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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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255/ AE: 177<br />

Organisationen dann bei ihren Banken ein „Sonderkonto W“, von dem diese<br />

Organisationen nach vorheriger Freigabebescheiderteilung durch ihre zuständige<br />

Geheime Staatspolizeistelle, Abhebungen vornehmen konnten. Das Geld diente<br />

sodann der Bezahlung der jüdischen Funktionäre, sowie der Angestellten und<br />

sonstigen Hilfspersonals, Unterstützung, Krankenbehandlung, alle weiteren<br />

sachlichen Bedürfnisse und auch Bezanhlung der Transportkosten bei der<br />

Deportation. Dies letztere war die eigentliche Veranlaßung, daß den Juristen,<br />

welche auf diese Art „Gesetzeslücke“ draufkamen, seitens der Chefs, diese<br />

Angelegenheit genehmigt wurde. Weder ich persönlich, noch sonst jemand<br />

meines Referates hat – wie die Dokumente es einwandfrei beweisen – mit diesem<br />

„Sonderkonto W“ etwas zu tun gehabt. /am Rand Ziffer 50/<br />

Auch gegen das dunkelhäutige Volk der Zigeuner, aus nicht geklärten fernen<br />

Landen stammend, wurden sicherheitspolizeiliche Aktionen im Rahmen der<br />

„Blutschutzgesetzgebung“ durchgeführt. Ich hatte gemäß Befehl hier den Teil zu<br />

bearbeiten, welcher mir zugewiesen war: Fahrplanerstellung.<br />

Anläßlich der „Heydrich-Besprechung“ vom 30. Januar 1940 übermittelte<br />

Heydrich den mit der Umsiedlung bzw. Deportation beauftragten,

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