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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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224/ AE: 155<br />

Siedlungshauptamtes, des Amtes II des Reichssicherheitshauptamtes, des<br />

Propagandaministeriums und der anderen zentralen Behörden.<br />

Diese Besprechung endete mit dem Einverständnis aller Anwesenden, jedoch<br />

Beschlüße wurden nicht gefaßt, da die Teilnehmer ja nur Referenten, ohne<br />

Entscheidungsbefugnisse waren.<br />

Am 27. Oktober des gleichen Jahres fand eine weitere Besprechung statt, mit<br />

ungefähr demselben Teilnehmerkreis. Diesmal war auch ich zugegen und mit mir,<br />

einige Herren meines Referates. Auch anläßlich dieser Besprechung wurde<br />

lediglich geredet; gelöst wurde ichts. Die Protokolle zeigen es einwandfrei auf.<br />

Es war und blieb auch jetzt eine Angelegenheit der Juristen. Mein Dezernat hatte<br />

den bürokratischen Kram der Protokollerstellung und der Einladung zu besorgen.<br />

Es ist auch ganz klar; Aufgabe der Polizei ist es nicht, Erkenntnisse zu gebären,<br />

oder Sterilisationsmaßnahmen durchzuführen, auch nit den Gesetzestext im<br />

Hinblick auf Zwangsscheidung zu erbrüten. Dies ist Aufgabe der zuständigen<br />

Ministerien, der verschiedenen zentralen Behörden und Ämter. Niemals aber<br />

Angelegenheit der Polizei.<br />

Auch in dieser Konferenz, /2 Zeilen einschließlich eines Wortes auf der folgenden<br />

Seite unleserlich gemacht/

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