15.09.2013 Aufrufe

Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

254/ AE: 176<br />

in Israel nach einem „Sonderkonto W“, daß(sic) von meinem Referat geführt hatte<br />

sein sollen, befragte. Erst die im Laufe der Zeit eingehenden Dokumente, schufen<br />

auch hier Klarheit.<br />

Die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurde auf Betreiben der Abteilung<br />

I, des Reichsministeriums des Inneren im November 1941 erlaßen und machte die<br />

Aberkennung der Staatsangehörigkeit der Juden und die Einziehung ihres<br />

Vermögens zugunsten des Reichsfiskus bekannt. Die Einziehung nahmen die<br />

jeweils zuständigen Oberfinanzpräsidenten vor.<br />

Die jüdischen Organisationen unterhielten weiterhin ihre Konten bei ihren<br />

Banken, zur Bestreitung organisationseigener Auslagen.<br />

Nachdem den Juden nun ohnehin ihr Vermögen enteignet wurde, kamen die<br />

Juristen des Reichssicherheitshauptamtes oder auch irgendwelcher<br />

„Staatsplizeistellen dahinter, daß „Spenden“ für ihre jüdischen Organisationen,<br />

durch den Gesetzgeber nicht verboten waren. Also, wurden sie zu solchen<br />

„Spenden“ aufgerufen. Denn hatte der Fiskus einmal das gesamte Vermögen,<br />

dann ar es schwer und zeitraubend, auf dem Wege der Antragstellung bei den<br />

zuständigen Finanzbehörden hier wieder Gelder locker zu machen.<br />

Zum Zwecke der Einzahlung solcher Spenden, eröffneten die jüdischen örtlichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!