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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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227-228/ AE: 158<br />

„… Die von Ihnen mündlich vorgetragenen Argumente erscheinen daher zur<br />

Begründung der Ablehnung der vom Auswärtigen Amt vorgetragenen Bitte nicht<br />

ausreichend.“ /am Rand Ziffer 42/<br />

/ein paar Wörter gestrichen, ersetzt durch Text von Seite gegenüber: Das<br />

Auswärtige Amt hatte also, wie man sieht das Recht und die Befugnisse/ der<br />

Polizei ohne weiteres solche Auflagen zu machen; und es erhellt dies auch ein<br />

weiteres Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 27. Februar 1943 an seine<br />

Dienststelle in Brüssel mit: „… Das Auswärtige Amt teilt dem<br />

Reichssicherheitshauptamt jeweils mit, wenn gegen die Anwendung der<br />

allgemeinen Judenmaßnahmen auf fremde Staatsangehörige keine Bedenken<br />

bestehen. Dies ist hinsichtlich der italienischen Juden noch nicht geschehen. Es ist<br />

jedoch nach Ablauf des 31. März hiermit zu rechnen.“ /am Rand Ziffer 43/<br />

Ich hatte eigentlich vorgehabt, diese Schreiben des Auswärtigen Amtes erst später<br />

zu behandeln, aber durch die Boley´sche Aussage – auf die ich gleich wieder<br />

zurückkommen werde – nahm ich sie jetzt schon vor und muß damit gleich noch<br />

eine andere Urkunde besprechen, auf die man in anbetracht der Tatsache, daß ich<br />

zehn Jahre in Argentinien lebte, große Bedeutung legte. Es ist ein von mir „im<br />

Auftrage“ unterschriebenes Fernschreiben vom 27. Januar 1944, herausgegeben<br />

als Runderlaß, mit der Weisung, alle Juden argentinischer Staatsangehörigkeit<br />

festzunehmen und sie in das Interniertenlager Bergen-Belsen (nicht

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