Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 179 – Drucksache 16/160<br />
41.5.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält <strong>des</strong>halb an seinen Empfehlungen<br />
an die Bun<strong>des</strong>agentur fest, künftig<br />
● auf die Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern<br />
in selbstständige Tätigkeiten zu verzichten,<br />
● keine Programme für Private zu gestalten und<br />
● ihre besonderen Aufwendungen für die Betreuung der<br />
Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Arbeitgebern<br />
geltend zu machen.<br />
42 Möglichkeiten zur Flächenreduzierung<br />
bleiben ungenutzt<br />
42.0<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit hat das mit der Privatisierung<br />
ihres Liegenschaftsbereiches verbundene Ziel verfehlt,<br />
durch reduzierte Büroflächen bei 187 Dienststellen<br />
jährlich 77 Mio. Euro einzusparen. Auch vier Jahre nach<br />
der Privatisierung ist die bewirtschaftete Nettogrundfläche<br />
unverändert. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat angesichts<br />
<strong>des</strong> erheblichen Einsparvolumens empfohlen, die<br />
Büroflächen nicht nur für neue Gebäude sondern auch<br />
für Bestandsimmobilien zu begrenzen. Er hat weiter angeregt,<br />
die bereits vorliegenden Vorschläge zur Flächenreduzierung<br />
zu realisieren und gefordert, weitere Flächenanalysen<br />
in Auftrag zu geben. Darin ausgewiesene<br />
Einsparvorschläge sollte die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />
zeitnah umsetzen. Sie beabsichtigt, die Empfehlungen nur<br />
teilweise und aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes unzureichend<br />
umzusetzen.<br />
42.1<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Bun<strong>des</strong>agentur) privatisierte<br />
im Jahre 2001 ihren Liegenschaftsbereich. Die<br />
Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH<br />
(Baugesellschaft) bewirtschaftet 550 eigene und 1 300 angemietete<br />
Liegenschaften. Die von der Bun<strong>des</strong>agentur<br />
genutzte Nettogrundfläche beträgt seitdem unverändert<br />
4,3 Mio. qm. Ziel der Privatisierung war u. a., durch die<br />
Verringerung der Büroflächen jährlich 77 Mio. Euro einzusparen.<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur begrenzte hierzu für Um- und Neubauten<br />
sowie Neuanmietungen die Büroflächen auf<br />
12 qm pro Beschäftigtem. Diesen Zielwert legte sie jedoch<br />
nicht für Bestandsimmobilien fest.<br />
Auf einen Beschäftigten der Bun<strong>des</strong>agentur entfielen im<br />
Jahre 2003 durchschnittlich 16,5 qm Bürofläche. Dieser<br />
Wert erhöhte sich im Jahre 2004 auf 17,4 qm und überstieg<br />
damit den Zielwert um 45 %.<br />
Seit dem Jahre 2002 beauftragte die Bun<strong>des</strong>agentur die<br />
Baugesellschaft für ein jährliches Entgelt von rund<br />
550 000 Euro mit dem „Flächenmanagement“. Dazu ge-<br />
hören Flächenanalysen und Empfehlungen zur Flächenreduzierung.<br />
Darin zeigte die Baugesellschaft für<br />
29 Dienststellen mit hohem Flächenüberhang auf, durch<br />
welche baulichen Maßnahmen Flächen optimiert werden<br />
können, welche Kosten die Umbaumaßnahmen verursachen<br />
und welche Einsparungen, z. B. durch Abmietung,<br />
ihnen gegenüberstehen. Die Baugesellschaft wies reduzierbare<br />
Flächen von 180 000 qm mit jährlich um<br />
29 Mio. Euro verminderten Ausgaben aus. Sie empfahl<br />
der Bun<strong>des</strong>agentur, diese Einsparmöglichkeiten zu realisieren.<br />
Dies unterließ die Bun<strong>des</strong>agentur unter Hinweis<br />
auf die Planungsunsicherheit im laufenden Reformprozess.<br />
Sie beauftragte die Baugesellschaft seit Ende <strong>des</strong><br />
Jahres 2004 nicht mehr mit Flächenanalysen für weitere<br />
Dienststellen.<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur beauftragte die Baugesellschaft z. B.<br />
in München ungeachtet <strong>des</strong> in der Flächenanalyse festgestellten<br />
Überhanges von rund 21 000 qm mit der Anmietung<br />
weiterer 1 100 qm Bürofläche. Die Baugesellschaft<br />
setzte die zunächst erforderliche Markterkundung aus und<br />
zeigte auf, dass der Bedarf in einer bun<strong>des</strong>agentureigenen<br />
Liegenschaft gedeckt werden konnte. Die Bun<strong>des</strong>agentur<br />
zog danach den Auftrag zurück.<br />
42.2<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur hat das mit der Privatisierung <strong>des</strong> Liegenschaftsbereichs<br />
verbundene Ziel, Flächen zu reduzieren<br />
und dadurch Haushaltsmittel einzusparen, nicht erreicht.<br />
Die Erhöhung der durchschnittlichen Bürofläche<br />
pro Beschäftigten und die hohe Zahl der Bestandsimmobilien<br />
weisen darauf hin, dass der Flächenbedarf nicht im<br />
beabsichtigten Umfang reduziert werden kann, wenn der<br />
Zielwert nicht auch auf die Bestandsimmobilien angewendet<br />
wird. Die Einführung <strong>des</strong> Zielwertes nur für Neuund<br />
Umbauten sowie Neuanmietungen zeigte keinen nennenswerten<br />
Erfolg.<br />
Eine weitere Ursache für die nicht genutzten Einsparmöglichkeiten<br />
sieht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof darin, dass die<br />
Bun<strong>des</strong>agentur aufgrund der Planungsunsicherheit im<br />
laufenden Reformprozess daran festhält, neuen Flächenbedarf<br />
durch Neuanmietungen zu befriedigen anstatt die<br />
Bestandsimmobilien intensiver zu nutzen.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist es nicht<br />
vertretbar, auf Einsparungen in Millionenhöhe zu verzichten,<br />
bis der Reformprozess beendet ist. Dabei ist<br />
insbesondere zu berücksichtigen, dass die Umsetzung nahezu<br />
aller Reformvorhaben ohnehin mit Umbaumaßnahmen<br />
in den Agenturen verbunden ist. Deshalb hat der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfohlen,<br />
● die für Neuanmietungen geltenden Zielwerte auch auf<br />
Bestandsimmobilien anzuwenden,<br />
● bereits vorliegende Vorschläge zur Flächenreduzierung<br />
unter Berücksichtigung der erkennbaren Schritte<br />
<strong>des</strong> Reformprozesses zügig umzusetzen,