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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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polnischer Bevölkerung.<br />

/131/ AE: 92<br />

4.) Der Höhere SS- u. Polizeiführer Ost (Generalgouvernement), gibt die<br />

Aufnahmemöglichkeiten des Gouvernement für die Umzusiedelnden bekannt und<br />

zwar getrennt nach Kreishauptmannschaften und größeren Städten.<br />

5.) Die Höheren SS- u. Polizeiführer Weichsel, Warthe, Nordost, Südost und Ost,<br />

bzw. die Inspekteure und Befehlshaber der Sicherheitspolizei, legen gemeinsam<br />

den Umsiedlungsplan fest.<br />

6.) Verantwortlich für den Abmarsch und für den Transport ist der Höhere SS- u.<br />

Polizeiführer innerhalb seines Gebietes; verantwortlich für die Unterbringung im<br />

neuen Wohngebiet ist die polnische Verwaltung bzw. Selbstverwaltung.“ [22]<br />

Dies war der erste Deportationsbefehl. Dutzende sollten ihm noch folgen. Im<br />

Zuge dieses Befehles setzten sich die angeschriebenen SS und Polizeigeneräle am<br />

8.11.1939 beim Generalgouverneuer in Krakau zu ihrer ersten Beratung<br />

zusammen. Ihre Besprechungspunkte waren die von Himmler befohlene<br />

Unterbringung und Ansiedlung von in das Reich zu nehmenden Volksdeutschen,<br />

aus den Baltenländern und Wolhynien, sowie die Deportierung von Juden und<br />

Polen.<br />

Der General der Polizei Krüger, der Höhere SS- u. Polizeiführer Ost<br />

(Generalgouvernement) führte denVorsitz; der Generalmajor der Polizei,

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