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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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261/ AE: 181a<br />

auch ein Tagebuch Sievers, Gegenstand der gerichtlichen Erörterungen. Da steht<br />

unter dem 28. April 1943: „Reichssicherheitshauptamt IV B, SS-Sturmbannführer<br />

Günther. Untersuchungen jetzt möglich.“ Dies war Sievers Eintragung über ein<br />

am gleichen Tage, um 10.45 Uhr geführtes Telephongespräch mit Günther. Also<br />

hat es sechs Monate gedauert, bis Müller sich der Sache, über Günther entledigte.<br />

Hierzu ist die Zeugenaussage des ehemaligen Regierungsdirektors<br />

Huppenkotlen(?) interessant, der sowohl kurz nach 1945, als auch im Jahre 1961<br />

u.a. sachlich und trocken feststellte, daß es zu Müllers Gepflogenheiten gehörte,<br />

über den Kopf des Referenten hinweg, irgend einen Referatsangehörigen mit<br />

Sonderaufträgen zu betrauen. Der so Betraute hatte seinem Referenten gegenüber<br />

bezüglich eines solchen Sonderauftrages selbstverständlich keine<br />

Berichterstattungspflicht, sondern in der Regel war er Allen gegenüber dem zur<br />

Verschwiegenheit verpflichtet, wenn solche Aufträge unter „Geheime<br />

Reichssach“ liefen.<br />

Günther gehörte zu meinem Referat.<br />

Am 21. Juni 1943 schrieb mich Sievers abermals an. Er nimmt Bezug auf ein<br />

Schreiben meines Referates vom 25. 9. 1942 und wiederholte zwischenzeitliche<br />

persönliche Besprechungen und teilte mit, daß die Arbeiten im<br />

Konzentrationslager Auschwitz am 15. 6. 43 wegen der Seuchen-

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