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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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381/<br />

AE 60<br />

Norwegen:<br />

Am 17. November 1942, wurde von der norwegischen Regierung ein Gesetz über<br />

die Anmeldepflicht der Juden erlassen. Damit war die Möglichkeit einer<br />

allgemeinen Erfassung, mit dem Ziel der Abschiebung der Juden aus Norwegen<br />

gegeben worden.<br />

Diese norwegischen Bestimmungen waren bedeutend umfassender, als die<br />

deutschen Judengesetze. So wurden in Norwegen auch solche Personen, welche<br />

der Abstammung nach Mischlinge sind, und in Deutschland als Mischlinge<br />

behandelt wurden, rechtlich grundsätzlich wie Juden behandelt.<br />

Im November 1942, wurden aus Norwegen 532 Juden und im Februar 1943, 158<br />

Juden nach Auschwitz deportiert.<br />

Seitens des Reichssicherheitshauptamtes wurde der Befehlshaber der<br />

Sicherheitspolizei beim Reichskommissar für die besetzten norwegischen Gebiete<br />

darauf hingewiesen, daß gewisse jüdische Personengruppen, darunter auch<br />

jüdische Mischlinge, die nicht als Juden gelten, nicht deportiert werden dürfen.<br />

(67)

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