05.08.2013 Aufrufe

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 179 – Drucksache 16/160<br />

41.5.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält <strong>des</strong>halb an seinen Empfehlungen<br />

an die Bun<strong>des</strong>agentur fest, künftig<br />

● auf die Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern<br />

in selbstständige Tätigkeiten zu verzichten,<br />

● keine Programme für Private zu gestalten und<br />

● ihre besonderen Aufwendungen für die Betreuung der<br />

Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Arbeitgebern<br />

geltend zu machen.<br />

42 Möglichkeiten zur Flächenreduzierung<br />

bleiben ungenutzt<br />

42.0<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit hat das mit der Privatisierung<br />

ihres Liegenschaftsbereiches verbundene Ziel verfehlt,<br />

durch reduzierte Büroflächen bei 187 Dienststellen<br />

jährlich 77 Mio. Euro einzusparen. Auch vier Jahre nach<br />

der Privatisierung ist die bewirtschaftete Nettogrundfläche<br />

unverändert. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat angesichts<br />

<strong>des</strong> erheblichen Einsparvolumens empfohlen, die<br />

Büroflächen nicht nur für neue Gebäude sondern auch<br />

für Bestandsimmobilien zu begrenzen. Er hat weiter angeregt,<br />

die bereits vorliegenden Vorschläge zur Flächenreduzierung<br />

zu realisieren und gefordert, weitere Flächenanalysen<br />

in Auftrag zu geben. Darin ausgewiesene<br />

Einsparvorschläge sollte die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

zeitnah umsetzen. Sie beabsichtigt, die Empfehlungen nur<br />

teilweise und aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes unzureichend<br />

umzusetzen.<br />

42.1<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Bun<strong>des</strong>agentur) privatisierte<br />

im Jahre 2001 ihren Liegenschaftsbereich. Die<br />

Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH<br />

(Baugesellschaft) bewirtschaftet 550 eigene und 1 300 angemietete<br />

Liegenschaften. Die von der Bun<strong>des</strong>agentur<br />

genutzte Nettogrundfläche beträgt seitdem unverändert<br />

4,3 Mio. qm. Ziel der Privatisierung war u. a., durch die<br />

Verringerung der Büroflächen jährlich 77 Mio. Euro einzusparen.<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur begrenzte hierzu für Um- und Neubauten<br />

sowie Neuanmietungen die Büroflächen auf<br />

12 qm pro Beschäftigtem. Diesen Zielwert legte sie jedoch<br />

nicht für Bestandsimmobilien fest.<br />

Auf einen Beschäftigten der Bun<strong>des</strong>agentur entfielen im<br />

Jahre 2003 durchschnittlich 16,5 qm Bürofläche. Dieser<br />

Wert erhöhte sich im Jahre 2004 auf 17,4 qm und überstieg<br />

damit den Zielwert um 45 %.<br />

Seit dem Jahre 2002 beauftragte die Bun<strong>des</strong>agentur die<br />

Baugesellschaft für ein jährliches Entgelt von rund<br />

550 000 Euro mit dem „Flächenmanagement“. Dazu ge-<br />

hören Flächenanalysen und Empfehlungen zur Flächenreduzierung.<br />

Darin zeigte die Baugesellschaft für<br />

29 Dienststellen mit hohem Flächenüberhang auf, durch<br />

welche baulichen Maßnahmen Flächen optimiert werden<br />

können, welche Kosten die Umbaumaßnahmen verursachen<br />

und welche Einsparungen, z. B. durch Abmietung,<br />

ihnen gegenüberstehen. Die Baugesellschaft wies reduzierbare<br />

Flächen von 180 000 qm mit jährlich um<br />

29 Mio. Euro verminderten Ausgaben aus. Sie empfahl<br />

der Bun<strong>des</strong>agentur, diese Einsparmöglichkeiten zu realisieren.<br />

Dies unterließ die Bun<strong>des</strong>agentur unter Hinweis<br />

auf die Planungsunsicherheit im laufenden Reformprozess.<br />

Sie beauftragte die Baugesellschaft seit Ende <strong>des</strong><br />

Jahres 2004 nicht mehr mit Flächenanalysen für weitere<br />

Dienststellen.<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur beauftragte die Baugesellschaft z. B.<br />

in München ungeachtet <strong>des</strong> in der Flächenanalyse festgestellten<br />

Überhanges von rund 21 000 qm mit der Anmietung<br />

weiterer 1 100 qm Bürofläche. Die Baugesellschaft<br />

setzte die zunächst erforderliche Markterkundung aus und<br />

zeigte auf, dass der Bedarf in einer bun<strong>des</strong>agentureigenen<br />

Liegenschaft gedeckt werden konnte. Die Bun<strong>des</strong>agentur<br />

zog danach den Auftrag zurück.<br />

42.2<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur hat das mit der Privatisierung <strong>des</strong> Liegenschaftsbereichs<br />

verbundene Ziel, Flächen zu reduzieren<br />

und dadurch Haushaltsmittel einzusparen, nicht erreicht.<br />

Die Erhöhung der durchschnittlichen Bürofläche<br />

pro Beschäftigten und die hohe Zahl der Bestandsimmobilien<br />

weisen darauf hin, dass der Flächenbedarf nicht im<br />

beabsichtigten Umfang reduziert werden kann, wenn der<br />

Zielwert nicht auch auf die Bestandsimmobilien angewendet<br />

wird. Die Einführung <strong>des</strong> Zielwertes nur für Neuund<br />

Umbauten sowie Neuanmietungen zeigte keinen nennenswerten<br />

Erfolg.<br />

Eine weitere Ursache für die nicht genutzten Einsparmöglichkeiten<br />

sieht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof darin, dass die<br />

Bun<strong>des</strong>agentur aufgrund der Planungsunsicherheit im<br />

laufenden Reformprozess daran festhält, neuen Flächenbedarf<br />

durch Neuanmietungen zu befriedigen anstatt die<br />

Bestandsimmobilien intensiver zu nutzen.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist es nicht<br />

vertretbar, auf Einsparungen in Millionenhöhe zu verzichten,<br />

bis der Reformprozess beendet ist. Dabei ist<br />

insbesondere zu berücksichtigen, dass die Umsetzung nahezu<br />

aller Reformvorhaben ohnehin mit Umbaumaßnahmen<br />

in den Agenturen verbunden ist. Deshalb hat der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfohlen,<br />

● die für Neuanmietungen geltenden Zielwerte auch auf<br />

Bestandsimmobilien anzuwenden,<br />

● bereits vorliegende Vorschläge zur Flächenreduzierung<br />

unter Berücksichtigung der erkennbaren Schritte<br />

<strong>des</strong> Reformprozesses zügig umzusetzen,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!