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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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399/<br />

AE 77<br />

- 9 –<br />

Griechenland:<br />

Der deutsche Militärbefehlshaber Saloniki-Ägäis hatte im Einvernehmen mit<br />

dem griechischen Generalgouverneur von Mazedonien am 7. Juli 1942 eine<br />

Anordnung über den Arbeitseinsatz von Juden zu Ausbau der Straße<br />

Saloniki – Katerim – Larissa – erlassen. (90)<br />

Am 3. Januar 1943 flog gemäß einem Befehl des Amtchefs IV im<br />

Reichssicherheitshauptamt, Generalleutnant der Polizei Müller, mein<br />

Vertreter, SS Sturmbannführer Günther nach Soloniki, um dort<br />

Verhandlungen in Judenangelegenheiten zu führen. Der Unterstaatssekretär<br />

Luther schrieb an seinen Gesandten Altenburg nach Athen, „daß Günther<br />

selbstverständlich mit ihm tätig werden darf.“ (99)<br />

Derselbe Günther teilte am 25. Januar 1943 dem Auswärtigen Amt mit, daß,<br />

nachdem die er<strong>for</strong>derlichen Besprechungen zur Durchführung von<br />

Evakuierungsmaßnahmen aus dem Raum von Saloniki, mit dem<br />

Bevollmächtigten des Deutschen Reiches in Griechenland, dem deutschen<br />

Generalkonsul in Saloniki und der Heeresgruppe, sowie dem<br />

Militärbefehlshaber Saloniki Ägäis, geführt wurden, eine Abordnung des bei<br />

der Deutschen Gesavdtschaft in Pressburg diensttuenden Beraters für<br />

Judenfragen, er<strong>for</strong>derlich sei. Es wurde um Einverständnis gebeten.

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