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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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334/<br />

AE 15<br />

II<br />

Ich sagte schon, daß der Beginn der Deportierung aus Frankreich zum 23.3.1942<br />

vorgesehn war und im wesentlichen auch eingehalten werden mußte. Sehr<br />

aufschlußreich in diesem Zusammenhang ist ein Fernschreiben des Chefs des<br />

deutschen Sicherheitspolizei für Frankreich, Dr. Knochen, an mein Referat vom<br />

20.3.1942, worin er mir mitteilt, daß der Militärbefehlshaber endgültig mitgeteilt<br />

habe, daß er seinerseits keine Bewachungsmanschaften für die Deportierung der<br />

ersten tausend Juden aus Campiègne, bzw. Drancy, stellen könne. Er bittet daher<br />

mit dem deutschen Oberkommando des Heeres diese Frage der<br />

Transportbegleitmannschaften zu regeln, da dieses ja auch den Befehl zu<br />

Inhaftierung und Deportierung dieser Juden über das Hauptquartier Hitlers erwirkt<br />

habe. Als Transportabgang wurde jetzt der 28.3.1942 genant. (17)<br />

Es ergibt sich daraus, daß neben Dr. Zeitschel – Botschafter Abetz –<br />

Reichsaußenminister v. Ribbentrop auch das Oberkommando des Heeres, für den<br />

Beginn, bzw. Das Anlaufen der Deportierungen aus Frankreich, verantwortlich<br />

ist.<br />

Freilich mußte letzten Endes das Auswärtige Amt seine Zustimmung zu solchen<br />

Deportierungen aus dem Ausland geben; zwar war es in diesem Falle eine<br />

lediglich <strong>for</strong>melle bürokratische Notwendigkeit, da ja sein Chef persönlich, also<br />

Ribbentrop, das Einverständnis dazu gegeben hatte. (18)

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