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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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276/ AE: 195<br />

und Chef der Deutschen Polizei, ist die von dort gegen die Juden (es folgen vier<br />

Namen) vorgeschlagene Sonderbehandlung, druchzuführen.“<br />

In beiden Fällen handelte es sich um Fernschreiben des<br />

Reichssicherheitshauptamtes an eine Staatspolizeistelle, die den Antrag auf<br />

Sonderbehandlung stellte. Das Reichssicherheitshauptamt war in disen Fällen<br />

nichts anderes, als die Stelle, welche solche Anträge befehlsgemäß an Himmler<br />

weiter zu leiten hatte und seine jeweilige Anordnung an die antragstellende<br />

Behörde durchgab.<br />

Auch hier ist ganz einwandfrei unter „Sonderbehandlung“, töten zu verstehen.<br />

/am Rand Ziffer 58/<br />

Die Deportationstransporte liefen unter dem Betreff wie: „Endlösung der<br />

Judenfrage“, „Sonderbehandlung“, „Evakuierung nach dem Osten“, so wie es<br />

befohlen wurde. Alle par(sic) Monate kamen diesbezüglich neue Weisungen.<br />

Sie gingen nach Auschwitz, dem Generalgouvernement, nach Riga<br />

oder in den Warthegau. Hier war „Sonderbehandlung“, „Endlösung“,<br />

„Evakuierung“ usf. nicht gleich zu setzen dem Worte „töten“, denn es erfolgte<br />

sowohl Arbeitseinsatz, als auch Tötung.<br />

Himmler selbst befaßte sich ganz persönlich mit der Tarnung.

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