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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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545/<br />

AE 181<br />

sowie in drei Punkten, wegen Mitgliedschaft in einer feindlichen Organisation,<br />

eine Straftat gemäß Abschnitt 3(a) des Nazi und Nazihelfer (Bestrafungs-)Gesetz<br />

5710-1950.<br />

Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob ich mich im Sinne der Anklage<br />

schuldig bekenne, habe ich zu allen 15 Punkten erklärt: „nein, im Sinne der<br />

Anklage nicht.“<br />

Und die Frage meines Verteidigers, ob es stimme, daß ich eine Erklärung<br />

unterschrieben hätte, mich freiwillig vor einem israelischen Gericht zu<br />

verantworten, habe ich mit „ja“ beantwortet.<br />

Die nächste Frage meines Verteidigers, ob ich diese Erklärung freiwillig<br />

abgegeben hätte, beantwortete ich mit „nein“.<br />

Bis zum 6. Juli dauerte die Verlesung der Anklage und das Hören der<br />

Anklagezeugen; sowie die Verteidigung.<br />

Vom 7. Bis zum 24. Juli stand ich im Kreuzverhör des Generalstaatsanwaltes Dr.<br />

Hausner.<br />

Mein Verteidiger Dr. Servatius sagte mir, daß es das längste Kreuzverhör in der<br />

Geschichte der Juristik gewesen sei.<br />

Und ich ahbe gelegentlich des Kreuzverhörs meine Befriedigung zum Ausdruck<br />

gebracht, daß es einmal so

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