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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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321/<br />

AE 3<br />

Führer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern,<br />

Aktenzeichen 5-IVD6-776/40 gRs.”, dem Anfrager, SA Standartenführer,<br />

Gesandten Luther, die Antwort zu geben.<br />

Er habe keinerlei Bedenken gegen die Durchführung der von Abetz geplanten<br />

Maßnahmen und sei auch mit deren Erledigung durch die französischen Behörden<br />

einverstanden.<br />

Abetz aber ging bereits einen Schritt weiter als wie es bisher gesehen hatten, denn<br />

er verlangte die Meldepflicht der im besetzten Gebiet ansäßigen Juden, die<br />

Kenntlichmachung der jüdischen Geschäfte und die Einsetzung von Treuhänder<br />

für jüdische Vermögschaften, deren Besitzer geflohen waren. (4)<br />

Eine entsprechende Einschaltung der in Frankreich stationierten deutschen<br />

Sicherheitspolizei aber – so meinte Heydrich – sei empfehlenswert.<br />

Und am 1. Oktober 1940 ergeht ein weiterer Vorschlag von Abetz in 19 facher<br />

Ausfertigung, an die verschiedensten Zentralbehörden, indem er in Zukunft für<br />

das besagte Gebiet Frankreich, Kollektivausbürgerungsverfahren für näher<br />

genannte jüdische Personengruppem durchgeführt wissen will. Er meint<br />

abschließend, daß diese angeregt Maßnahme nur als erster Schritt zur Lösung des<br />

Gesamtproblems anzusehen sei. (5)

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