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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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388/<br />

AE 67<br />

sich auch das Berater-Corps; darunter auch der Berater für Judenfragen, SS-<br />

Hauptsturmführer Weisli?eng.<br />

In einer anzahl von Erlaßen, und Vereinbarungen zwischen dem<br />

Reichsaußenminister und Himmler, sowie zwischen deren Hauptamtchefs, wurde<br />

die Stellung sowohl der Polizeiattachés, als auch der Berater genauest festgelegt.<br />

Ausnahmslos waren die Berater den Polizeiattachés als Gehilfen zugeteilt, und<br />

ihnen auch unmittelbar unterstellt. Beide kamen aus dem<br />

Reichssicherheitshauptamt und wurden zur Dienstleistung im Ausland zu den<br />

Botschaften oder Gesandtschaften, versetzt.<br />

Die Polizeiattachés unterstanden bezüglich ihrer Tätigkeit im Ausland<br />

grundsätzlich nur dem jeweiligen Missionschef und in dessen Abwesenheit, dem<br />

jeweiligen Vertreter. Dies Attachés hatten, gemäß den Abkommen, dienstliche<br />

Aufträge des Missionschefs auszuführe. Allfällige Weisungen der Dienststellen<br />

des Reichsführers SS, mußten ihnen über das Auswärtige Amt, durch die Hand<br />

des Missionschefs zugeleitet werden, der damit die politische Verantwortung für<br />

die außenpolitische Zweckmäßigkeit dieser Weisungen übernahm, denn er konnte<br />

ja von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen. /eine Zeile gestrichen/. (77)

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