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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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332/<br />

AE 14<br />

hörigkeit verlieren, und die Vermögensabwicklung müße gleichfalls erledigt sein.<br />

(14)<br />

Hier spuckte die von der Abteilung I des Reichsinnenministeriums ausgekochte<br />

11. Verordnung zum Reichsbürgerschaftsgesetze, in den Köpfen meiner<br />

Vorgesetzten herum.<br />

Als Deportierungsbeginn war gemäß Fahrplanregelung durch das<br />

Reichsverkehrsministerium der 23.3.1942 vorgesehen. (15)<br />

Nachdem durch die Initiative des Staatssekretärs für das Sicherheitswesen in<br />

Böhmen und Mähren, Ritt. Frank und dem Reichsminster für Volksaufklärung<br />

und Propaganda Dr. Goebbels die Kennzeichnungspflicht für Juden für das Gebiet<br />

des „Großdeutschen Reiches einschließlich Böhmen und Mähren“ bei Hitler<br />

erwirkt war, gingen die Stellen der besetzten Gebiete daran, nunmehr auch die<br />

Juden dieser Gebiete der Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen.<br />

Der Militärbefehlhaber in Frankreich erließ die vom Auswärtigen Amt, Berlin,<br />

genemigte Verordnung am 7. Juni 1942. Gleichzeitig damit erfolgte seitens des<br />

Höheren SS- u. Polizeiführers in Frankreich, dem Vertreter Himmlers für dieses<br />

Gebiet, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Oberg

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