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Adolf Eichmann A) manuscript ready for print

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215/ AE: 147<br />

Hier also wurden neben der Anzahl, Deportationsgebiete, und Termin innerhalb<br />

welcher die Deportation durchgeführt sein muß, auch das Aufnahmegebiet<br />

genauest befohlen. Es war dies die zweite große Evakuierungswelle aus dem<br />

eigentlichen Reichsgebiet. Ich habe im Quellenverzeichnis auch ein Dokument<br />

mit angeführt, welches als Beweisstück der Anklage dem Gericht vorgelegt<br />

wurde, und sich unter anderen mit dieser Deportation befaßt, aber ich muß dazu<br />

sagen, daß mich der Inhalt desselben befremdet, so wie ich es schon bemerkte, als<br />

ich die Gründung des Theresienstädter Ghettos behandelte. Denn erstens zeigt das<br />

Dokument keinen Briefkopf auf, keine Buchnummer, kein Signum, keine<br />

Unterschrift oder Dienstsiegel. Wer es geschrieben hat, ist also nicht ersichtlich.<br />

Bei dieser Gelegenheit komme ich auf ein anderes merkwürdiges Dokument<br />

zu sprechen. Das sogenannte „Wetzel-Schreiben“. Dr. Wetzel war<br />

Amtsgerichtsrat. Er machte in den Jahren 1941 auf 1942 im Rosenberg´schen<br />

Ostministerium Dienst, in einer juristischen Abteilung. Es existiert ein<br />

Dokumentensatz, der folgendermaßen aussieht:<br />

a.) ein handschriftlicher Entwurf<br />

b.) ein maschinengeschriebener Klartext<br />

c.) ein maschinengeschriebner Entwurf<br />

d.) ein maschinengeschriebenes Schreiben an eine Dienststelle des<br />

Ostministeriums.<br />

Keines der vorgenannte Dokumente trägt eine Unterschrift oder Signum.

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