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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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115/ AE: 79<br />

für jüdische Auswanderung, Wien“, aufgezogen werden.<br />

Genau war es der 28. Juli 1939, an dem in Prag die Zentralstelle zu arbeiten<br />

anfing.<br />

Bis dahin gab es noch keine einheitlich geregelte Auswanderung. Wer von den<br />

Juden auswandern wollte, mußte sich die notwendigen behördlichen Dokumente<br />

selbst beschaffen. Damit ging er zur Durchlaßscheinstelle der Geheimen<br />

Staatspolizei, die darüber entschied, ob dem Betreffenden die Auswanderung<br />

genehmigt wurde oder nicht.<br />

Nach Errichtung dieser „Zentralstelle für jüdische Auswanderung Prag“, wurde<br />

der jüdischen Kultusgemeinde Prag übertragen, dafür zu sorgen, daß die<br />

auswandernden Juden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten. Der<br />

Durchlaßschein, der zum Verlassen des „Protektoratsgebietes“ berechtigte, wurde<br />

nunmehr von dieser Zentralstelle ausgegeben. Es waren eine große<br />

Anzahl Dokumente notwendig, um in jener Zeit in das Ausland auswandern zu<br />

können und ich gehe kaum fehl, wenn ich sage, daß diese Anzahl für Juden und<br />

Nichtjuden so ziemlich die gleiche war. Dazu gehörten:<br />

1.) Wohnungsnachweis von der Polizeidirektion;<br />

2.) Polizeiliches Führungszeugnis;<br />

3.) Sichtvermerkerteilung durch den Oberlandrat Prag;<br />

4.) Gesuch um Ausstellung eines Reisepasses, an die Polizeidirektion Prag und an das<br />

Oberlandratsamt in Prag;

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