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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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273/ AE: 192<br />

Schon das Wort „Sonderbehandlung“, ganz allgemein als „töten“ aufgefaßt, hat in<br />

Wirklichkeit die verschiedensten Definitionen, beziehungsweise<br />

Auslegemöglichkeiten gehabt.<br />

So zum Beispiel anläßlich der von Hitler und Himmler befohlenen<br />

Polendeportation; hier verstand man unter „Sonderbehandlung“ folgendes:<br />

Das Rasse und Siedlungshauptamt erkannte, wer zu den von diesem Amt<br />

aufgestellten Wertungsgruppen I bis IV einzuordnen sei. Himmler oder sein<br />

jeweils örtlicher Vertreter, der Höhere SS- und Polizeiführer, entschied, was mit<br />

den einzelnen Wertungsgruppen zu geschehen habe; nämlich,<br />

a.) zum Arbeitseinsatz in das Reich;<br />

b.) zur Deportation aus den neuen Ostgebieten in das Generalgouvernement;<br />

c.) Aufteilung in Rentendürfer im Generalgouvernement.<br />

d.) In das Konzentrationslager Auschwitz, oder<br />

e.) Eindeutschungsfähig.<br />

Dies alles fiel unter dem(sic) Begriff „Sonderbehandlung“.<br />

Es sind noch Vordrucke, bzw. Formulare des Rasse- u. Siedlungshauptamtes<br />

erhalten geblieben, in denen es heißt:<br />

„Betrifft: „Sonderbehandlung“ – (Name) Bezug: Erlaß des Reichsführes SS-S IV<br />

D 2 ……. Hierdurch erfüllt der Obengenannte

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