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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 154 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />

(Einzelplan 30)<br />

28 Kosten für Neubauten der Max-Planck-<br />

Gesellschaft senken<br />

(Kapitel 3007 Titel 894 11)<br />

28.0<br />

Zu aufwendig geplante Institutsneubauten der Max-<br />

Planck-Gesellschaft zeigen, dass die Baukosten in Zukunft<br />

um durchschnittlich 10 % gesenkt werden können,<br />

ohne den hohen Standard der Forschungseinrichtungen<br />

zu mindern. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />

sollte dazu in der Bund-Länder-Kommission für<br />

Bildungsplanung und Forschungsförderung Änderungen<br />

bei der Genehmigung von Bauvorhaben der Max-Planck-<br />

Gesellschaft herbeiführen.<br />

28.1<br />

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften<br />

e. V. (MPG) mit Sitz in Berlin betreibt Grundlagenforschung<br />

in den Naturwissenschaften, in der Medizin<br />

und in den Geisteswissenschaften. Bund und Länder fördern<br />

die im Jahre 1948 gegründete MPG institutionell als<br />

Gemeinschaftsaufgabe. Die Bund-Länder-Kommission<br />

für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) ermittelt<br />

für die Zuwendungsgeber Bund und Länder den<br />

jährlichen Zuschussbedarf. Bei Bauvorhaben setzt die<br />

BLK jeweils einen Berichterstatter aus ihrem Kreise ein.<br />

28.1.1<br />

Die MPG benötigt rund 90 Mio. Euro jährlich für Baumaßnahmen.<br />

Diese finanziert in der Regel zur Hälfte der<br />

Bund, ein Viertel trägt das Land, in dem das geförderte<br />

Institut seinen Sitz hat, das andere Viertel teilen sich alle<br />

Länder.<br />

Beantragt die MPG einen Institutsneubau, schätzt sie die<br />

Gebäudekosten auf Basis der pauschalen Kostenrichtwerte,<br />

die für die Planung von Hochschulbauten gelten.<br />

Der Berichterstatter prüft den Antrag und formuliert für<br />

die BLK eine Empfehlung. Nachdem die BLK dem Vorhaben<br />

zugestimmt hat, lässt die MPG einen Entwurf erstellen.<br />

Anschließend prüft und genehmigt sie selbst die<br />

Planung mit der dazugehörigen Kostenberechnung. Die<br />

MPG muss dem Berichterstatter min<strong>des</strong>tens einen Vermerk<br />

über ihre Prüfung und Genehmigung sowie eine<br />

Übersicht zu den Planungs- und Kostendaten <strong>des</strong> Entwurfs<br />

vorlegen. Sie erläutert im Vermerk auch die Baukonstruktion<br />

und die technische Ausstattung <strong>des</strong> Bauvorhabens,<br />

ohne dabei auf Einzelheiten einzugehen. Aufgabe<br />

<strong>des</strong> Berichterstatters ist es, die Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Vorhabens<br />

und die erwarteten Baukosten zu prüfen. Er berei-<br />

tet mit seinem Beschlussvorschlag eine Entscheidung der<br />

BLK vor. Damit ist die Aufgabe <strong>des</strong> Berichterstatters in<br />

der Regel erfüllt.<br />

Nach Abschluss einer Baumaßnahme legt die MPG dem<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

einen Verwendungsnachweis vor, der die<br />

genehmigten und die abgerechneten Kosten summarisch<br />

gegenüberstellt.<br />

28.1.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte drei inzwischen genutzte<br />

Institutsneubauten an verschiedenen Standorten mit zusammen<br />

rund 100 Mio. Euro Baukosten. Die Planer hatten<br />

Grundrisse entworfen, nach denen die Institute jeweils<br />

durch eine mehrgeschossige, von Laufstegen durchquerte<br />

Halle zu erschließen waren. Das Verhältnis von Verkehrsfläche<br />

(Flure, Erschließungshallen) zu Hauptnutzfläche<br />

(im Wesentlichen: Labore, Büros) betrug bei den Instituten<br />

56, 67 bzw. 84 zu 100. Das heißt, auf 100 m 2 Hauptnutzfläche<br />

kamen bis zu 84 m 2 Verkehrsfläche. Diese Planungsdaten<br />

lagen den Berichterstattern vor.<br />

Die Entwürfe sahen Verglasungen für die Fassaden der<br />

Hallen und die Brüstungen der Stege oder Treppenläufe<br />

vor, außerdem bei einem Institut eine außen angebrachte<br />

Spezialverglasung als Sonnenschutz, bei einem anderen<br />

Natursteinfußböden in den Treppenhäusern. Für ein weiteres<br />

Institut war in den Außenanlagen eine aufwendige<br />

oberirdische Abführung für Niederschlagswasser mit Beleuchtung<br />

geplant. Die Planer hatten für die genannten<br />

Beispiele nicht geprüft, ob die zu erwartenden Bau- und<br />

Betriebskosten bei anderen Ausführungen verringert werden<br />

könnten.<br />

Die MPG vermerkte als Ergebnis ihrer Prüfung, dass die<br />

Planungen jeweils „eine sehr wirtschaftliche Lösung“<br />

darstellten, und genehmigte die Entwürfe. Die Berichterstatter<br />

prüften die Kostendaten der Planungen. Da die<br />

nunmehr ermittelten Kosten mit den zuvor auf Basis der<br />

Kostenrichtwerte für den Hochschulbau geschätzten Gebäudekosten<br />

nahezu übereinstimmten, war für die Berichterstatter<br />

die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben gegeben.<br />

Im Ergebnis empfahlen sie der BLK, den<br />

Bauvorhaben mit den von der MPG genehmigten Kosten<br />

zuzustimmen. Die Berichterstatter äußerten sich nicht zu<br />

den Planungsdaten.<br />

Die MPG ließ die Institute wie geplant herstellen, änderte<br />

jedoch teilweise die Nutzung von Flächen. In einem Fall<br />

realisierte sie eine höherwertige Laboreinheit als genehmigt;<br />

in einem anderen Fall baute sie anstelle der genehmigten<br />

Teilunterkellerung einen Vollkeller. Die MPG informierte<br />

die BLK nicht über die ihrer Auffassung nach

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