fälle die Unternehmen tägliche<br />

Einsatzzeiten der Betriebsärzte von mehr als zehn<br />

Stunden in Rechnung, obwohl die Dienststellen der<br />

Bun<strong>des</strong>wehr täglich nur bis zu sieben Stunden erreichbar<br />

waren. In Einzelfällen rechneten die Unternehmen<br />

für einen Betriebsarzt mehr als 24 Stunden, in der<br />

Spitze 30 Stunden pro Tag ab.<br />

● Die Quartalsrechnungen der Unternehmen enthielten<br />

keine detaillierten Angaben über die erbrachten Leistungen.<br />

Gleichwohl zeichneten die Dienststellenleiter<br />

sie sachlich richtig. So stellte ein Unternehmen für die<br />

betriebsärztliche Betreuung einer Dienststelle über<br />

Jahre hinweg das vereinbarte Leistungsvolumen von<br />

jährlich 1 100 Stunden in Rechnung. Tatsächlich hatte<br />

es jeweils nur 200 Stunden erbracht. Die Bun<strong>des</strong>wehr<br />

zahlte an dieses Unternehmen jährlich 1 Mio. Euro.<br />

● Die Unternehmen nahmen bei ihrer Tätigkeit Leistungen<br />

von Sanitätseinrichtungen der Bun<strong>des</strong>wehr in Anspruch<br />

(z. B. Röntgenaufnahmen). Sie hatten 75 % der<br />

dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Es fehlten<br />

Regelungen, wie diese Kosten zu erfassen und abzurechnen<br />

waren. Daher erstatteten die Unternehmen die<br />

Kosten nur in wenigen Fällen. Außerdem beauftragten<br />

die Unternehmen zum Teil auf sanitätsdienstlichen<br />

Formularen Dritte zulasten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit Leistungen,<br />

die zu ihrem Aufgabenbereich gehörten und bereits<br />

mit ihrem Honorar abgegolten waren (z. B. Laboruntersuchungen).

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