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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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234/ AE: 162<br />

Amt, die Parteikanzlei, die Reichskanzlei, der Reichsführer SS, und viele andere<br />

mehr. Hier wurde alles federführend bedacht, besprochen, aufgestellt, genehmigt;<br />

von den Chefs der zentralen Instanzen verabschiedet unter Beteiligung aller daran<br />

interessierten Stellen, um dann als Weisugnen, Richtlinien und Verordnungen,<br />

dem Amte IV des Reichssicherheitshauptamtes, zur polizeilichen Durchführung<br />

zugeleitet.<br />

Wie in allen Ländern, so hatte auch in Deutschland die Polizei diesbezüglich nicht<br />

aus sich heraus entscheidend zu bestimmen, sondern sie hatte ihre Weisungen und<br />

Befehle, denen gemäß sie verfahren mußte.<br />

Ich maße mir mangels Durchschau nicht an, hier für das ganze Geheime<br />

Staatspolizeiamt zu sprechen; insoweit aber es sich um meine ehemalige Tätigkeit<br />

in diesem Amte handelt, und bezüglich des Sektors, den ich zu bearbeiten hatte,<br />

kann ich dies um so bestimmter tun. Etwa eintausendsechshundert Dokumente,<br />

welche mir in Israel vorgelegt wurden, zu denen ich Stellung hame und die zu<br />

einem großen Teil dem Gericht als Beweisstücke, sowohl seitens der Anklage, als<br />

auch druch die Verteitigung(sic) eingebracht wurden, erhärten diese meine<br />

Feststellung, ohne jeden Zweifel.

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