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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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263/ AE: 183<br />

polizeiamt zu beantragen, gibt es nicht. Verlegungen werden grundsätzlich nur<br />

von hier verfügt.“<br />

Also, ein ganz klarer und einwandfreier Fall von Unzuständigkeit meinerseits;<br />

und Müller kann m.E. nur das eine getan haben, den Vorgang an Glücks<br />

abzutreten. Anders ist es bürokratisch nicht denkbar. Von mir jedenfalls ist auch<br />

auf dieses Schreiben keine Reaktion erfolgt.<br />

Und anläßlich des Prozesses gegen Sievers in Nürnberg erklärte dieser: „ich sagte<br />

schon, daß Himmler, Wirth in Straßburg besucht hat. Ich war bei diesem Besuch<br />

nicht zugegen. Wie mir Hirth dann mitteilte, sollte er sich auf Weisung von<br />

Himmler mit Glücks unmittelbar in Verbindung setzen und sich allenfalls meiner<br />

Vermittlung bedienen, wenn er nicht selbst nach Berlin kommen konnte.“<br />

Sievers wurde nun von seinem Verteitiger(sic) gefragt, ob der Inspektion für das<br />

Konzentrationslagerwesen, Glücks der Befehl Himmlers schon vor der<br />

Rücksprache Sievers mit Glücks bekannt war. Darauf antwortete er: „Ja, der<br />

Befehl Himmlers lag bei Glücks bereits vor, als ich auf Bitte Wirth´s mit Glücks<br />

sprach.“<br />

Er wird dann weiter gefragt, warum denn ein derartiges Schreiben an mich noch<br />

notwendig war, wenn Glücks diesen Befehl schon kannte. Es ist dies eine Völlig<br />

klare und logische Frage des Verteitigers(sic). Darauf gab Sievers eine Antwort,<br />

die deutlich

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