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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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269/ AE: 188<br />

führte zu einem Zusammenstoß mit ihm und einer dienstlichen Beschwerde<br />

meinerseits, denn kein Referatsfremder durfte der Wache dienstliche Weisungen<br />

geben. Dies war eine allgemein gültige Regel und beweist, daß der<br />

Standartenführer Blobel nicht zu meiner Dienststelle gehörte. Selbstverständlich<br />

konnten die im selben Hause untergebrachten anderen Referenten, dieser<br />

Hauswache Befehle erteilen; aber auch ein solcher war Blobel nicht. Wäre mir<br />

dieses Kommando unterstanden, oder auch nur Teile desselben, oder hätten<br />

Angehörige meiner Dienststelle zu diesem Kommando gehört, dann hätte Blobel<br />

diess ganz sicher anläßlich der vielen Verhöre oder während des Prozesses gegen<br />

ihn, an irgendeiner Stelle zum Ausdruck gebracht. Er war aber nach seinen<br />

eigenen Worten „Beauftragter des SS-Gruppenführers Müller“. Er unterstand<br />

daher ihm direkt und niemanden anderen. /am Rand Ziffer 54/<br />

Es blieb dem Berater für Judenfragen bei der deutschen Gesandtschaft in der<br />

Slowakei, dem SS-Hauptsturmführer Wisliceny vorbehalten, neben seinen<br />

zahlreichen Unwahrheiten, auf welche man sich in Nürnberg geeinigt hatte,<br />

weitere zusätzliche, über mich zu erfinden darunter auch die Behauptung, Blobel<br />

wäre mir unterstanden, bzw. ich hätte ihm sachliche Anweisungen erteilt.<br />

Blobel selbst, für den solches doch sicherlich eher entlastend gewirkt hätte, straft<br />

aber Wisliceny Lügen. Es verlohnt sich auch

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