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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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420/<br />

AE 94<br />

amt und dem Auswärtigen Amt und umgekehrt, hunderte von Schreiben<br />

gewechselt. Ja, mit einer ausgesprochenen bürokratischen Pedanterie darauf<br />

geachtet, gegeseitige Stellungnahmen stets säuberlich bei den Akten, gemäß den<br />

bürokratischen Vorschriften, zu haben.<br />

Ferner; man stelle sich vor, im Auswärtigen Amt sitzen sich zwei Männer<br />

gegenüber. Beide kennen sich gut. Der eine von ihnen kennt den Telephonpartner<br />

dienstlich sehr gut, der andere kennt ihn dienstlich gut.<br />

Es wird schnell angerufen. Beide wissen wen und wo.<br />

Rademacher trägt den Sachverhalt vor. Luther sitzt ihm dabei gegenüber.<br />

Rademacher schreibt die Auskunft auf die Akte.<br />

Ich frage daher vom Standpunkt des Kriminalisten: meines Erachtens fängt in<br />

einem solchen Falle ein Person kaum an zu schreiben: „Nach Auskunft<br />

Sturmbannführer <strong>Eichmann</strong>, R & H.A. IV D VI … .“<br />

Luther weiß dies alles, denn er sitzt ja gegenüber und er kannte mich ja schon<br />

lange.<br />

Es kann auch nicht stimmen, daß Rademacher meine angebliche Auskunft<br />

während dieses angebliche Telephonat zu Luther über den Schreibtisch hinüber-

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