Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 154 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />
(Einzelplan 30)<br />
28 Kosten für Neubauten der Max-Planck-<br />
Gesellschaft senken<br />
(Kapitel 3007 Titel 894 11)<br />
28.0<br />
Zu aufwendig geplante Institutsneubauten der Max-<br />
Planck-Gesellschaft zeigen, dass die Baukosten in Zukunft<br />
um durchschnittlich 10 % gesenkt werden können,<br />
ohne den hohen Standard der Forschungseinrichtungen<br />
zu mindern. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />
sollte dazu in der Bund-Länder-Kommission für<br />
Bildungsplanung und Forschungsförderung Änderungen<br />
bei der Genehmigung von Bauvorhaben der Max-Planck-<br />
Gesellschaft herbeiführen.<br />
28.1<br />
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften<br />
e. V. (MPG) mit Sitz in Berlin betreibt Grundlagenforschung<br />
in den Naturwissenschaften, in der Medizin<br />
und in den Geisteswissenschaften. Bund und Länder fördern<br />
die im Jahre 1948 gegründete MPG institutionell als<br />
Gemeinschaftsaufgabe. Die Bund-Länder-Kommission<br />
für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) ermittelt<br />
für die Zuwendungsgeber Bund und Länder den<br />
jährlichen Zuschussbedarf. Bei Bauvorhaben setzt die<br />
BLK jeweils einen Berichterstatter aus ihrem Kreise ein.<br />
28.1.1<br />
Die MPG benötigt rund 90 Mio. Euro jährlich für Baumaßnahmen.<br />
Diese finanziert in der Regel zur Hälfte der<br />
Bund, ein Viertel trägt das Land, in dem das geförderte<br />
Institut seinen Sitz hat, das andere Viertel teilen sich alle<br />
Länder.<br />
Beantragt die MPG einen Institutsneubau, schätzt sie die<br />
Gebäudekosten auf Basis der pauschalen Kostenrichtwerte,<br />
die für die Planung von Hochschulbauten gelten.<br />
Der Berichterstatter prüft den Antrag und formuliert für<br />
die BLK eine Empfehlung. Nachdem die BLK dem Vorhaben<br />
zugestimmt hat, lässt die MPG einen Entwurf erstellen.<br />
Anschließend prüft und genehmigt sie selbst die<br />
Planung mit der dazugehörigen Kostenberechnung. Die<br />
MPG muss dem Berichterstatter min<strong>des</strong>tens einen Vermerk<br />
über ihre Prüfung und Genehmigung sowie eine<br />
Übersicht zu den Planungs- und Kostendaten <strong>des</strong> Entwurfs<br />
vorlegen. Sie erläutert im Vermerk auch die Baukonstruktion<br />
und die technische Ausstattung <strong>des</strong> Bauvorhabens,<br />
ohne dabei auf Einzelheiten einzugehen. Aufgabe<br />
<strong>des</strong> Berichterstatters ist es, die Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Vorhabens<br />
und die erwarteten Baukosten zu prüfen. Er berei-<br />
tet mit seinem Beschlussvorschlag eine Entscheidung der<br />
BLK vor. Damit ist die Aufgabe <strong>des</strong> Berichterstatters in<br />
der Regel erfüllt.<br />
Nach Abschluss einer Baumaßnahme legt die MPG dem<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
einen Verwendungsnachweis vor, der die<br />
genehmigten und die abgerechneten Kosten summarisch<br />
gegenüberstellt.<br />
28.1.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte drei inzwischen genutzte<br />
Institutsneubauten an verschiedenen Standorten mit zusammen<br />
rund 100 Mio. Euro Baukosten. Die Planer hatten<br />
Grundrisse entworfen, nach denen die Institute jeweils<br />
durch eine mehrgeschossige, von Laufstegen durchquerte<br />
Halle zu erschließen waren. Das Verhältnis von Verkehrsfläche<br />
(Flure, Erschließungshallen) zu Hauptnutzfläche<br />
(im Wesentlichen: Labore, Büros) betrug bei den Instituten<br />
56, 67 bzw. 84 zu 100. Das heißt, auf 100 m 2 Hauptnutzfläche<br />
kamen bis zu 84 m 2 Verkehrsfläche. Diese Planungsdaten<br />
lagen den Berichterstattern vor.<br />
Die Entwürfe sahen Verglasungen für die Fassaden der<br />
Hallen und die Brüstungen der Stege oder Treppenläufe<br />
vor, außerdem bei einem Institut eine außen angebrachte<br />
Spezialverglasung als Sonnenschutz, bei einem anderen<br />
Natursteinfußböden in den Treppenhäusern. Für ein weiteres<br />
Institut war in den Außenanlagen eine aufwendige<br />
oberirdische Abführung für Niederschlagswasser mit Beleuchtung<br />
geplant. Die Planer hatten für die genannten<br />
Beispiele nicht geprüft, ob die zu erwartenden Bau- und<br />
Betriebskosten bei anderen Ausführungen verringert werden<br />
könnten.<br />
Die MPG vermerkte als Ergebnis ihrer Prüfung, dass die<br />
Planungen jeweils „eine sehr wirtschaftliche Lösung“<br />
darstellten, und genehmigte die Entwürfe. Die Berichterstatter<br />
prüften die Kostendaten der Planungen. Da die<br />
nunmehr ermittelten Kosten mit den zuvor auf Basis der<br />
Kostenrichtwerte für den Hochschulbau geschätzten Gebäudekosten<br />
nahezu übereinstimmten, war für die Berichterstatter<br />
die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben gegeben.<br />
Im Ergebnis empfahlen sie der BLK, den<br />
Bauvorhaben mit den von der MPG genehmigten Kosten<br />
zuzustimmen. Die Berichterstatter äußerten sich nicht zu<br />
den Planungsdaten.<br />
Die MPG ließ die Institute wie geplant herstellen, änderte<br />
jedoch teilweise die Nutzung von Flächen. In einem Fall<br />
realisierte sie eine höherwertige Laboreinheit als genehmigt;<br />
in einem anderen Fall baute sie anstelle der genehmigten<br />
Teilunterkellerung einen Vollkeller. Die MPG informierte<br />
die BLK nicht über die ihrer Auffassung nach